Wegen des vergleichsweise kritischen Brandrisikos in Pflegeeinrichtungen ist es wichtig, dass das Personal ein waches Bewusstsein für Brandschutzfragen entwickelt und erhält.

Dazu gehört u. a.:

  • Rauchen nur in erlaubten Bereichen, kein heimliches Rauchen in kritischen Bereichen;
  • richtiger Umgang mit Rauch- und Brandschutztüren, Melden von Schäden, kein Verkeilen von Türen;
  • Abschließen von Räumen, zu denen Unbefugte keinen Zutritt haben sollen;
  • sicheres Lagern von Abfällen und anderem brennbaren Material;
  • sicherer Umgang mit brennbaren Gasen und Flüssigkeiten.
 
Wichtig

Doppelte Führungsstruktur im Krankenhaus erschwert Weisungen

In Krankenhäusern gibt es häufig unterhalb oder sogar in der Geschäftsführung eine Zweiteilung: ein Verwaltungsdirektor o. Ä. verantwortet den nicht-medizinischen Bereich und ein ärztlicher Direktor o. Ä. den medizinischen Bereich. In der Praxis ist es oft schwierig, in Sicherheitsfragen beide Säulen zu vereinen und für eine einheitliche Umsetzung eines Notfallkonzeptes zu sorgen. Z. B. ist ein Verwaltungsleiter oft nicht weisungsbefugt gegenüber dem ärztlichen Dienst und kann deshalb die Teilnahme an Brandschutzschulungen dort nicht durchsetzen. Tut das der ärztliche Direktor seinerseits nicht, kommt es zu der Situation, dass Ärzte, die im Notfall die medizinische Verantwortung tragen, in kritischen Lagen "aus dem Bauch" und ggf. nicht konform mit dem ausgearbeiteten Notfallkonzept handeln.

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