Schaulustige sollten vom Ort des Geschehens aus folgenden Gründen ferngehalten werden:

  • Personen vor direkten und indirekten Auswirkungen des Schadenereignisses schützen,
  • Behinderung der Einsatzkräfte vermeiden,
  • Betriebseinrichtungen schützen.

Bei Bedarf kann ein Absperren des Gefahrenbereichs durch die Polizei erforderlich werden. Dabei ist die Ausbreitungsrichtung von Rauchgasen und anderen Schadstoffen zu beachten. Ggf. muss eine Benachrichtigung und Warnung der Nachbarschaft erfolgen.

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