Betrieblicher Umweltschutz umfasst v. a. Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge sowie Energieeffizienz und sparsamen Umgang mit Ressourcen.
Während im Rahmen des Arbeitsschutzes, der Fokus auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegt, hat der Umweltschutz zum Ziel, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
4.1 Gefahrstoffmanagement
Es sind insbesondere Gefahrstoffe und deren mögliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt zu betrachten. Hier gibt es Überschneidungen zum Arbeitsschutz, v. a. im Gefahrstoffmanagement (Beschaffen, Verwenden, Lagern, Transportieren).
In Abhängigkeit von den verwendeten Stoffen und betriebenen Anlagen müssen ggf. Beauftragte bestellt werden wie z. B. Abfallbeauftragte, Beauftragte für Gewässerschutz bzw. für Immissionsschutz.
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss sichergestellt werden, dass sie nicht ins Grund- oder Oberflächenwasser gelangen. Dazu legen Technische Regeln fest, wie die Lagerung in ortsbeweglichen oder ortsfesten Behältern erfolgen muss. Und schließlich muss der sichere Transport gewährleistet werden.
4.2 Anlagen sicher betreiben
Für überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. bestimmte Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Getränkeschankanlagen, Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten) müssen Vorschriften zu Montage, Betrieb, Wartung und Prüfung umgesetzt werden.
Für genehmigungsbedürftige Anlagen gelten i. W. die Forderungen des BImSchG, u. a. sollen Luftverunreinigungen verhindert bzw. reduziert werden.
4.3 Umwelteinwirkungen und Ressourcen
Ziel des Umweltschutzes ist auch, Einwirkungen zu verringern, z. B. durch Abfall vermeiden, Ersatz von Gefahrstoffen (Substitution nach § 6 GefStoffV), emissionsarme Maschinen, Anlagen und Verfahren, Energieverbrauch reduzieren usw., sowie der sparsame Umgang mit Ressourcen.
Alle diese Aufgaben gelingen, wenn sie systematisch durchgeführt und in bestehende Prozesse eingebunden werden.
Begehungen zu Umwelt- und Arbeitsschutz
Unternehmen können Begehungen nutzen, um sowohl Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu ermitteln als auch Umweltgefahren zu erkennen. Es empfiehlt sich, bereits vorhandene Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung um den Aspekt Umwelt zu erweitern.
Im Rahmen von Begehungen können auch interne Audits durchgeführt werden.
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