Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Verjährung in mehrstöckigen... / a) Grundlagenbescheid

Wird eine verjährte Feststellung erstmalig erlassen oder geändert, obwohl auch bei den Folgebescheiden auf nächster Stufe Verjährung eingetreten ist, entfaltet sie als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für den Folgebescheid. Das FA ist verpflichtet, die Feststellungen des Grundlagenbescheids im Folgebescheid auszuwerten. Vor diesem Hintergrund sollte der fehlerhafte Grundla...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 5. BFH-Rechtsprechung zu mehrstufigen Feststellungsverfahren

a) Dreistufiges Verfahren der Grundsteuerfestsetzung Neben den genannten Szenarien der doppelstöckigen Personengesellschaften und den Zurechnungsfeststellungen nach § 14 AStG a.F. ist das Verfahren der Grundsteuerfestsetzung ein weiteres Beispiel zur Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstufigen Feststellungsverfahren. Der Gesetzgeber hat für die Festsetzung der Grundste...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 6. Rechtsschutz

a) Grundlagenbescheid Wird eine verjährte Feststellung erstmalig erlassen oder geändert, obwohl auch bei den Folgebescheiden auf nächster Stufe Verjährung eingetreten ist, entfaltet sie als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für den Folgebescheid. Das FA ist verpflichtet, die Feststellungen des Grundlagenbescheids im Folgebescheid auszuwerten. Vor diesem Hintergrund sollte de...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 3. Wortlaut des § 181 Abs. 5 S. 1 AO

Sofern der Wortlaut der Vorschrift darauf abstellt, dass die gesonderte Feststellung für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung sein muss, deren Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen ist, kann das dazu verleiten, immer und ausschließlich auf die Steuerfestsetzung abzustellen. Der Wortlaut des Gesetzes ist dahingehend eindeutig. Diese...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 7. Fazit

Weil die Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstufigen Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften oder Zurechnungsfällen nach § 14 AStG a.F. noch nicht Gegenstand eines (höchstrichterlichen) finanzgerichtlichen Verfahrens war, können sich in der Praxis dargestellte Meinungsverschiedenheiten ergeben. Dabei kann die BFH-Rechtsprechung zum dreistufig...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / a) Dreistufiges Verfahren der Grundsteuerfestsetzung

Neben den genannten Szenarien der doppelstöckigen Personengesellschaften und den Zurechnungsfeststellungen nach § 14 AStG a.F. ist das Verfahren der Grundsteuerfestsetzung ein weiteres Beispiel zur Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstufigen Feststellungsverfahren. Der Gesetzgeber hat für die Festsetzung der Grundsteuer ein Verfahren über drei Stufen festgelegt. Auf de...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / b) Gesonderte Feststellung des Verlustvortrags

In Verfahren zu Verlustfeststellungsbescheiden hatte der BFH im Rahmen des § 181 Abs. 5 S. 1 AO über die dienende Funktion eines Verlustfeststellungsbescheids für Verlustfeststellungsbescheide folgender Veranlagungszeiträume zu entscheiden (vgl. BFH v. 12.6.2002 – XI R 26/01, BFHE 198, 395; v. 10.7.2008 – IX R 90/07, BFHE 222, 32 = AO-StB 2009, 44). Die Rechtsprechung erging...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / [Ohne Titel]

StB, Dipl.-Finw. (FH) Julian Stark, LL.M.[*] Im finanzgerichtlichen Verfahren wurde bisher nicht entschieden, wie der Durchbruch der Rechtssicherheit zugunsten der Rechtsrichtigkeit über § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstöckigen Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften oder Zurechnungsfällen nach § 14 AStG a.F. anzuwenden ist. Der Beitrag zeigt einen Lösu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 2.2 Übergangsregelungen zur Verjährung

Rz. 5 Bedeutung für die Verjährung haben die Übergangsregelungen lediglich in den Fällen, in denen der Ablauf der Verjährungsfrist im Raum steht, also die Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung nach früherem Recht und nach neuem Recht zu beurteilen sind. Die Änderung des Verjährungsrechts des BGB hat insoweit Einfluss auf das Verjährungsrecht des SGB, als für die Verjähru...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 2.3 Verjährungshindernisse

