Zusammenfassung

 
Begriff

Der Arbeitsbereich ist der räumliche Bereich an einem Arbeitsmittel oder einer Betriebseinrichtung, der durch die Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erreicht werden kann. Dies gilt für alle Arbeiten, die dort anfallen, z. B. Stellen, Ingangsetzen, Inganghalten, Stillsetzen, Führen, Zuführen und Abführen, Überwachen von Arbeitsabläufen, Prüfen von Arbeitsergebnissen und Beheben von Störungen.

1 Sicherheitsgerechte Gestaltung

Vom Arbeitsbereich dürfen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Belange von behinderten Beschäftigten müssen durch barrierefreie Gestaltung der Arbeitsplätze berücksichtigt werden.

Mögliche Gefahrstellen müssen im Arbeitsbereich durch sicherheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsmittels oder der Einrichtung, durch Begrenzung der wirksamen Energie oder durch andere Schutzmaßnahmen vermieden werden. Soweit dies nicht möglich ist, müssen im Arbeitsbereich Schutzeinrichtungen, wie Verkleidungen, Umwehrungen, Abweiser, Zweihandschaltungen oder Lichtschranken, vorhanden sein.

2 Beachtung der Rechtsvorschriften

Dabei sind vom Arbeitgeber die geltenden Regeln und Gesetze zu beachten. Wendet der Arbeitgeber die Regeln nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen. Diese Regeln beziehen sich z. B. auf

  • die Bewegungsfläche bzw. freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz,
  • die Anordnung der Arbeitsplätze und Verkehrswege,
  • die Ausstattung der Arbeitsplätze,
  • die Beleuchtung der Arbeitsplätze mit Tageslicht oder künstlicher Beleuchtung,
  • die klimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz wie z. B. Raumtemperatur, Luftfeuchte und Lüftung,
  • Lärm am Arbeitsplatz.

Über die verbleibenden Gefahren im Arbeitsbereich müssen die Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Dabei muss auf die Maßnahmen zur Verhütung der Gefährdungen hingewiesen werden.

Arbeitsbereiche mit besonderen Gefahren dürfen nur Beschäftigten zugänglich gemacht werden, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben. Bei der Auswahl der Beschäftigten ist auch auf deren persönliche Eignung zu achten (z. B. Platzangst in engen Räumen, Schwindel auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen etc.).

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