Die arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. schon in einem frühen Stadium zu erkennen. Mit der Durchführung von Aktionsprogrammen zur Gesundheitsförderung[1] wird darüber hinaus nachhaltig auf das gesundheits- und sicherheitsbewusste Verhalten der Beschäftigten innerhalb und außerhalb des Unternehmens hingewirkt.

Der "nationale Leitfaden" empfiehlt:

  • Unternehmen sollten ihren Bedarf an arbeitsmedizinischer Betreuung der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Gefährdungen und damit verbundenen Risiken für ihre Sicherheit und Gesundheit ermitteln. Sie sollten Verfahren einführen und aufrechterhalten, um die arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen, soweit die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die einschlägigen Vorschriften dies erfordern.
  • Um die Ziele auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Bewusstsein der Beschäftigten zu verankern und die Beachtung dieser Ziele beim Handeln der Beschäftigten einschließlich der Führungskräfte zu gewährleisten, sollte das Unternehmen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen, die den Arbeitsschutz ergänzen. Diese Maßnahmen sollten die Beschäftigten motivieren, Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und sich gesundheits- und sicherheitsbewusst zu verhalten.
 
Praxis-Tipp

Arbeitsanweisung "arbeitsmedizinische Vorsorge"

Der Betriebsarzt sollte in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einem Vertreter des Personalwesens, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung, geeignete Verfahren für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung festlegen (z. B. Regelung der erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen (G-Untersuchungen), Vorsorgedatei, Gesundheitszirkel, Aktionsprogramme).

Legen Sie auch für die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie für die Gesundheitsförderung Kennzahlen für die Leistungsermittlung fest.

Dokumentieren Sie die Verfahren in einer Arbeitsanweisung "arbeitsmedizinische Vorsorge".

[1] s. Betriebliches Gesundheitsmanagement

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