Auch im Wald greifen einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung sowie das Regelwerk der Unfallversicherungsträger zur sicheren Waldarbeit. Wer im Wald beschäftigt ist oder als Dienstleister Waldarbeiten ausführt, ist i. d. R. über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, oder die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) gesetzlich versichert. Dabei unterliegen diese Personen auch dem Regelwerk, welches Arbeitsschutz-Standards auf hohem Niveau setzt. Hierzu zählt die Qualifizierung genauso wie die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die durch die Arbeitgeber geschaffen werden müssen.

Darüber hinaus gibt es in der Forstwirtschaft, wie oben erwähnt, weitere (nicht-staatliche) Akteure, die sich um die Verbesserung des Arbeitsschutzes bemühen. Sowohl die Unfallversicherer als auch diese Akteure setzen bei der Verbesserung der Arbeitsschutzstandards vor allem auch auf das Instrument der Zertifizierung, wobei damit sowohl die Zertifizierung von Produkten für Arbeitsschutzmaßnahmen als auch die Zertifizierung von ganzen Waldflächen gemeint sein kann. In Bezug auf die Produktzertifizierung ist die Gesetzliche Unfallversicherung bereits seit 1965 aktiv. Bei den Waldzertifizierungen sind es neben den Unfallversicherern vor allem die einschlägigen internationalen Waldschutzorganisationen PEFC und FSC, die neben hohen ökologischen auch soziale Standards wie zur Arbeitssicherheit und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte fordern, damit Waldbesitzer das Zertifikat erhalten können.

Die Wald-Zertifizierungssysteme enthalten daher eindeutige Bestimmungen zur Einhaltung aller nationalen gesetzlichen Standards, die den Arbeitsschutz und auch das Sozialversicherungsrecht betreffen. D. h., ein Waldbesitzer, der Mitarbeiter oder Unternehmer beschäftigt, die sich nicht gesetzeskonform verhalten oder die gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstoßen, darf das entsprechende Zertifikat nicht erhalten. Auditoren der Waldzertifizierung prüfen dabei auch den Einsatz von PSA oder das Mitführen von Verbandsmaterial. Allerdings stoßen bei der Beurteilung, ob tatsächlich sicher gearbeitet wird und ob sich in Betrieben eine Präventionskultur entwickelt, die der Schlüssel zu einer dauerhaften Verbesserung ist, die Einflussmöglichkeiten der Waldzertifizierung für die Unfallversicherer an ihre Grenzen. Es haben sich aber als Ausgleich dafür neben PEFC und FSC weitere neue Prüfsysteme entwickelt: Z. B. gibt es seit einigen Jahren das European Chainsaw Certificate ECC, mit dem nachgewiesen wird, dass ein Motorsägenführer einen Kurs zum Umgang mit der Motorsäge erfolgreich absolviert hat.

Auf einem anderen Gebiet der Forstwirtschaft spielen Zertifizierungen eine ganz besonders wichtige Rolle, und zwar bei der Gruppe der nicht gewerblich tätigen Selbstwerber (die nur für ihren eigenen privaten Verbrauch im Wald Holz schlagen), bei der die genannten Arbeitsschutzvorgaben nicht gelten. Ohne Waldzertifizierung ist es allein abhängig vom Verantwortungsbewusstsein des Waldbesitzers, ob er im Rahmen der Fürsorge aufgrund seines einschlägigen Wissens um die Gefährdungssituation bei Waldarbeiten für diesen Personenkreis Regeln der Arbeitssicherheit in seinem Wald aufstellt. Bei zertifizierten Wäldern aber gilt: Selbstwerber, die früher nur eine Motorsäge mitbringen mussten, müssen heute eine Qualifizierung für den Gebrauch von Motorsägen sowie eine passende Schutzkleidung vorweisen, um im Wald Holz schlagen zu können.

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