• Die nutzbare Breite von stufenlosen Fluren muss ≥ 1,50 m sein.
  • Flure, in denen behinderte oder kranke Patienten liegend zu befördern sind, sollten eine Breite von mindestens 2,25 m haben.
  • Die nutzbare Breite der Flure darf durch Einbauten nicht eingeengt werden.
  • Die Länge der Flure bis ins Freie darf 50 m nicht überschreiten.
  • Flure sind ausreichend zu beleuchten und zu belüften.
  • Rettungswege, wie Flure, Treppen, Ausgänge ins Freie, müssen in der erforderlichen Anzahl und Breite vorhanden sein, um im Gefahrenfall Kranke mit und ohne Mobilitätseinschränkungen, Besucher und Personal schnell evakuieren zu können.
  • Rettungswege sind durch gut sichtbare Richtungspfeile und Schilder mit Piktogrammen gemäß KhBauR zu kennzeichnen (taktiles, visuelles und akustisches Wegeleit- bzw. Navigationssystem).

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