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Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und endet mit einer Abschlussprüfung. Beim praktischen Teil ist auf ein angemessenes Zahlenverhältnis von Ausbildern zu Teilnehmern zu achten.

Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes. Sie beträgt in der Regel mindestens einen Tag.

3.1 Theoretische Ausbildung

3.1.1 Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

  • Maschinenverordnung (9. GPSGV) hinsichtlich Beschaffenheit, CE-Zeichen, EG-Konformitätserklärung
  • DIN EN 280 "Fahrbare Hubarbeitsbühnen; Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit – Prüfungen" hinsichtlich der Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen der Maschinenverordnung
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hinsichtlich der Verantwortung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit sowie die Prüfung der Arbeitsmittel
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV), z. B. bzgl. der Gewichtsklassen der zu führenden Fahrzeuge
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hinsichtlich des Betriebes im öffentlichen Verkehrsbereich
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
  • Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention"
  • Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" hinsichtlich Schutzabständen zu spannungsführenden Teilen
  • Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-BG GBB 1 "Baumpflege im Gartenbau"
  • Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.2 "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen" hinsichtlich der Verwendung von Motorsägen im Arbeitskorb
  • BGR/GUV-R 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kap. 2.10 "Hebebühnen"
  • BGR/GUV-R 198 "Einsatz von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz"
  • BGR/GUV-R 199 "Benutzung von Persönliche Schutzausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen"
  • BGI 720 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen"
  • BGI 887 "Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen"
  • BGG/GUV-G 945 "Prüfung von Hebebühnen"

3.1.2 Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten

  • Scherenhubarbeitsbühnen
  • Teleskop-, Gelenkteleskophubarbeitsbühnen
  • Lkw-Hubarbeitsbühnen
  • Anhänger-Hubarbeitsbühnen
  • Hubarbeitsbühnen auf Kettenfahrwerk
  • Sonderbauarten

3.1.3 Betrieb allgemein

  • Betriebshandbuch/Betriebsanleitung
  • Kennzeichnung und Hinweise an der Maschine
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Einsatzgrenzen (z. B. Wind, Bodenverhältnisse, Neigung)
  • Zulässige Korblast (Personen, Material)
  • Reichweitendiagramm
  • Windkräfte, andere Horizontalkräfte (z. B. Handkräfte)
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Bediener
  • Anordnung und Funktion der Bedienelemente/Stellteile
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Gefährdung dritter Personen

3.1.4 Übernahme und Transport der Maschine

  • Eignung des Zugfahrzeuges bzw. Transportmittels (Anhänger, Tieflader etc.)
  • Eignung des Fahrers
  • Ladungssicherung
  • Höchstgeschwindigkeiten, Durchfahrtshöhen und -breiten

3.1.5 Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort

  • Gesamtgewicht
  • Stützen (A-Stützen, H-Stützen, Klappstützen)
  • Maximales Gewicht auf einer Stütze/auf einem Rad
  • Umrechnung von kN in kg oder t
  • Belastbarkeit von Böden/Bodenabdeckungen
  • Notwendige Fläche der Unterbauung
  • Aufstellung allgemein
  • Aufstellung im Gefälle, Reihenfolge des Ausfahrens der Stützen
  • Unterbauung im Gefälle/im unbefestigten Gelände
  • Zulässige Neigung der Bühne
  • Gefahren in der Umgebung, z. B. Mindestabstände zu Frei-/Fahrleitungen
  • Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum/RSA
  • Wenn notwendig, Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA zum Halten)
  • Dosenlibelle, Wasserwaage

3.1.6 Arbeiten mit der Maschine

  • In Bewegungsrichtung, Beobachtung der Bühnenumgebung
  • Fahren über Abdeckungen
  • Stillsetzen von Brückenkranen
  • Koordinierung mit anderen Gewerken
  • Übernahme von Lasten
  • Be- bzw. Übersteigen des Geländers grundsätzlich verboten
  • Benutzung als Kran verboten

3.1.7 Prüfung

  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Bediener
  • Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person
  • Prüfung nach besonderen Vorkommnissen
  • Prüfnachweis (Einsichtnahme durch den Bediener)
  • Bedeutung der Prüfplakette

3.1.8 Unfallgeschehen

  • Typische Unfälle
  • Unfallhergänge
  • Unfallmechanismen
  • Schutzmaßnahmen

3.1.9 Sondereinsätze

  • Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
  • Baum-/Ausästarbeiten
  • Arbeiten in der Nähe spannungsführender Teile, z. B. Frei-/Fahrleitungen
  • Arbeiten unter Spannung

3.2 Praktische Ausbildung

3.2.1 Einweisung an der Hubarbeitsbühne

  • Bedienelemente/Stellteile für das Fahren
  • Bedienelemente/Stellteile für die Korbbewegungen
  • Bedienelemente/Stellteile für die Stützen
  • Bedienelemente/Stellteile für den Notablass
  • Bedienelemente/Stellteile für die Steuerung von unten
  • Sonderstellteile
  • Sicherung gegen unbefugte Benutzung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Not-Halt-Stellteil
  • Signalgeber/Warneinrichtungen
  • Neigungssensor
  • Lastbegrenzer
  • Lastmomentbegrenzer
  • Wenn notwendig Auswahl und Benutzung der PSA (richtiges Anlegen)

3.2.2 Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

  • Sichtprüfung
  • Reifen (Schäden, Luftdruck, Profil, Fremdkörper, Radmuttern)
  • Tragkonstruktion und Korb (Verformung, Risse, Verschleiß, Aufhängung, Sicherung der Tür gegen unbeabsichtigtes Öffnen)
  • Stützen (Verformung, Risse, Verschleiß, Verriegelung, Endschalter)
  • Unterlegplatten (Zustand, Größe, Aufbewahrung am Fahrzeug/Sicherung gegen Herausfallen)
  • Hydraulik (Zustand der Schläuche und Einbindungen, Leckagen)
  • Energieleitungen
  • Notablass
  • Batterie (Ladezustand, Abdeckung)
  • T...

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