An das Abwasser aus der Reinigung und Wartung der Anlagen zur Herstellung von Faserzement werden vor Vermischung mit anderem Abwasser folgende Anforderungen gestellt:

 

Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe

mg/l

Stichprobe

mg/l
AOX 0,1
Chrom, gesamt 0,4
Chrom VI 0,1

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