Rz. 6 Für die dafür erforderliche Übergangsregelung wird daher, wie für das Verjährungsrecht des BGB im Sozialrecht insgesamt, die nur entsprechende Anwendung des Art. 229 § 6 Abs. 1 und 2 EGBGB angeordnet. Rz. 7 Die Übergangsregelung betrifft im Wesentlichen die Tatbestände der Unterbrechung der Verjährung, die mit der Änderung des Verjährungsrechts zum 1.1.2002 weggefallen ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist das erforderliche Korrektiv für die rückwirkende Änderung der Regelungen über die Hemmung und den Neubeginn der Verjährung in § 45 Abs. 2 und 3, die auch die bereits laufende Verjährung von Ansprüchen erfassen würde. Sie trifft mit der Verweisung auf die Übergangsregelung des EGBGB insbesondere die Regelungen hinsichtlich der geänderten Bestimmungen ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 9 Gsell, Schuldrechtsreform: Die Übergangsregelung für die Verjährungsfristen, NJW 2002, 1297. Heß, Das neue Schuldrecht – In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen, NJW 2002, 253. Kandelmann, Ist es wirklich schon zu spät? – Zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist nach intertemporärem Verjährungsrecht, NJW 2005, 630. Mansel, Die Neuregelung des Verjährungsrechts, NJW 200...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 1.3 Klage eines Wohnungseigentümers

Da die Bildung einer Erhaltungsrücklage stets ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hat auch ein jeder Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG hierauf einen Anspruch.[1] Ist eine Rücklage nicht gebildet, kann er deren Bildung grundsätzlich gerichtlich durchsetzen. Zwingend erforderlich ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer zunächst die übrigen Wohnungseigentümer...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 Ergänzende Vorschriften finden sich in den Sonderregelungen der §§ 229 und 229a. § 7 Abs. 1 SGB IV beinhaltet die zentrale Regel zur Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und weisungsabhängiger Beschäftigung; in diesem Zusammenhang sind auch die folgenden Regelungen im SGB IV über die Statusstellungsverfahren zu berücksichtigen; §§ 7a, 28h, 28p SGB IV. §§ 5, 6,...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.1 Regelungszweck

Rz. 3 Bei der Kodifikation des SGB war es nicht gelungen, alle dem Sozialgesetzbuch zugehörigen Gesetze zugleich auch als besondere Bücher des SGB zu überarbeiten und als solche zu kodifizieren; insbesondere diese an die Vorschriften des SGB I und später des SGB X anzupassen. Auch in späteren gesetzlichen Regelungen besonderer Bücher des SGB war es aus unterschiedlichen Grün...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 8 Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 175 Im Fall der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG entscheidet das Arbeitsgericht ausschließlich über die Wirksamkeit einer konkreten Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, weil die Kündigung nach materiellem Recht wirksam ist oder der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig nach §§ 4 ff. KSchG Kündigungsschutzklage erhoben hat, steht die Bee...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Verjährung

Rz. 15 Der Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß § 546a Abs. 1 unterliegt der Regelverjährungsfrist der §§ 195, 199 von drei Jahren (BGH, Urteil v. 11.2.2009, XII ZR 114/06, NJW 2009, 1488). Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters setzt außer der Rückerlangung der Mietsache die Kenntnis des Vermieters von der Besitzaufgabe voraus (BGH, Urteil v. 23.10.2013, VIII ZR ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts

1 Allgemeines Rz. 1 Zur Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen und entsprechenden Schadensersatzansprüchen wird zunächst auf die Kommentierung zu § 535 Rn. 203 Bezug genommen. Die Vorschrift geht den Verjährungsvorschriften des Allgemeinen Teils des BGB (§§ 194–218) im Umfang des Regelungsbereichs vor, allerdings gel...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.6 Verjährung des Anspruchs auf Urlaub

Rz. 148 Nach den Entscheidungen des BAG[1] kann es bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Mitwirkungsobliegenheiten zu einem uneingeschränkten Kumulieren von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre kommen. Eine Grenze für das Kumulieren der Urlaubsansprüche gibt es nicht. Die 15-Monatsfrist bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auch auf die Fälle, in denen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.6 Verjährung/Ausschlussfristen/Verzicht

Rz. 210 Da nach Aufgabe der Surrogatstheorie der Abgeltungsanspruch ein reiner Geldanspruch ist, unterliegt dieser der Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Ob dies auch gilt, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachgekommen ist, ist durch das BAG inzwischen geklärt.[1] Danach unterliegt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Nichterfüllung de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zur Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen und entsprechenden Schadensersatzansprüchen wird zunächst auf die Kommentierung zu § 535 Rn. 203 Bezug genommen. Die Vorschrift geht den Verjährungsvorschriften des Allgemeinen Teils des BGB (§§ 194–218) im Umfang des Regelungsbereichs vor, allerdings gelten für die B...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Umfang der Verjährungsunterbrechung

