3.1

Griffhilfen an Mauersteinen müssen unter ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet und so angeordnet sein, daß ein sicheres und mit möglichst geringer Anstrengung verbundenes Ergreifen und Halten des Mauersteins möglich ist.

3.2

Die Kanten von Griffhilfen dürfen keine Grate haben. Die Kanten sollen leicht gebrochen oder abgerundet sein.

3.3

Grifflöcher müssen die in Tabelle 2 genannten Mindestabmessungen haben.

Tabelle 2: Mindestabmessungen von Grifflöchern

Art der Grifflöcher

Mindest-

länge

mm

Mindest-

breite

mm

Mindest-

Durchmesser

mm
4-Finger-Grifflöcher 105 mm 35 mm[2]  
Daumen-Grifflöcher 35 mm 35 mm 35 mm

3.4

Die Ecken von Grifflöchern können mit Radien von höchstens 5 mm abgerundet sein.

3.5

Daumengrifflöcher sollen am Rand des Mauersteins möglichst in Verbindung mit Grifftaschen angeordnet sein (siehe Bild 5). Ist an Stelle eines Daumen-Griffloch-Paares nur ein Daumen-Griffloch vorhanden, muß an der gegenüberliegenden Seite des Mauersteins eine Grifftasche angeordnet sein.

3.6

Grifftaschen müssen folgende Mindestmaße haben:

  • Breite:

    • bei Steinbreiten von ≤ 17,5 cm: 85 mm,
    • bei Steinbreiten von ≥ 24,0 cm: 100 mm,
  • Höhe: ≥ 35 mm,
  • Tiefe: ≥ 20 mm.

3.7

In Grifflöchern sollen nach Möglichkeit Griffleisten angeformt sein (siehe Bild 9).

[1] Siehe letzter Absatz der Vorbemerkung.
[2] Die Mindestbreite eines 4-Finger-Grifflochs von 35 mm muß auf der gesamten Länge des Grifflochs vorhanden sein. Ecken können mit Radien von max. 5 mm gerundet sein.

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