Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umwandlungen

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Beitrag aus VerwalterPraxis
Bereicherungsausgleich: Auc... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer schließen einen Prozessvergleich. Wohnungseigentümerin B1 verpflichtet sich, an Wohnungseigentümer K1 und K2 1.397,48 EUR Zug um Zug gegen Überlassung einer Rechnung vom 31.8.2022 zu zahlen, Wohnungseigentümer B2 verpflichtet sich zur Zahlung von 1.899,05 EUR. In einem weiteren Prozessvergleich einigen sich die Parteien, dass ein Sachverständiger ein G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme von Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Überblick Nach § 640 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Besteller "verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist". Bei der Abnahme handelt es sich also neben der Werklohnzahlung um eine Hauptpflicht des Vertragspartners des Bauträgers. Unter der Abnahme wird "die körperliche Entgegennahme de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Technikraum: Sondereigentum... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 5 Abs. 2 WEG untergebracht seien, stünden nicht deswegen im (zwingenden) gemeinschaftlichen Eigentum. Sie könnten daher zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden. Für eine solche Auslegung streite zunächst der Wortlaut des § 5 Abs. 2 WE...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Einheitliche Rechtsverfolgu... / 3 Das Problem

Eine X-GmbH vermietet einer B zum Betreiben einer Anlage des betreuten Wohnens und/oder als Wohnraum für Senioren-/Demenzwohngemeinschaften 2 Gebäude, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind (es sind 2 Mietverträge für die gesamte Anlage). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht für die Wohnungseigentümer, deren Wohnungen vermietet sind, gegen B vor, da diese Miete sc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Technikraum: Sondereigentum... / 3 Das Problem

Es handelt sich um eine Wohnungseigentumsanlage mit 2 Wohnungseigentumsrechten. Nach der Teilungserklärung gehören zu dem Sondereigentum der Wohneinheit Nr. 1 die im Keller des Gebäudes hintereinander gelegenen und als "Treppenhaus", "Flur" und "Technik" bezeichneten Räume. In dem Technikraum befand sich ursprünglich eine Ölheizung für beide Wohnungen (im Jahr 2017 ist diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsrücklage / Instan... / 1.2 Anschaffung einer Eigentumswohnung

Allein aus der zivilrechtlichen Verknüpfung des jeweiligen Anteils an der Erhaltungsrücklage mit dem Wohnungseigentumsrecht kann nicht der Schluss gezogen werden, der Aufwand des Erwerbers für die anteilige Erhaltungsrücklage sei für den Erwerb der Eigentumswohnung getätigt worden. Folglich gehört der bei Erwerb einer Eigentumswohnung im Kaufpreis enthaltene Anteil für das i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkonkraftwerke (Miete) / 2.7 Vermietete Eigentumswohnung

Im Bereich des Wohnungseigentums verleiht § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG den Wohnungseigentümern bauliche Veränderungen, "die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dienen. Ein Gleichlauf von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist bereits deshalb erforderlich, da ca. die Hälfte der Eigentumswohnungen vermietet sind. Achtung Gestattungsbeschluss stets erforderlich Allerdi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkonkraftwerke (Miete) / 2.2 Keine Eigenmacht des Mieters

Auch auf Grundlage des gesetzlich eingeräumten Anspruchs auf eine bauliche Veränderung, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dient, darf ein Mieter ein Balkonkraftwerk nicht ohne Erlaubnis des Vermieters montieren. Unerheblich ist dabei auch, ob die Anlage durch Eingriff in die bauliche Substanz eines Balkons montiert wird oder lediglich mit Rohrschellen am Balkon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 5.3.4.3 Auswirkung auf die Beschlussfähigkeit

Stimmrechtsverbote könnten sich lediglich dann noch auf die Beschlussfähigkeit auswirken, wenn der einzig in der Versammlung anwesende oder vertretene Wohnungseigentümer einem Stimmrechtsverbot unterliegen würde. Seit Inkrafttreten des WEMoG ist jedenfalls die Wohnungseigentümerversammlung stets bereits dann beschlussfähig, wenn lediglich einer der Wohnungseigentümer anwesen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 3.3 Vereinigung

Grundsätzlich ist auch bei der Vereinigung von Wohnungseigentumsrechten die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich. Ein Wohnungseigentümer kann also 2 oder mehrere in seinem Eigentum stehende Wohnungseigentumsrechte ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vereinigen, selbst wenn das neu gebildete Wohnungseigentum nicht in sich abgeschlossen ist. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 WEG anzukündigen ist, dass er in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann.[1] Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Meh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 5.3.2 Problem: Mehrung der Stimmrechte durch Teilung