Rz. 18 Die Rechtshängigkeit hemmt die Verjährung nur im geltend gemachten Umfang. Stehen weitere Ansprüche noch nicht fest (z. B. Mietausfall), muss zur Verjährungsunterbrechung Feststellungsklage erhoben werden (BGH, Urteil v. 19.11.1997, XII ZR 281/95, WuM 1998, 155). Rz. 19 Nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 hemmt anders als bisher in § 558 a. F. der Antrag des Vermieters oder Mieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verjährungseintritt

Rz. 15 Hinweis Beginn Verjährungsfrist Die Verjährungsfrist beginnt sowohl für mögliche Aufwendungsersatzansprüche des Mieters als auch für seine möglichen Ansprüche auf Gestattung der Wegnahme mit dem rechtlichen Ende des Mietverhältnisses – nicht erst mit der Rückgabe – zu laufen; das gilt unabhängig von der Anspruchsentstehung. Die rechtliche Beendigung ist auch dann maßgeb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich – Ansprüche des Vermieters, § 548 Abs. 1

Rz. 2 § 548 gilt für alle Mietverhältnisse sowie gemäß § 581 Abs. 2 für Pachtverträge. Bei Mischmietverhältnissen kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt der Vereinbarungen liegt; dabei ist auf den Nutzungszweck abzustellen, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt (BGH, Urteil v. 13.1.2021, VIII ZR 66/19, GE 2021, 496; Bestätigung von BGH NZM 2...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich – Ansprüche des Mieters, § 548 Abs. 2

Rz. 8 Der Begriff der "Verwendungen" ist durch die geänderte Fassung des § 536a Abs. 2 und § 539 durch den Begriff "Aufwendungen" ersetzt worden. Der Begriff der Aufwendungen bzw. Einrichtungen ist derselbe wie in §§ 536a, 539. Die Aufwendungen des Mieters müssen dem Mietobjekt zugutegekommen sein und es in seinem Bestand erhalten, wiederhergestellt oder verbessert haben (BGH...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.6 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei Untergang des Urlaubsanspruchs

Rz. 181 In der Vergangenheit waren bei Untergang des befristeten Urlaubsanspruchs wegen Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche nach den §§ 275 Abs. 1, 4, 280, 283 Satz 1, 286 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 BGB zu prüfen. Voraussetzung von Schadensersatzansprüchen war, dass der Arbeitgeber die Nichtgewährung des Urlaubs zu vertreten hatte. Bei dem Schadensersatzanspruch handelte es ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Zahlungsverzug

Rz. 15 Da die Miete i. d. R. – entweder kraft Gesetzes (§ 556b Abs. 1 BGB) oder kraft vertraglicher Vereinbarung – zu fest bestimmten Terminen zu zahlen ist, kommt der Mieter auch ohne Mahnung in Verzug. Ist die Miete bei einem vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen Vertrag mangels abweichender Vereinbarung im Nachhinein fällig, so begründen die Parteien jedenfalls dann konkludent...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

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Bauträgervertrag: Verjährung des Vergütungsanspruchs

1 Leitsatz Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer "Eigentumswohnung", verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Wohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gemäß § 196 BGB in 10 Jahren. 2 Normenkette § 196 BGB 3 Das Problem K veräußert B am 26.2.2013 2 Miteigentumsanteile an einer von K auf einem Grundstück v...mehr

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Bauträgervertrag: Verjährun... / 2 Normenkette

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Bauträgervertrag: Verjährun... / 6 Entscheidung

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Bauträgervertrag: Verjährun... / 3 Das Problem

K veräußert B am 26.2.2013 2 Miteigentumsanteile an einer von K auf einem Grundstück von K zu errichtenden Wohnungseigentumsanlage, verbunden mit dem Sondereigentum an einer näher bezeichneten Wohnung und dem Sondereigentum an einem näher bezeichneten Pkw-Abstellplatz im Untergeschoss, zum Preis von insgesamt 448.900 EUR. Der Vertrag enthält einen Ratenplan zur Kaufpreiszahl...mehr

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Bauträgervertrag: Verjährun... / 1 Leitsatz

Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer "Eigentumswohnung", verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Wohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gemäß § 196 BGB in 10 Jahren.mehr

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Bauträgervertrag: Verjährun... / 4 Die Entscheidung

