Die Arbeitszeitmodelle in Küchenbetrieben sind so vielfältig wie es die Betriebe sind. Während Küchen der Gemeinschaftsverpflegung, die i. W. nur eine warme Mittagsmahlzeit ausgeben (Kantinen, Betriebs- oder Schulcatering) oft mit einer normalen Arbeitsschicht auskommen und kaum Wochenendbetrieb haben, haben Gastronomieküchen zum Teil extrem ungünstige, geteilte Arbeitsschichten, die bis in die Nachtstunden gehen können, wobei Wochenenden und Feiertage Hauptbetriebszeiten darstellen. In Saisonbetrieben (z. B. in Urlaubsregionen), die ihre Umsätze manchmal in nur wenigen Monaten machen müssen, werden die für Gastronomiebetriebe nach Arbeitszeitgesetz bestehenden Sonderregelungen oft voll ausgeschöpft oder auch überschritten, was zu erheblichen Belastungen führen kann.

 
Praxis-Tipp

Stoßzeiten berücksichtigen

Egal, ob es um Absprachen, Unterweisungen, Begehungen, Prüfungen oder Beratungen geht: wer auch immer als mehr oder weniger Außenstehender in oder mit Küchen zu tun hat, tut gut daran, die Zeiten genau abzustimmen und die Erfordernisse des Arbeitsablaufes zu berücksichtigen. In der Hauptbetriebszeit kann keine noch so gutwillige Führungskraft und kein Mitarbeiter sich die Zeit für Arbeitsschutz nehmen und "Fremde" in der Küche sind dann nur im Weg.

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