Gewerbliche Anwender – nach REACH als "nachgeschaltete Anwender" bezeichnet – müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen zur Gefährdungsbeurteilung vom Lieferanten beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV).

 
Praxis-Tipp

Sicherheitsdatenblätter

In der Praxis empfiehlt es sich, mind. alle 2 Jahre die aktuelle Version von Sicherheitsdatenblättern anzufordern, um stets auf dem aktuellen Stand zu sein.

Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende Angaben hin überprüfen und ggf. ein neues, fehlerfreies und vollständiges Exemplar anfordern. Dies ist vor dem Hintergrund, dass Sicherheitsdatenblätter häufig Mängel aufweisen, besonders wichtig für eine zuverlässige Beurteilung möglicher Gefährdungen.

Für die Plausibilitätsprüfung können Gefahrstoffportale und -datenbanken genutzt werden. Da dies nur fachkundige Personen leisten können, ist hier eine enge Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen in Arbeitsschutz und Beschaffung erforderlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge