Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung muss grundsätzlich der ASR A1.3 entsprechen. Wesentliches Kriterium bei dieser Entwicklung war und ist es gerade, dass die Informationen nicht an eine bestimmte (Schrift-)Sprache gekoppelt sind. Daher ist davon auszugehen, dass bei einer vernünftigen Unterweisungspraxis jeder Beschäftigte, unabhängig von der schriftsprachlichen Kompetenz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung richtig erkennen und deuten kann.

 
Achtung

Sicherheitskennzeichnung nicht improvisieren

Selbstgeschriebene Hinweisschilder sollten bei sicherheitsrelevanten Risiken tabu sein. Wenn es wirklich wichtig ist, muss möglichst unmissverständliche, genormte Kennzeichnung eingesetzt werden.

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen, Anlagen und Tätigkeiten sind in hohem Maße schriftbasiert. Zwar sind die Textabschnitte i. d. R. nicht lang, aber z. T. wegen der zugrunde liegenden Standards z. B. in der Gefahrstoffkennzeichnung nicht so allgemeinverständlich, wie es vom ursprünglichen Sinn einer Betriebsanweisung her wünschenswert wäre. Viele Menschen mit schwachen schriftsprachlichen Fähigkeiten sind sicher außerstande, aushängende Betriebsanweisungen zu lesen. Entsprechend wichtig ist es, auf den Inhalt in den persönlichen Unterweisungen gründlich einzugehen. Auch Flucht- und Rettungspläne, die viele schriftliche Einträge haben, sollten unbedingt praktisch erläutert werden.

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