Verantwortlichkeiten und Befugnisse müssen zugewiesen, innerhalb des Unternehmens bekannt gemacht und verstanden werden.

Konkret kann das bedeuten:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bestellen und die Beschäftigten informieren, z. B. im Rahmen einer Betriebsversammlung.
  • Umweltverantwortliche(n) benennen, ggf. Betriebsbeauftragte bestellen und die Beschäftigten informieren, z. B. über Aushang oder Intranet.

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