• Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen bezüglich ihrer sensorischen Funktionen, z. B. im Hinblick auf die Hörbeeinträchtigung bei der notwendigen Wahrnehmung akustischer Signale, sind lästige und störende Geräusche durch Arbeitsmittel bzw. Arbeitsverfahren zu vermeiden.
  • Hinsichtlich der erforderlichen Aufnahme und Verarbeitung optischer Informationen durch sehbehinderte Personen in Arbeitsstätten ist besondere Sorgfalt bei der Abstimmung von Allgemein- und Arbeitsplatzbeleuchtung in Abhängigkeit der wahrzunehmenden Sehdetails geboten.
  • Zur Steigerung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz ist die jeweils erforderliche Nennbeleuchtungsstärke möglichst durch einen hohen Anteil von Tageslicht zu gewährleisten. Damit ist gleichzeitig eine ausreichende Kommunikation mit dem Außenbereich verbunden.
  • Neben interessanten Arbeitsaufgaben mit vielseitigen Arbeitsinhalten ist die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze für Beschäftigte mit eingeschränkter Mobilität besonders wichtig.[1]
[1] Joiko/Schmauder/Wolff: Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben. Erkennen – Gestalten, BAUA, 5. Aufl. 2010.

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