Die verschiedenen Bedürfnisse der reisenden mobilitätseingeschränkten Personen und der anderen Passagiere führen zwangsläufig zu konträren Gestaltungslösungen:[1]

  • Die Aufmerksamkeitsfelder für mobilitätseingeschränkte Personen an Haltestellen werden, den Vorteil der Markierung des Einstiegsbereiches nutzend, auch von nicht mobilitätseingeschränkten Passagieren genutzt, sodass dies aufgrund der Personendichte insbesondere für blinde Menschen zu Kollisionen führen kann.
  • Die eingesetzten Klapprampen sind einfach zu bedienen und zuverlässig im Gebrauch, andererseits befürchtet das Fahrpersonal Fehler beim Befahren und daraus resultierende Unfälle.
  • Tastschalter zum Öffnen/Schließen von Türen sind für ältere, aber auch für körperlich beeinträchtigte Personen mit geringen Fingerkräften sowie für Rollstuhlnutzer von Vorteil; Blinde und Sehebeeinträchtigte hingegen befürchten schon beim Berühren ihre Aktivierung.
  • Für ältere Personen wurde durch Einführung der Niederflurtechnik trotz noch vorhandener kleiner Restspalte die Nutzung der Straßenbahn erst möglich, durch das gleichzeitig mögliche Abstellen von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen reicht häufig das Platzangebot nicht aus.
  • Leicht ausfahrbare Klapprampen werden insbesondere von Rollstuhlnutzern als sehr vorteilhaft bewertet, jedoch dominiert häufig Angst, vom Fahrpersonal übersehen zu werden und den Fahrbetrieb aufzuhalten. Deshalb ist ihre Bedienung durch das Fahrpersonal sinnvoll.
  • Prinzipiell werden Wegeleitsysteme insbesondere von sehbeeinträchtigten und blinden Personen begrüßt, aber häufig ist die Erkundigung nach ihrer Zielführung zeitaufwendiger als das direkte Befragen von Passanten.
[1] Dziekan/Ahrend/Schreiber: easy going, in: Mobilität und Gesellschaft, Band 4, Lit Verlag, Berlin 2011.

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