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Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuß “Bau”

Vorbemerkung

Beim Heben, Tragen und Umsetzen von Mauersteinen kommt es zu Haltungen und Bewegungen, die den Körper stark belasten und auf Dauer zu einer Überbeanspruchung führen können. Besondere Gesundheitsgefahren können sich beim Handhaben von großformatigen Mauersteinen ergeben, die - im Bestreben, wirtschaftlich zu bauen - in zunehmendem Maß verwendet werden.

Nach arbeitsphysiologischen Untersuchungen erreicht die Beanspruchung des Menschen beim Vermauern von Hand und bei einem Steingewicht von etwa 25 kg einen Grenzwert. Dies bedeutet, daß häufiges Heben, Tragen und Umsetzen von Steinen mit einem höheren Gewicht zu Gesundheitsbeschwerden oder -schädigungen führen kann.

In diesem Merkblatt sind aufgrund gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse die Anforderungen zusammengestellt, die dazu beitragen, die körperliche Beanspruchung beim Handhaben von Mauersteinen zu verringern.

Dieses Merkblatt soll dazu beitragen, daß Mauersteine handlich oder für maschinelles Versetzen geeignet gestaltet werden und großformatige Steine mit mehr als 25 kg Gewicht nicht mehr von Hand vermauert, sondern stattdessen geeignete Versetzhilfen auf Baustellen eingesetzt werden.

Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Regeln schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten ihren Niederschlag gefunden haben können.

1 Anwendungsbereich

Dieses Merkblatt findet Anwendung auf das Handhaben von Mauersteinen.

2 Begriffsbestimmungen

2.1

Mauersteine sind aus gebranntem oder gebundenem Material serienmäßig hergestellte Steine bestimmter Formate, die zum Herstellen von Mauerwerk bestimmt sind. [1]

2.1.1

Einhandsteine sind Mauersteine, die mit einer Hand zwischen dem Daumen und den Fingern einer Hand ergriffen und ohne körperliche Überbeanspruchung vermauert werden können. Als Einhandsteine gelten Mauersteine mit einer Greifspanne von mindestens 40 mm bis höchstens 115 mm. Dabei darf

  • bei einer Greifspanne von 75 mm bis höchstens 115 mm das Verarbeitungsgewicht nicht mehr als 6 kg,
  • bei einer Greifspanne von 40 mm bis unter 75 mm das Verarbeitungsgewicht nicht mehr als 7,5 kg

betragen (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Grenzwerte für Greifspannen und Gewichte von Einhand-Mauersteinen

Grenzwerte für die Greifspanne

von Einhandsteinen

mm
 

Grenzwerte für das Verarbeitungs-

gewicht von Einhandsteinen

kg
max. 115 mm[2] ← dabei → max. 6 kg
mind. 40 mm ← dabei → max. 7,5 kg[3][4]
bis max. 75 mm    

2.1.2

Zweihandsteine sind Mauersteine, bei denen die Grenzwerte für Einhandsteine überschritten sind und die ein Verarbeitungsgewicht von nicht mehr als 25 kg haben.

2.2

Verarbeitungsgewicht ist das vor Ort beim Handhaben der Mauersteine vorhandene Steingewicht einschließlich produktions- und witterungsbedingter Feuchtigkeit.

2.3

Greifspanne ist die jeweils in der Ebene der Lagerfuge gemessene geringste Abmessung zwischen

  • zwei parallelen Steinaußenflächen oder
  • zwei benachbarten Grifflöchern oder
  • Grifflochwand und nächster Außenfläche eines Mauersteines (siehe Bilder 1, 2 und 3).

Bild 1: 2DF-Einhandstein, Greifspanne 115 mm

Bild 2: 3DF-Einhandstein mit 4-Finger-Griffloch (Grifföffnung so groß, daß auch Handschuhe benutzt werden können)

Bild 3: 5DF-Einhandstein mit zwei zentralen 4-Finger-Grifflöchern

2.4

Griffhilfen sind in oder an Mauersteinen vorhandene Öffnungen, Schlitze oder Aussparungen (Grifflöcher, Grifftaschen, Griffleisten), die aufgrund ihrer Anordnung und Formgebung das Ergreifen, Umsetzen und Vermauern der Steine ermöglichen oder erleichtern.

2.4.1

Grifflöcher sind in der Oberseite von Mauersteinen vorhandene Öffnungen, in Gestalt von

  • Daumengrifflöchern für den Daumen einer Hand (siehe Bilder 4 und 5) oder
  • 4-Finger-Grifflöchern für die vier Finger einer Hand (siehe Bilder 2, 3 und 6).

Bild 4: 5DF-Zweihandstein mit zwei Daumen-Grifflöchern

Bild 5: 10DF-Zweihandstein mit zwei Daumen-Grifflöchern und Grifftaschen

Bild 6: 10DF-Zweihandstein mit 4-Finger-Grifflöchern und Grifftaschen als Untergriff

2.4.2

Grifftaschen sind in den Stoßfugenseiten von Zweihandsteinen vorhandene Vertiefungen (siehe Abschnitt 3 und Bilder 5 bis 9). [5]

Bild 7: Zweihandstein mit Grifftaschen

Bild 8: Schnitt eines Zweihandsteines mit ergonomisch günstig angeordneten und gestalteten Grifftaschen

2.4.3

Griffleisten sind handgerechte Ausformungen an Grifflöchern oder Grifftaschen, an denen die Fingerendglieder Kontakt mit dem Mauerstein haben.

Bild 9: Schnitt eines Zweihandsteines mit Griffleisten an den Grifftaschen und in den Grifflöchern.

[6]

2.5

Greifwerkzeuge sind mit zwei Handgriffen versehene Handwerkzeuge, die zum beidhändigen Greifen und Versetzen von Zweihandsteinen bestimmt sind.

2.6

Versetzgeräte und -maschinen sind technische Arbeitsmittel, die zum maschinellen Aufnehmen und Versetzen von Mauersteinen bestimmt sind. [7]

[1] Fertig- und Formteile sowie -steine für feuerfeste Auskleidungen sind keine Mauersteine im Sinne dieser Bestimmung.
[2] = Obergrenze
[3] = Obergrenze
[4] Voraussetzung fü...

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