Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Folgen für das Stimmrecht.

Rn 14 Teilt ein WEigtümer seinen Miteigentumsanteil ohne Zustimmung und veräußert den neu gewonnenen Anteil, führt das nicht zu einer Stimmrechtsmehrung (BGH ZMR 12, 639) – egal, welches Stimmrechtsprinzip (§ 25 Rn 7) gilt. Das ›geteilte‹ Stimmrecht ist nach gleich hohen Bruchteilen auszuüben (BGH ZMR 12, 639 = NJW 12, 2434 Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmung Dritter (§ 9 II).

Rn 4 Ist ein Wohnungseigentum iSv § 2 (s § 2 Rn 1) selbständig belastet, ist für die Schließung des entspr Wohnungsgrundbuchs die Zustimmung Dritter (Vor §§ 1–49 Rn 20) erforderlich. Etwas anderes gilt, wenn alle Wohnungseigentumsrechte (Vor §§ 1–49 Rn 9) einheitlich betroffen sind oder das Grundstück als Ganzes belastet ist (Brandbg NotBZ 19, 43 [OLG Brandenburg 15.08.2018 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 9 I Nr 2.

Rn 3 Vereinigen sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer Person, kann diese die Schließung der Wohnungsgrundbücher beantragen; zwingend ist das nicht. Zwar gibt es dann keine Gemeinschaft mehr (Vor §§ 1–49 Rn 12). Nach § 9a I 2 geht aber die GdW nicht unter (was dauerhaft aber nicht vorstellbar ist).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Überblick zu abweichenden Umlageschlüsseln.

Rn 60 Die WEigtümer können ua folgende Umlageschlüssel bestimmen (s.a. § 556a BGB Rn 8 ff): Anzahl von Anschlüssen/Anlagen: Es kann die Anzahl von Anschlüssen, etwa Breitbandkabel, Kabelfernsehen, Telefonbuchsen, als Umlageschlüssel bestimmt werden. Entspr gilt für die Anzahl von Anlagen, zB von Rauchwarnmeldern (LG Dortmund ZWE 17, 138). Anzahl von Wohnungseigentumsrechten (E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nachbarwand.

Rn 10 Der wichtigste Anwendungsfall des § 921 ist die Nachbarwand; sie wird auch halbscheidige Giebelmauer oder Kommunmauer genannt. Darunter versteht man eine Mauer, die von einem Grundstückseigentümer (idR) zur Hälfte auf seinem und zur anderen Hälfte auf dem Nachbargrundstück errichtet wurde oder durch eine spätere Grundstücksteilung auf der neuen Grenze steht, wobei beid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 10 trägt dem Nebeneinander von gemE und SonderE, Besonderheiten des gemeinsamen Gebrauchs einschließlich dessen Kosten etc Rechnung. Inhaber des gemE sind die WEigtümer in Bruchteilsgemeinschaft als Miteigentümer (Vor §§ 1–49 Rn 1), §§ 741 ff, 1008 ff BGB. Inhaber der jeweiligen Wohnungseigentumsrechte (Vor §§ 1–49 Rn 11) sind jew die WEigtümer. Es ist zwischen den WE...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beschl-Mehrheit.

Rn 7 Damit alle WEigtümer die Kosten zu tragen haben, ist erforderlich, dass mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen ›Ja‹ lauten, wobei Stimmenthaltungen vorbehaltlich abweichender Regelung als Null-Stimmen zu werten sind. Die ›Ja‹-Stimmen müssen mindestens die Hälfte (aber nicht mehr) aller Miteigentumsanteile repräsentieren. Es gilt das Kopfprinzip. Im Einzelfall ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. 3Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. (2) Das Recht eines Pfändungsgläubigers (§ 751 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Wohnungs- und Teileigentum (zT als Oberbegriff ›Raumeigentum‹ genannt) werden in § 1 II, III jew legal definiert. Das Gesetz spricht in §§ 9 I Nr 2, 11 III 1 von Wohnungseigentumsrechten. Das WEG nutzt den Begriff ›Wohnungseigentum‹ neben § 1 II auch in umfassenderer Bedeutung – nämlich für Wohnungs- und Teileigentum – in § 2 (§ 2 Rn 2). Spricht das Gesetz vom WEigtümer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Sonderfall: Einheitlicher Verkauf mehrerer Wohnungseigentumseinheiten.

Rn 12 Zur Berechnung des für den einzelnen Mieter maßgeblichen Kaufpreises, wenn ein einheitlicher Kaufvertrag über mehrere Wohnungseigentumseinheiten zu einem Gesamtpreis abgeschlossen wurde, kommt eine Heranziehung der Regelung des § 467 in Betracht (Schilling/Meyer ZMR 94, 503 Ziff VII 2). Die Berechnung des anteiligen Kaufpreises erfolgt nach der Formel: Vorkaufspreis gl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Größe.

Rn 8 Die Größe des den jeweiligen Wohnungseigentumsrechten (Vor §§ 1–49 Rn 9) zwingend (§ 6 I) zugeordneten Miteigentumsanteils iSv § 47 GBO bestimmen die Vertragschließenden nach billigem Ermessen (BGH ZMR 86, 365; Ddorf ZMR 04, 613). Die Summe der Anteile kann ein Ganzes nicht übersteigen (KG ZMR 22, 908). Wie das Verhältnis zwischen SonderE und Miteigentumsanteil festgele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen: (2) Ist ein Wohnungseigentum selbstständig mit dem Recht eines Dritten belastet, so werden die allgemeinen Vorschriften, nach denen zur Aufhebung des S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 23 Abgeschlossenheit bedeutet dauerhafte räumliche Abgrenzung und Abschließbarkeit von Wohnungen oder sonstigen Räumen. Sie soll gewährleisten, dass jede Wohnung abgegrenzt ist bzw sonstige Räume eindeutig abgegrenzt sind (BGH NJW 90, 1111, 1112). Streitigkeiten, wie sie unter der Geltung des früheren Stockwerkseigentums als Folge unklarer Verhältnisse entstanden sind (s....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Berechtigter.

