Regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch Aufsichtsbehörden sind für Sonderbauten bundesweit üblich. Allerdings sind nicht nur die verwendeten Begriffe unterschiedlich, sondern auch Verantwortlichkeiten, Geltungsbereiche, Fristen sowie relevante Rechtsgrundlagen (s. Tab. 1). Schulträger und Schulleitung müssen derartige Prüfungen dulden und sich daraus ergebende Maßnahmen umsetzen.

Nicht in allen Ländern (abhängig von der Rechtsgrundlage) können regelmäßige behördliche Begehungen in Schulen durch den Träger eingefordert werden. Weil die gute Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schulleitung und Bauaufsicht bzw. Feuerwehr aber im allseitigen Interesse liegt, sollte davon ausgegangen werden, dass bei auftretenden Brandschutzfragen unabhängig von der Vorschriftenlage die für Brandschutz zuständigen Behörden beraten, bei Bedarf auch vor Ort.

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