• örtlich: Übersichtsplan, Adresse, Grundstück der Baustelle oder der betroffenen Bereiche, vom Bauherr zur Verfügung gestellte Flächen, Gebäude und angrenzende Bereiche, gesamtes Baugelände einschließlich Zufahrtsstraßen, Baustraßen, soziale Einrichtungen der Baustelle, Baustelleneinrichtungsplan
  • sachlich: Bautätigkeiten, weitere Tätigkeiten, Aufenthalt auf der Baustelle
  • zeitlich: Geltungsdauer? Inkl. vorbereitende Arbeiten? Bis zur vollständigen Beräumung der Baustelle? Bis zur Verkehrsfreigabe? Einschl. Gewährleistungsarbeiten? Bauzeitenplan
  • persönlich: direkte/indirekte Gültigkeit für alle Unternehmen, Unternehmer, Arbeitnehmer, Dienstleister, Bauherrenvertreter, Aufsichtsbehörden, Besucher, Journalisten

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