Das Tätigkeitsgebiet ist so umfangreich, dass eine spezielle Ausbildung notwendig ist. Sie umfasst grundsätzlich mind. 64 Unterrichtseinheiten und muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Die Ausbildung gliedert sich in Präsenz- und Praxisphasen sowie Praxisprojekt, Selbstlernphasen, Online-Seminare und Abschlussprüfungen.

Die Besetzung der Position des Brandschutzbeauftragten kann sowohl durch interne Mitarbeiter oder externe Anbieter erfolgen.

 
Achtung

Externe Brandschutzbeauftragte

Externe Dienstleister müssen in die betriebliche Brandschutzorganisation eingebunden sein und auch kurzfristig beraten und unterstützen können. Vertragliche Regelungen sollten dies berücksichtigen. Ist ein Brandschutzbeauftragter zwingend vorgeschrieben, so ist für die Beauftragung eines Externen ggf. eine Zustimmung durch die zuständige Behörde erforderlich.

  • Teilnehmer an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollen mind. eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Eine besondere Qualifikation wird für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung empfohlen, z. B.
  • feuerwehrtechnische Ausbildung,
  • Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Hochschul-Studium mit Schwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.

Personen mit brandschutztechnischer oder feuerwehrtechnischer Ausbildung können nur dann zu Brandschutzbeauftragten bestellt werden, wenn die Ausbildungseinrichtung den Erwerb der Kompetenzen nach Anhang 2 DGUV I 205-003 bestätigt.

Um auf dem aktuellen Stand zu sein, darf die Ausbildung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen; kann keine Fortbildung nachgewiesen werden, muss die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erneut absolviert werden. Eine regelmäßige Fortbildung ist notwendig; innerhalb von 3 Jahren müssen mind. 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Die Teilnahme muss dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss dem Brandschutzbeauftragten die Fortbildung – ebenso wie die Ausbildung – ermöglichen.

Einrichtungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sind u. a.:

  • CFPA-anerkannte Ausbildungseinrichtungen,
  • Ausbildungseinrichtungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Ausbildungseinrichtungen der Schadenversicherer sowie der Fach- und Prüfeinrichtungen für Brand- und Explosionsschutz,
  • die Feuerwehrschulen der Bundesländer,
  • die Bundeswehr-Feuerwehrschule,
  • staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen.
 
Wichtig

Ausbildung der Schadenversicherer kann sich lohnen

Für den gewerblichen Bereich ist die Ausbildung der Schadenversicherer sinnvoll, da hier auch die Prämienrichtlinien greifen und i. d. R. nur Lehrgänge nach VdS anerkannt werden. Die Wichtigkeit der Bestellung ist erkennbar aus der Tatsache, dass Versicherer bis zu 20 % Nachlass auf die Feuerversicherung gewähren, falls ein innerbetrieblicher Brandschutzbeauftragter bestellt ist. Für den öffentlichen Dienst hat dies keine weiteren Auswirkungen, da hier die Bestellung i. d. R. freiwillig erfolgt.

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