Zu Veränderungen der Stimmverhältnisse kann es durch Teilung von Miteigentumsanteilen bzw. Objekten eines Wohnungseigentümers kommen. Eine derartige Unterteilung ist jedenfalls auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zulässig.[1] Vereinbartes Wertprinzip Bei vereinbartem Wertprinzip ändert sich nichts im Hinblick auf die Stimmverhältnisse. Denn der unterteilende Wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 3.2 Unterteilung

Die Unterteilung von Sondereigentum ist gesetzlich nicht geregelt, erfolgt allerdings entsprechend § 8 WEG durch ideelle Teilung des bisherigen Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Grundstück und reale Aufteilung des Sondereigentums sowie Anlegung neuer Wohnungsgrundbücher für die neu geschaffenen Wohnungseigentumsrechte. Da die Unterteilung des Wohnungseigentums grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 4.3.2 Allgemeine Öffnungsklausel

Ob das Stimmrechtsprinzip auch auf Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel abgeändert werden kann, ist höchst zweifelhaft. Praxis-Beispiel Allgemeine Öffnungsklausel "Die Wohnungseigentümer können die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsordnung mit einer Mehrheit von 2/3 abändern." Stets ist im Rahmen der Beschlussfassung auf Grundlage einer einfachen Öffnungsklausel zu beacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 5 Ausübung des Stimmrechts

Das Stimmrecht wird durch Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung ausgeübt und stellt dabei ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft dar. Zu beachten ist, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme eines Wohnungseigentümers bei der Abstimmung über einen Beschlussantrag nicht mehr widerrufen werden kann, wenn sie dem Versammlungsleiter zugegang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 3 Bedeutung der Entlastung des Verwalters

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl ist entsprechend der Rechtsgedanken des allgemeinen Verbandsrechts auch im Bereich des Wohnungseigentums das Rechtsinstitut der Entlastung des Verwalters anerkannt. Im Verbandsrecht kennt jedenfalls das GmbH-Recht und das Aktienrecht die Entlastung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer wie auch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 2.1 Modernisierende Erhaltung

Umstritten ist, ob Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung als bauliche Veränderungen zu qualifizieren sind oder noch den Erhaltungsmaßnahmen zugeordnet werden können. Jedenfalls sind etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmeisolierung, insbesondere durch eine fachgerecht ausgeführte Dampfbremse auf der gesamten Dachebene sowie die Ersetzung des vorhandenen Dämmmaterials au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.1.1 Doppelt qualifizierte Mehrheit

Voraussetzung ist zunächst, dass mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen für die Maßnahme stimmen und dabei (mehr als) die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. In der Literatur ist umstritten, ob mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile erforderlich ist oder "mehr als" die Hälfte der Miteigentumsanteile.[1] Obergerichtliche Rechtsprechung ist zu dieser Thematik so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ablösungsrecht: Zahlung ein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es für das Wohnungseigentumsrecht um die Frage, ob § 268 BGB anwendbar ist. Betreibt ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren, nach § 268 Abs. 1 Satz 1 BGB berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen. Gefah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlagevereinbarung: Unbesti... / 4 Die Entscheidung

Die Umlagevereinbarung ist nach Auffassung des Gerichts unbestimmt, unvollständig und praktisch daher nicht durchführbar! Es sei unstreitig, dass die in der Umlagevereinbarung genannten Wohn-/Nutzflächen nicht feststünden. Enthalte eine Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung – wie hier – keine exakten Flächenangaben, sei durch ergänzende Auslegung zu ermitteln, wie sich Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: An Verm... / 3 Das Problem

Nach einem öffentlich-rechtlichen Vertrag der Gemeinde Y müssen alle künftigen Wohnungseigentumsrechte in den ersten 10 Jahren nach Fertigstellung der Wohnungseigentumsanlage über einen einzigen Vermittler weitgehend an Feriengäste vermietet werden. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung schließt ein Z als vollmachtloser Vertreter im Namen der künftigen Wohnungseigentümer mit ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (FAQs) /   Gewerbeeinheiten

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die wir übernehmen werden, gibt es auch Gewerbeeinheiten. Ist bezüglich der Abrechnung etwas zu beachten? Das Wohnungseigentumsrecht unterscheidet in Bezug auf die Jahresabrechnung und die Vor- und Nachschüsse nicht zwischen Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Es ist aber vorstellbar, dass insoweit bei den Umlageschlüsseln zu differenzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Zusammenlegung von Wohnungen

