Die Prozessumgebung (Kap. 7.1.4) muss so gestaltet werden, dass Produkte und Dienstleistungen normkonform erstellt werden können.

Dies schließt ausdrücklich soziale, psychologische und physikalische Faktoren ein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können diese Faktoren ermittelt, Gefährdungen erkannt und wirksame Maßnahmen festgelegt werden.

Zur Prozessumgebung gehört auch die Umwelt: Klimaerwärmung, Sturm oder Hochwasser können Unternehmen beeinträchtigen. Maßnahmen, wie z. B. Verminderung der CO2-Emissionen, Senken des Energieverbrauchs und ressourceneffiziente Verfahren, entlasten die Umwelt.

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