Die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik führt in fast allen Unternehmen seit Jahren zu einem steigenden Durchschnittsalter der Belegschaften, weil die geburtenstarken Jahrgänge um 1960 nun zunehmend in den Ruhestand gehen und die nachfolgenden Generationen schon rein zahlenmäßig diese Lücken nicht schließen können. Hier setzt eine Reihe von Maßnahmen an, die die Arbeit alters- und alternsgerecht gestalten sollen, wie z. B. ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel sowie die alternsgerechte (Weiter-)Qualifizierung durch "lebenslanges Lernen". Auch wenn einige dieser Maßnahmen nicht unbedingt im betriebsärztlichen Verantwortungsbereich liegen, ist es doch meist der Betriebsarzt, der aus seinen Beobachtungen und Gesprächen frühzeitig über die arbeitsmedizinische Vorsorge Belastungs- und Beanspruchungsdefizite erkennen und diese im Betrieb ansprechen kann.

Älter werdende Belegschaften brauchen eine intensivere Beratung zu ihren individuellen Risikofaktoren und Gesundheitsziele mit frühzeitig einsetzenden Präventionsmaßnahmen. Dem können allgemeine ganzheitliche Vorsorgeuntersuchungen dienen, die z. B. im Alter von 35/45/55 und 60 Jahren jeweils einen Status quo ermitteln und wirksame Strategien zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit vermitteln. Zusätzlich kann dabei gezielt auf die altersbezogene Häufung bestimmter Erkrankungen geachtet werden. Hier bedarf es in den nächsten Jahren grundsätzlicher politischer Entscheidungen zur Stärkung der Kooperation zwischen den Unternehmen und Krankenkassen, z. B. im Rahmen der Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes.

Dem Betriebsarzt steht auch mit den Untersuchungsergebnissen der individuellen arbeitsmedizinischen Vorsorge ein differenzierter Einblick in die Gesundheitslage des Betriebs zur Verfügung. Diese Daten hat er nach § 3 Abs. 1 Ziff. 2 DGUV-V 2 "zu erfassen und auszuwerten". Diese Daten eignen sich hervorragend, um betriebliche Gesundheitsprogramme darauf auszurichten und damit ganz wesentlich zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter beizutragen. In körperlich stark belasteten Berufen besteht darüber hinaus die Chance, durch Anpassung des Tätigkeitsprofils an das individuelle Leistungsprofil des Mitarbeiters wertvolles Know-how und Erfahrung lange im Betrieb zu erhalten.

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