Ein Wohnungseigentümer will aus zwei Wohnungen eine Wohnung errichten. Muss es nach §§ 5 Abs. 4 Satz 1, 7 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, wenn er weiterhin 2 Wohnungen abgerechnet haben will? Sie sprechen wohl eine Vereinigung (Zusammenlegung) von 2 Wohnungseigentumsrechten an. Wird die Vereinigung im Grundbuch eingetragen, wird ein Wohnungsgrundbu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Stimmrecht

Ein Wohnungseigentümer ist Eigentümer des Wohnungseigentums 1. Neben seiner Ehefrau ist er auch Eigentümer des Wohnungseigentums 2. Er hält dort 75 % der Miteigentumsanteile. Es gilt das Kopfstimmrecht. Hat er Stimme und zusammen mit seiner Ehefrau eine weitere? Diese Frage war lange in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Der BGH hat sie 2020 für die Praxis gelöst....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... / 3 Anwaltsbeauftragung

Zum Hausgeldinkasso soll folgender Beschluss gefasst werden: "Der Verwalter ist berechtigt, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche ihrer Forderungen außergerichtlich und gerichtlich mit Hilfe eines von ihm zu bestimmenden Rechtsanwalts in sämtlichen Instanzen zu verfolgen und die Zwangsvollstreckung durchzuführen." Muss hier auch noch geklärt werden, in w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Prozessführung

Die Wohnungseigentümer beschließen nach § 27 Abs. 2 WEG, dass die Verwaltung Beschlussklagen auf Passivseite führen darf (Auswahl eines Rechtsanwalts, Abschluss einer Honorarvereinbarung, Abstimmung der Strategie sowie Entscheidung über Rechtsmittel), ohne zuvor einen Beschluss einzuholen. Muss die Verwaltung in diesem Fall bei Anfechtungsklagen 3 Angebote von Rechtsanwält...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... /   Garagen-(Teil-)eigentum

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentumsrechte. Ferner gibt es dort eine Tiefgarage mit 9 Stellplätzen. 4 Stellplätze sind den Wohnungen zugeordnet. Die restlichen 5 Stellplätze wurden an ein Unternehmen verkauft, welches diese Stellplätze vermietet. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass es lediglich an den Gemeinschaftskosten für die Tiefgarage bete...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... /   Bauliche Veränderung (Kostentragung)

Stimmenmehrheit Ist die Stimmenmehrheit nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG von mehr als zwei Dritteln auf die in der Versammlung abgegebenen Stimmen zu beziehen oder sind damit 2/3 aller Eigentümer gemeint ohne Rücksicht darauf, ob sie an der Versammlung teilgenommen haben? Die Antwort ergibt sich aus dem Wortlaut des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG. § 22 Abs. 2 WEG a. F. knüpft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung und Er... /   Rauchwarnmelder

Ich suche eine Beschlussvorlage für die Installation von Rauchwarnmeldern im Bundesland Sachsen, in der die jährliche Wartungspflicht enthalten ist. Ebenso den Umgang mit Eigentümern, die bereits auf eigene Kosten die Melder installiert haben. Das tue ich gern, muss dazu aber etwas ausholen. Für die Rechtslage bis zum 1.12.2020 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) der Sache na...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonder- und Gemeinschaftsei... / Zusammenfassung

Überblick Fragen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum gehören zu den zentralen Themen des Wohnungseigentumsrechts. Sie betreffen nicht nur die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum im Einzelfall, sondern auch Regelungen und deren Auslegung in der Teilungserklärung, Nutzung und Gebrauch, die Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch etc. Die in diesem Beitrag be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.4 Wirtschaftliche ­Bedeutung

Das Erbbaurecht ist älter als das Wohnungseigentumsrecht. Es ist insbesondere eine Rechtsform im städtischen Siedlungsbereich. Der Erbbauberechtigte spart sich, wenn er im Erbbaurecht baut, zunächst den Kaufpreis für das Grundstück und wird dennoch Eigentümer des Bauwerks, das ebenso wie ein bebautes Grundstück veräußerlich und vererblich ist. Der Erbbauberechtigte kann das E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.9 Abrechnung

Da die Sonderumlage eine Ergänzung bzw. einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan darstellt, ist über sie ebenso wie über den Wirtschaftsplan in der Jahresabrechnung und nicht gesondert abzurechnen.[1] Die von den Wohnungseigentümern zu einer beschlossenen Sonderumlage geleisteten Zahlungen sind als Einnahmen darzustellen, was auch für mehrjährige Sonderumlagen gilt. Die nicht verb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 7.2.1 Qualifiziert beschlossene Maßnahmen

Wird eine Maßnahme der baulichen Veränderung mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die dabei die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren, werden die Kosten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann unter allen Wohnungseigentümern verteilt, wenn sie nicht unverhältnismäßig sind. "Mehr" oder "mindestens" die Hälfte? Umstritten ist, ob "mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Antenne im Mietrecht / 3.2 Abwägung Informationsinteresse gegen Eigentumsinteresse

