Check OK Bemerkungen
I. Allgemeines    
1) Liegt die aktuelle DGUV-V 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) der für den Betrieb zuständigen BG vor?    
2) Liegen die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) vor, werden sie umgesetzt und wird regelmäßig überprüft, ob weitere AMR in Kraft getreten sind?    
3)

Wurde die Art der betriebsärztlichen Betreuung festgelegt?

  • Unternehmermodell entsprechend der Beschäftigtenzahlen in § 2 DGUV-V 2,
  • Regelbetreuung bei mehr als 10 Beschäftigten (Anlage 2 der jeweiligen DGUV-V 2),
  • Regelbetreuung bei bis zu 10 Beschäftigten (Anlage 1 der jeweiligen DGUV-V 2).
   
4) Ist sicher gestellt, dass der gewählte Arzt die Bezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" führen darf oder die Voraussetzungen der Übergangsbestimmungen in § 6 DGUV-V 2 erfüllt?    
5) Ist der Betriebsarzt bei den Beschäftigten bekannt gemacht worden?    
6) Ist sichergestellt, dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die nach speziellen Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung erbracht werden?    
7) Berichtet der Betriebsarzt regelmäßig schriftlich über die Erfüllung seiner ihm übertragenen Aufgaben?    
8) Liegen aktuelle Unterlagen über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, der abgeleiteten Maßnahmen und der Ergebnisse der Überprüfung vor?    
II. Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern (Anlage 1 DGUV-V 2)    
9) Ist der Betriebsarzt bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung beteiligt (Grundbetreuung)?    
10) Wird die Grundbetreuung regelmäßig in den vorgegebenen Intervallen wiederholt?    
11)

Werden anlassbezogene Betreuungen in Anspruch genommen, z. B. bei

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Betriebsstätten oder der Betriebsorganisation,
  • Einführung neuer oder grundlegende Veränderung vorhandener Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  • Gestaltung neuer bzw. grundlegende Veränderungen vorhandener Arbeitsplätze und -abläufe,
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • Einführung oder Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
  • Untersuchung von meldepflichtigen Unfällen und anzuzeigenden Berufskrankheiten,
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen,
  • einer grundlegenden Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen,
  • der Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen, Beurteilungen und Beratungen,
  • Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-)Eingliederung von Rehabilitanden,
  • der Häufung gesundheitlicher Probleme?
   
12) Werden Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung der BG nachgewiesen?    
III. Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern (Anlage 2 DGUV-V 2)    
13) Sind die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung anhand der Tabellen in Anlage 2 DGUV-V 2 ermittelt? Wurden für die Einsatzzeit des Betriebsarztes mind. 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r angesetzt?    
  Wurde der betriebsspezifische Teil der Betreuung ermittelt? Wird er regelmäßig überprüft?    
14) Ist sichergestellt, dass die erforderlichen Zeiten vom Betriebsarzt abgeleistet werden?    
IV. Unternehmermodell (Anlage 3 DGUV-V 2)    
15) Ist der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden?    
16) Nimmt der Unternehmer an den erforderlichen Motivations- und Informationsmaßnahmen teil?    
17) Nimmt der Unternehmer an Fortbildungen teil?    
18) Liegen für die Teilnahme an Motivations- und Informationsmaßnahmen bzw. Fortbildungen Nachweise vor?    
19) Ist sichergestellt, dass sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt betreuen lässt (vgl. Frage 12)?    

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