Gestaltung der Rad- und Wanderwege
- Trennung von Rad- und Gehwegen auf gleichem Niveau durch Begrenzungsstreifen mit einer Breite ≥ 0,50 m, der sich durch Oberfläche taktil und visuell von Belägen der Rad- und Gehwege deutlich unterscheidet,
- Tiefe von Muldenrinnen ≤ 1/30 ihrer Breite.
Gestaltung der Radwege
- möglichst ebene Wege mit geringen Steigungen ohne Stufen und Schwellen,
- Vermeiden von Bodenindikatoren auf Radwegen, um Irritationen für Blinde und Sehbeeinträchtigte auszuschließen.[1]
Gestaltung der Wanderwege[2]
- Oberflächen-Belag der Wanderwege möglichst aus natürlichem Material (Erd- oder Sandweg, Holzbohlenweg (Rutschgefahr bei Feuchtigkeit), bituminöse Deckschicht),
- Abdecken von Entwässerungsrinnen mit Gitter (30 mm × 30 mm) zur mühelosen Überquerung durch Rollstuhlnutzer bzw. zum Ausschluss der Stolpergefahr,
- befestigte Umgehungsmöglichkeiten für Fußgänger und Rollstuhlnutzer im Abstand von ≥ 0,90 m bei Schranken und Pollern zur Absperrung für Kraftfahrzeuge,
- geschlossene Informationskette bezüglich Wanderziel, -route, Sehenswürdigkeiten,
- Sanitärräume, Gastronomie mittels plausibler Piktogramme bei ausreichendem Kontrast, in Braille-Schrift und als akustische Information,
- möglichst geschlossenes Leit- und Orientierungssystem für sehbeeinträchtigte und blinde Wanderer durch Tastleisten, Tastkanten (Steine), Wegrand mit Rasen, ergänzt durch Handläufe bei Überquerungen, durch Informationstafeln mit Aufmerksamkeitsfeld in Höhe von ≤ 1,60 m sowie akustische Anzeigen (deutliche Unterscheidung von Freigabesignalen von Lichtsignalanlagen),
- Informationstafeln mit Informationen zu Schwierigkeiten entlang der Routen (Routenlänge, Längsneigung, Ruhebereiche, WC, Notruf u. a.),
- taktile Karten mit vereinfachter Darstellung und schneller Erkennbarkeit (klare Konturen und Symbole – Punkt-, Linien- und Flächensymbole) für sehbeeinträchtigte Menschen,
- sichere Informationen für Sehbeeinträchtigte und Blinde an Kreuzungen und Gabelungen durch Aufmerksamkeitsfelder,
- für jede Wegrichtung ein eigener visuell und taktil wahrnehmbarer Wegweiser in Höhe
- von ≤ 1,60 m, ergänzt durch Braille-Schrift (für Kinder, Kleinwüchsige und Rollstuhlnutzer, Blinde),
- Einrichten von Verweil- und Begegnungs- sowie Rastplätzen.
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