Das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung schreiben eine Gefährdungsbeurteilung vor (vg. auch Persönliche Schutzausrüstung). Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich sind, müssen die Verantwortlichen den geeigneten Handschuhtyp festgelegen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft und nicht zuletzt die Hersteller von Chemikalienschutzhandschuhen können bei der Auswahl des geeigneten Handschuhs unterstützen. Die Auswahl unter Aspekten von Schutzfunktion, Tragekomfort und Preis sollte unbedingt detailliert mit allen Beteiligten, nicht zuletzt den Handschuhbenutzern durchgeführt werden. Das fördert die Akzeptanz und den richtigen Einsatz der Handschuhe.

 
Praxis-Tipp

Hersteller einbinden

Fragen Sie beim Hersteller konkret nach einem Chemikalienschutzhandschuh für Ihren Gefahrstoff. Eventuell muss dieser dann eine Probe des Gefahrstoffs einschließlich Sicherheitsdatenblatt von Ihnen erhalten, damit entsprechende Permeationstests durchgeführt werden können. Fragen Sie auch nach, ob bereits bekannt ist, wie groß die Permeationszeit bei dem ausgewählten Chemikalienschutzhandschuh tatsächlich ist.

Abb. 2: Gebotszeichen Handschutz benutzen

Tritt bei einer Tätigkeit eine spezielle Gefährdung auf, ist das Tragen von Schutzhandschuhen verbindlich festgelegt. Das Gebotszeichen M009 "Handschutz benutzen" aus Abb. 2 weist entweder in Form von Schildern, Aufklebern oder als Bestandteil von Betriebsanweisungen auf die Tragepflicht hin.

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