Zur Grundbetreuung gehört im Wesentlichen die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durch Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dies umfasst auch die Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle sowie die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an sich ändernde Gegebenheiten.

Die Aufgaben der Grundbetreuung müssen in regelmäßigen Intervallen oder bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse wiederholt werden. Wie oft das anfällt, ergibt sich aus der Einstufung des Betriebs in die Betreuungsgruppe, die der zuständige Unfallversicherungsträger auf der Grundlage des Gefahrenpotenzials, der Branchenstruktur sowie der Größe und Struktur der Betriebsarten vorgenommen hat:

 
Gruppe I nach max. 1 Jahr,
Gruppe II nach max. 3 Jahren,
Gruppe III nach max. 5 Jahren.

Der Betreuungsumfang ist nicht mehr von der Anzahl der Beschäftigten abhängig, sondern von den tatsächlich im Betrieb existierenden Gefährdungen.

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