Der BGH entscheidet sich für 10 Jahre! Die Bauträgervergütung sei allerdings nicht aufteilbar in einen Kaufpreis für die Grundstücksanteile einerseits und eine Vergütung für die Bauleistungen andererseits. Es handele sich bei einem Bauträgervertrag um einen einheitlichen Vertrag, der neben werkvertraglichen auch (soweit der Grundstückserwerb in Rede steht) kaufvertragliche E...mehr

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Bauträgervertrag: Verjährun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 650u Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Bauträgervertrag ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerkes zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Der Bauträger kan...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.5 Verjährung

Rz. 49 Zum 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Dieses wirkt sich auch auf die arbeitsrechtlich bedeutsamen Verjährungsvorschriften des BGB aus. Die §§ 196, 197 BGB a. F. sind abgeschafft. Stattdessen gilt nunmehr eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), deren Beginn vom Entstehungszeitpunkt der Forderung sowie der...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Erlass, Schuldanerkenntnis, Vergleich, Verwirkung, Ausschlussfristen, Verjährung

Rz. 32 Mit der in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG festgelegten Unabdingbarkeit der Mindestbedingungen des BUrlG geht einher, dass das Erlöschen von Ansprüchen durch "Verzichtserklärungen" des Arbeitnehmers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam möglich ist. Das gilt unabhängig davon, ob der "Verzicht" in einem Erlassvertrag nach § 397 BGB, einem negativen Schulda...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.3 Verwirkung

Rz. 35 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und mit dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens verwandt. Verwirkung kann eintreten, wenn ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Sie kann auch bereits vor der Verjährung des Anspruchs eintreten. Die Verwirkung soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es ist aber nicht Zweck der Verw...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.3 Uneinbringliche Forderungen

Rz. 61 Uneinbringlich sind Forderungen u. a. in folgenden Fällen: [1] Eine Forderung wurde durch gerichtliche Entscheidung für unberechtigt erklärt. Der Schuldner hat wirksam die Einrede der Verjährung erhoben. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners ist mangels Masse eingestellt worden. Wegen der Forderung des Schuldners ist fruchtlos die Zwangsvollstreckung betr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2023 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2023 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Im Krankheitsfall treten allerdings Besonderheiten zum einen auf, weil mit Krankheit und Urlaub 2 Gründe für eine Entgeltzahlung ohne Arbeitsleistung in Konkurrenz treten. Zum anderen hat die Rechtsprechung den Verfall von Urlaub in Anlehnung an das Europarecht anders interpretiert, wenn der Urlaub infol...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Höhe der Mietrückstände

Rz. 88 Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete "im Verzug ist" (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags "in V...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Verfall/Verjährung

Rz. 29 Für den (Nachzahlungs-)Anspruch nach § 615 Satz 1 BGB gelten eventuell anwendbare tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss- und Verfallfristen. Allerdings kann der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden.[1] Im Übrigen reicht bei einer einstufigen Ausschlussklausel, welche l...mehr

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AGS 04/2024, Verjährung des Anspruchs auf eine Pauschgebühr und unzulässige Rechtsausübung

§ 51 RVG; §§ 195 ff. BGB Leitsatz Die Verjährungsfrist für die Gewährung einer Pauschgebühr wird ausschließlich durch den Eingang des Pauschgebührenantrags bei dem zur Entscheidung berufenen OLG gewahrt, während der Eingang des Antrags bei einem unzuständigen Gericht keinen Einfluss auf Lauf der Verjährung hat. Beruft sich die Staatskasse auf den Eintritt der Verjährung, handel...mehr

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AGS 04/2024, Verjährung des... / Leitsatz

Die Verjährungsfrist für die Gewährung einer Pauschgebühr wird ausschließlich durch den Eingang des Pauschgebührenantrags bei dem zur Entscheidung berufenen OLG gewahrt, während der Eingang des Antrags bei einem unzuständigen Gericht keinen Einfluss auf Lauf der Verjährung hat. Beruft sich die Staatskasse auf den Eintritt der Verjährung, handelt es sich nur dann um eine unzul...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / D. Keine Unterbrechung der Verjährung eines auf Annahmeverzug gestützten Vergütungsanspruchs durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 25 Nach ständiger Rspr. des BAG[26] unterbricht bzw. hemmt die Feststellungsklage nach § 4 KSchG nicht die Verjährung von Vergütungsansprüchen. Lohn- bzw. Vergütungsansprüche sind nicht Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage. Im Übrigen ist der Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB) auch noch von anderen Voraussetzungen abhängig, wie z.B. einem wirksamen Angebot ...mehr