Arbeitsmittel müssen "an die körperlichen Eigenschaften und die Kompetenz der Beschäftigten angepasst sein sowie biomechanische Belastungen bei der Verwendung vermieden sein" (§ 6 BetrSichV). Diese Forderung zielt auf die konkrete Lebenssituation sowie die Fähigkeiten und Bedürfnisse der betroffenen Altersgruppe ab.

Nur wenn Tätigkeiten und Anforderungsprofile konkret analysiert und beurteilt werden, ist eine alter(n)sgerechte Vorgehensweise gewährleistet. Es empfiehlt sich, dabei die Beschäftigten einzubinden. Dies erhöht nicht nur die Akzeptanz für erforderliche Maßnahmen, sondern auch Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Für eine alter(n)sgerechte Vorgehensweise gelten also folgende Prinzipien:[1]

  • präventive vor korrektiven Maßnahmen,
  • Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention (TOP-Prinzip),
  • individuelle Unterschiede bei der Arbeitsgestaltung berücksichtigen,
  • organisationale und personenbezogene Belastungen reduzieren und Ressourcen stärken,
  • Ältere nicht auf Kosten Jüngerer entlasten,
  • Beschäftigte, Interessenvertretungen und Arbeitsschutzakteure einbinden, z. B. Arbeitsschutzausschuss, Gesundheitszirkel, Betriebsrat.
[1] Quelle: Alterns- und altersgerechte Arbeitsgestaltung: Grundlagen und Handlungsfelder für die Praxis, BAuA.

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