Baugeräteführer sind v. a. folgenden Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt:
- Belastung des Stütz- und Bewegungsapparates und Gefahr der Schädigung der Lendenwirbelsäule bei stoßartiger Schwingungsbelastung und -beanspruchung durch Ganzkörperschwingungen,[1]
- Bewegungsmangel und daraus resultierende muskuloskeletale Schäden bei Kranführern,
- Gefahr einer Gehörschädigung mit der Konsequenz der Lärmschwerhörigkeit und einer Beeinträchtigung der Atmungsorgane durch Abgase von Dieselmotoren und Staub,[2]
- Exposition gegenüber silikogenem Staub in Steinbrüchen,
- Atemwegserkrankungen und Lungenkrebsrisiko durch Dieselmotoremissionen,[3]
- Gefahr von Hauterkrankungen durch Immission von Staub sowie durch Kontakt mit Maschinen- bzw. Schmieröl bei Wartung und Instandhaltung,
- Witterungsbedingte Erkältungskrankheiten,
- Beschwerden in den Hand- und Fingergelenken durch besonders hohe motorische Anforderungen beim Betätigen ungünstig angeordneter Bedienelemente,
- Einschränkung der Sicht auf Fahrbahn und Arbeitswerkzeuge und daraus resultierende Verletzungen und tödliche Unfälle,[4]
- erhöhte Sehanforderungen beim Arbeiten in Dunkelheit und ungenügender Beleuchtungsstärke,
- inhalative Belastungen beim Einsatz auf kontaminierten Böden,
- Quetsch-, Schnitt- und Schürfgefahren durch bewegliche Teile,
- psychische Belastung der Baugeräteführer durch Zeitdruck und ggf. Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit,[5]
- Gefahr des Umkippens bei Baggerarbeiten in Hanglagen und Überschreitung der zulässigen Neigung.
Pickartz: Untersuchungen an schwingungsexponierten Arbeitsplätzen, insbesondere auf Baumaschinen, Z. f. Lärmbekämpfung 37 (1990) S. 135-137.
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