Baustruktur und -zustand von Beherbergungseinrichtungen sind so vielfältig wie die Betriebe selbst. Ein neu erstellter Hotelkomplex bietet in seiner Baustruktur sicher keine besonderen Risiken, wenn, wovon mind. im Inland ausgegangen werden darf, gängige Bauvorschriften eingehalten wurden. Andererseits sind auch kleinere Beherbergungsbetriebe in Altbauten typisch, die oft mehrfach verändert, erweitert und umgenutzt wurden und daher von Bauzustand, verwendeten Baumaterialien und Struktur her erheblich problematischer sind. Auch größere Einrichtungen im Altbaubestand haben nicht selten Schwierigkeiten, den aktuellen brandschutztechnischen Standard zu erreichen bzw. zu halten. Das betrifft besonders Schulungs-, Tagungs- oder Freizeiteinrichtungen von Trägern, die damit nicht primär gewerbliche Zwecke verfolgen, sondern Beherbergungseinrichtungen im Rahmen von Bildungs-, Erziehungs- oder anderen sozialen Aufgaben betreiben.

 
Wichtig

Brandschutzkonzepte im Bestand

Gelegentlich wird in der Branche und in der Gesellschaft beklagt, dass ältere Beherbergungsstätten, die manchmal seit Generationen betrieben wurden, aufgrund von verschärften Brandschutzanforderungen im Bestand gefährdet werden. Grund hierfür sind weniger die Anforderungen der Beherbergungsstättenverordnung als solche, sondern die Tatsache, dass in vielen Bundesländern bzw. Kommunen die praktische Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben über Brandschutzkonzepte gesteuert wird. Diese sind vom Betreiber vorzulegen und werden von Brandschutzdienstleistern (Fachplanern) erstellt. Aus haftungsrechtlichen Gründen neigen diese dazu, in Zweifelsfällen das höhere Anforderungsniveau festzulegen, um Risiken möglichst sicher aus dem Weg zu gehen. Hier ist neben Sachkenntnis Augenmaß und Verhandlungsbereitschaft gefragt.

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