Pflegeeinrichtungen sind i. d. R. mit Handfeuerlöschern und (ab einer gewissen Größe) mit Wandhydrantenanlagen ausgestattet. Außerdem muss mit der vor Ort zuständigen Behörde abgeklärt sein, wie die Löschwasserversorgung für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr sicherzustellen ist (Unterflurhydranten, Steigleitungen, Löschbrunnen, …).

Automatische Feuerlöschanlagen sind in Pflegeeinrichtungen eine Ausnahme.

 
Praxis-Tipp

Schäden durch Löschmittel vermeiden

In Bereichen mit aufwendiger (Medizin-)Technik sollten keine Pulverlöscher eingesetzt werden. Sie entsprechen zwar vom Löschverhalten her den Anforderungen und sind preiswert, verursachen aber erhebliche direkte und indirekte Schäden an sensiblen technischen Systemen: Durch die Einwirkung des korrosiv wirkenden Pulvers bzw. allein dadurch, dass für medizintechnische Anlagen und Geräte die nötige technische Zuverlässigkeit nicht mehr angenommen werden kann, auch wenn zunächst keine direkte Einwirkung erkennbar ist. Besser sind Wasser- oder Schaumlöscher, die weniger Sachschäden verursachen.

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