Check OK Bemerkungen
1)

Anzahl der Mitarbeiter

  • ≤ 10 Mitarbeiter, dann weiter bei 2)
  • > 10 und < 20, dann weiter bei 3)
  • ≥ 20 und ≤ 50, dann weiter bei 4)
  • > 50, dann weiter bei 5)
   
  Sicherheitstechnische Betreuung    
2)

Kleinstunternehmen

  • Ein Kompetenzzentrum führt die Betreuung durch.
  • Der Unternehmer betreut nach dem Unternehmermodell selbst.
  • Die Betreuung erfolgt nach Bedarf durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung).
Weiter bei 6)
   
3)

Kleinunternehmen

  • Der Unternehmer betreut nach dem Unternehmermodell selbst.
  • Die Betreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil).
Weiter bei 6)
   
4)

Mittlere Unternehmen

  • Der Unternehmer betreut nach dem Unternehmermodell selbst.
  • Die Betreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil).
  • Ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist eingerichtet (ab 20 MA gesetzlich gefordert) und trifft sich regelmäßig.
Weiter bei 6)
   
5)

Großunternehmen

  • Die Betreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil).
  • Ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist eingerichtet und trifft sich regelmäßig.
  • Der ASA ist erweitert zu einem Gesundheitszirkel, und zwar durch folgende Personen bzw. Funktionen:
   
  Arbeitsmedizinische Betreuung    
6)
  • Ein Betriebsarzt ist bestellt.
  • Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge werden organisiert.
  • Informationen zu möglichen Gefährdungen und geeigneten Maßnahmen werden im Rahmen der Unterweisungen vermittelt.
   
  Instrumente des Gesundheits- und Arbeitsschutzes    

7)

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe sind vorhanden und aktuell.

Die Gefährdungsbeurteilung

  • wird regelmäßig durchgeführt und dokumentiert (gem. der festgelegten Fristen),
  • wird bei Änderungen aktualisiert,
  • berücksichtigt sowohl physische als auch psychische Belastungen; als Werkzeug dienen:

    • Software,
    • Listen,
    • Sonstiges: ...
  • berücksichtigt auch die Bedürfnisse älterer Beschäftigter (alters- und alternsgerecht, demografischer Wandel).

Unterweisungen werden vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt und danach regelmäßig wiederholt.

Prüfungen nach § 14 und §§ 1518 der Betriebssicherheitsverordnung werden bei Bedarf durchgeführt.

Sonstiges:
   
  Managementsysteme    
8)
  • Ein Managementsystem ist eingerichtet:

    • Qualität (ISO 9001, …)
    • Umwelt (ISO 14001, EMAS, …)
    • Arbeitsschutz (ISO 45001, …)
    • Energie (ISO 50001, …)
    • Gesundheit (GMS-Gesundheit mit System (VBG), …)
    • Sonstige:
  • Es existiert kein Managementsystem.
   
  Betriebliches Gesundheitsmanagement, Gesundheitsförderung, Gesundheitspolitik    
9)
  • Die gesetzlichen Forderungen bzgl. Gesundheits- und Arbeitsschutz werden erfüllt.
  • Es werden einzelne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durchgeführt: Gesundheitstag, …
  • Mitarbeiter erhalten Zuschüsse für Kurse und Veranstaltungen zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung, …
  • Gesundheit ist Chefsache.
  • Es gibt eine Gesundheitspolitik.
  • Es gibt ein Gesundheitsmanagement.
  • Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist organisiert; die gesetzlichen Anforderungen dazu werden erfüllt.
  • Einzelne Elemente des Gesundheitsmanagements (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Arbeitsmedizinische Vorsorge) sind als zusätzliche Prozesse an das vorhandene Managementsystem angehängt.
  • Das betriebliche Gesundheitsmanagementsystem ist Teil des integrierten Managementsystems.
  • Sonstiges:
   

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