Überblick

Ein Bahnhof (hier in erster Linie der Personenbahnhof) ist ein öffentlich zugängliches Gebäude, in dem laut Eisenbahn- und Betriebsordnung (EBO) eine Eisenbahn (Hochgeschwindigkeits-, Intercity- und Regionalzüge) als Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Ebenso ist darin je nach Größe und Frequentierung ein Wechsel auf andere Verkehrsmittel, wie Schnellbahn (S-Bahn), Untergrundbahn (U-Bahn) und teilweise sogar Straßenbahn möglich. Barrierefreiheit für einen Bahnhof bedeutet, dass er gleichberechtigt von allen Reisenden ohne fremde Hilfe zum Ein- bzw. Umsteigen genutzt werden kann, d. h. auch von jenen mit körperlichen, sensorischen und geistigen Behinderungen sowie von Älteren und Familien mit Kinderwagen und Gepäck. Das schließt ein, dass z. B. beim Wechsel von einem Hochgeschwindigkeitszug auf die U-Bahn mehrere Etagen des Bahnhofsgebäudes barrierefrei zu überwinden sind. Das betrifft weiterhin die barrierefreie Nutzung aller im Bahnhof angebotenen Dienstleistungen, wie Warteräume, Restaurants, medizinische Einrichtungen u. a. Schließlich sind im Sinne einer barrierefreien Reisekette auch die An- und Abfahrt zum und vom Bahnhof mit beliebigen Verkehrsmitteln einzubeziehen. Auch Haltepunkte nur zum Ein-und Aussteigen, die nicht zwingend Weichen haben müssen, gehören dazu.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen"
  • Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  • Eisenbahnstruktur-Benutzungsverordnung (ESBO)
  • Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
  • ASR A1.5 "Fußböden"
  • ASR A1.7 "Türen und Tore"
  • ASR A1.8 "Verkehrswege"
  • ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
  • ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"
  • ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindungen"
  • ASR A3.5 "Raumtemperaturen"
  • ASR A3.6 "Lüftung"
  • ASR A3.7 "Lärm"
  • ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
  • ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung"
  • ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
  • AutSchR "Richtlinie über automatische Türen in Rettungswegen"
  • Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM – Persons with Reduced Mobility)
  • TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
  • TRGS 600 "Substitution"
  • TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
  • DGUV-R 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"
  • DGUV-R 108-006 "Ladebrücken und fahrbare Rampen"
  • DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung-Lufttechnische Maßnahmen"
  • DGUV-R 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"
  • DGUV-I 201-009 "Gebäudereinigungsarbeiten"
  • DGUV-I 201-021 "Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen"
  • DGUV-I 204-010 "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe"
  • DGUV-I 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz"
  • DGUV-I 205-025 "Feuerlöscher richtig einsetzen"
  • DGUV-I 207-006 "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche"
  • DGUV-I 208-005 "Treppen"
  • DGUV-I 212-139 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen"
  • DGUV-I 214-089 "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb"
  • DGUV-I 214-090 "Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb – Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte"
  • DGUV-I 215-111 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung – Teil 1: Grundlagen"
  • DGUV-I 215-112 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung – Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen"
  • DGUV-I 215-510 "Beurteilung des Raumklimas"
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt"
  • COST 335 "Benutzerfreundliche Eisenbahnsysteme", Europäische Kommission Brüssel 1999
  • DIN EN 3-7: 2007-010 "Tragbare Feuerlöscher – Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen"
  • DIN EN 81-70: 2021-06 "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen"
  • DIN EN 115-1: 2018-01 "Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 1: Konstruktion und Einbau"
  • DIN EN 1992-1-1/NA: 2013-04 "Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau"
  • DIN EN ISO 10075-1 "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung – Teil 1: Allgemeine Aspekte und Konzepte und Begriffe"
  • DIN EN ISO 10075-2 "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung – Teil 2: Gestaltungsgrundsätze"
  • DIN EN ISO 10075-3 "Ergonomische Gru...

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