Abdeckungen können aus Holz oder aus Stahl beschaffen sein. Über- bzw. Unterspannungen können ebenfalls zum Einsatz kommen.

Die verwendeten Materialien müssen ausreichend tragfähig und witterungsbeständig sein. Die Tragfähigkeit der Abdeckung muss ein Begehen sowie auch ggf. ein Befahren bzw. Überfahren mit Arbeitsgeräten ermöglichen. Sie müssen durchtrittsicher ausgelegt sein. Abdeckungen müssen unverschiebbar sein, damit die Öffnungen, Ausschnitte usw. nicht unbeabsichtigt freigelegt werden können. Dazu sollten Abdeckungen passgenau zugeschnitten werden. Sie müssen, wenn möglich, fixiert werden. Damit wird das Entstehen von Stolperstellen verhindert.

In den verschiedenen Ländern der EU werden unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit von Abdeckungen gestellt. Diese beziehen sich auf die verwendeten Materialien und deren Abmessungen, wie z. B. die Dicke oder Breite von verwendeten Holzbohlen und auf die Regelungen zur Absturzhöhe und Art der Öffnungen.

 
Wichtig

Zulässige Stützweiten bei Abdeckungen aus Holz

In Deutschland müssen Dach- und Deckenöffnungen bzw. Bodenöffnungen und Vertiefungen immer abgedeckt werden. Als Abdeckungen aus Holz kommen Bretter und Bohlen zum Einsatz. Deren Dicke muss mind. 3 cm betragen. Die zulässige Stützweite für Abdeckungen aus Holz ist abhängig von der Dicke der Bretter bzw. Bohlen und von der Bohlenbreite (vgl. Tab. 1).

 
Brett- oder Bohlenbreite (cm) Brett- oder Bohlendicke (cm)
3,0 3,5 4,0 4,5 5,0
20 1,25 1,50 1,75 2,25 2,50
24 und 28 1,25 1,75 2,25 2,50 2,75

Tab. 1: Zulässige Stützweite in m (aus DGUV-I 201-054)

Abdeckungen aus Stahl sind Bleche und Gitter.

Netzkonstruktionen bzw. Stahlgittermatten können zum Unter- bzw. Überspannen eingesetzt werden.

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