Ein grundsätzlicher Vorrang des Informationsinteresses des Mieters (z. B. mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Herkunft) vor dem Eigentumsinteresse des Vermieters ergibt sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, da sowohl die in Art. 49 EG geregelte Dienstleistungsfreiheit noch die in Art. 10 EMRK gewährleistete Informationsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / Zusammenfassung

Überblick Wer eine Gefahrenquelle schafft oder für sie verantwortlich ist, muss dafür sorgen, dass durch diese niemand einen Schaden erleidet. Im Wohnungseigentumsrecht ist grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Der Verwalter muss daher dafür sorgen, dass Gefahren erkannt und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Mehrere... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K, Eigentümer von 2 Wohnungseigentumsrechten, greift 10 Beschlüsse an. Das AG setzt den Streitwert auf insgesamt 25.000 EUR fest. Für 5 Beschlüsse sei jeweils ein Streitwert von 4.000 EUR und für weitere 5 Beschlüsse ein Streitwert von je 1.000 EUR anzusetzen. Das LG setzt den Streitwert für das Berufungsverfahren und für die erste Instanz auf insgesamt nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussklage: Anerkenntnis / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, das Anerkenntnisurteil sei wirksam! X habe B vertreten können, da sie neben Y die einzige weitere Wohnungseigentümerin sei. B habe die Anfechtungsklage (= den Antrag, einen Beschluss für ungültig zu erklären) auch anerkennen können, was der BGH bereits geklärt habe und im Wohnungseigentumsrecht nahezu einhelliger Ansicht entspreche. Allein diese Ansicht sei auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Mehrere... / 4 Die Entscheidung

Die Beschwerde hat Erfolg! Der Streitwert für das Berufungsverfahren betrage 41.255 EUR. Bei der Anfechtung mehrerer Beschlüsse in einem Verfahren liege eine objektive Klagehäufung i. S. v. § 39 GKG vor. Jede Anfechtung eines gesonderten Beschlusses stelle einen eigenen Streitgegenstand dar. Der Wert jedes Streitgegenstands sei nach § 49 GKG zu bemessen. Die einzelnen Werte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentümer / 5.3 Einreden gegen Gläubigeransprüche

Der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Gläubiger nach § 9a Abs. 4 Satz 2 WEG neben den in seiner Person begründeten auch die der Gemeinschaft zustehenden Einwendungen und Einreden geltend machen, nicht aber seine Einwendungen und Einreden gegenüber der Gemeinschaft. Durch diese Einschränkung soll der Gläubiger nicht mit Fragen aus dem Innenverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffnungsklausel / 3.3.4 Eintragung von Altbeschlüssen

§ 48 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass für die Wirkung gegen Sonderrechtsnachfolger grundsätzlich auch die Eintragung solcher Beschlüsse notwendig ist, die vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden sind. Es bedarf also zur Wirkung gegen Rechtsnachfolger von Wohnungseigentümern auch der Eintragung von Altbeschlüssen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentümer / 5.2 Haftungszeitraum/Nachhaftung

Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1 HS 2 WEG auf solche Verbindlichkeiten, "die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind". Zweck dieser Regelung ist, dass derjenige bezahlen soll, dem die Leistung zugutekommt. Bei einem Eigentümerwechsel wird dies in aller Regel der Erwerber sein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 175 AktG regelt die Vorbereitung einer ordentlichen HV, Abs. 1 bestimmt die unverzügliche Einberufung und den Zeitpunkt, bis zu dem sie stattzufinden hat. Abs. 2 und 4 sollen das Entscheidungsrecht der Aktionäre in der HV sichern, indem zum einen Informationsrechte festgehalten werden und zum anderen Bindungswirkungen eintreten. Für den Fall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die GdWE verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters / 2.1.3 Abmahnung erforderlich?

Da die Abberufung des Verwalters ohnehin jederzeit grundlos möglich ist und ein wichtiger Grund gerade nicht vorliegen muss, wird man für die Berechtigung der fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags ein Abmahnerfordernis nicht annehmen können. Ohnehin gilt auch im Wohnungseigentumsrecht der Grundsatz des § 626 BGB, dass eine Abmahnung entbehrlich ist, wenn das Vertrauensv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters / 2.2.1 Erteilte Entlastung

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Lediglich im Aktienrecht ist in § 120 AktG die vergleichbare Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergibt sich zunächst, dass der Wohnungseigentumsverwalter keinen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung hat. Ein sol...mehr