Rn 18 Ein SNR muss wegen § 5 IV 1 – es geht um den Inhalt eines konkreten SonderE – dem jeweiligen Eigentümer eines Wohnungseigentumsrechtes der entspr WE-Anlage (BGH NZM 17, 607 [BGH 21.10.2016 - V ZR 78/16] Rz 26; 12, 464 Rz 8) bzw mehreren Rechten gemeinsam zugeordnet sein (BGH NJW 14, 1879 [BGH 20.02.2014 - V ZB 116/13] Rz 13; Ddorf RNotZ 10, 573). Einem bloßen Miteigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Definition.

Rn 11 Ein SNR liegt vor, wenn einem WEigtümer eines oder mehrerer Wohnungseigentumsrechte durch eine Vereinbarung positiv ein über § 16 I 3 hinausgehendes Gebrauchs- und ggf Nutzungsrecht an Räumen, Flächen oder Teilen des gemE (BGH NJW 14, 1879 Rz 11) eingeräumt und zugleich der Mitgebrauch der anderen WEigtümer negativ beschränkt (= grds ausgeschlossen) wird (BGH ZMR 20, 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme: Isolierte (substanzlose) Miteigentumsanteile.

Rn 5 Ein isolierter Miteigentumsanteil entsteht nach hM faktisch, wenn das mit ihm verbundene SonderE nicht sondereigentumsfähig ist (BGHZ 130, 159, 168 = ZMR 95, 521; § 5 Rn 21 ff), ein Miteigentumsanteil mit einem nicht ausreichend bestimmten SonderE verbunden wird (BGHZ 130, 159, 168 = ZMR 95, 521; Elzer ZNotP 19, 286, 287), bei der tatsächlichen Bauausführung vom Aufteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zustimmung des Beeinträchtigten (›Kernbereich‹).

Rn 18 Es gibt Rechte und Pflichten, in die man jedenfalls nicht durch einen Beschl inhaltlich eingreifen kann (in der Praxis als ›Kernbereich‹ verstanden, vgl BGH ZMR 24, 590 Rz 20; 20, 673 Rz 18; 18, 234 Rz 26; 18, 242 Rz 11); nach dem BGH soll dies sogar für Vereinbarungen gelten (BGH ZMR 18, 234 Rz 26; NJW 11, 679 Rz 8 = ZMR 11, 397), was nicht überzeugt, sowie ferner für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertanteil (§ 11 III).

Rn 7 Sofern nichts Abweichendes durch Vereinbarung bestimmt ist, ordnet § 11 III 1 – unter Beachtung von § 11 III 2 – für den Fall der Aufhebung der Gemeinschaft (Vor §§ 1–49 Rn 6) an, nach welchem Wert jeder WEigtümer am zu verteilenden gemE zu beteiligen ist: dem Wert der Wohnungseigentumsrechte (Vor §§ 1–49 Rn 9). Der Wert ist einvernehmlich, subsidiär durch sachverständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 17 Die WEigtümer können eine Vereinbarung durch eine andere (BGH ZMR 18, 681 Rz 13), nicht aber durch einen Beschl ändern (BGH NZM 09, 866 Rz 7; BGHZ 145, 158 = ZMR 00, 771); etwas anderes gilt im Falle einer Öffnungsklausel (§ 23 Rn 1) und nach §§ 12 IV 1, 16 II 2. Der Beschl, der auf einer vereinbarten Öffnungsklausel beruht, muss für die Bindung eines Sondernachfolgers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vermehrung und Verminderung von Stimmrechten.

Rn 5 Veräußert ein WEigtümer, dem – bei Geltung des gesetzlichen Kopfprinzips – mehrere Wohnungseigentumsrechte gehören, eines oder auch mehrere, kommt es zu einer Vermehrung der Stimmrechte (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6: auch bei einer jur. Person). Durch eine Unterteilung (§ 2 Rn 11) kommt es zu keiner Stimmrechtsmehrung, egal welches Stimmrechtsprinzip (Rn 6) gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) ›Altlasten‹.

Rn 20 War das Grundstück als Ganzes oder waren sämtliche Miteigentumsanteile vor Entstehung der Wohnungseigentumsrechte bereits mit einem Gesamtrecht belastet, hat sich die bestehende Belastung nach §§ 1192 I, 1132, 1114 BGB in eine Belastung aller Anteile umgewandelt (Oldbg MDR 1989, 263; München MDR 72, 239). Auch Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte am gesamten Grundstück s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 14 Verfügungen über das gemE unterfallen weder § 19 I noch § 10 I 2 (BGH NJW 13, 1962 Rz 9) noch § 9a II (§ 9a Rn 16; BGH ZMR 23, 1023 Rz 9). Sie bedürfen der Mitwirkung sämtlicher WEigtümer in Form des § 873 BGB (BGH ZMR 23, 1023 Rz 8; NZM 23, 373 Rz 9). Von Dritten zu verklagen sind die WEigtümer (BGH NJW 91, 333), nicht dem GdW (BGH NZM 23, 373 [BGH 20.01.2023 - V ZR 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Immobiliarvermögen.

Rn 4 Die GdW kann sowohl außerhalb (BGH NZM 23, 373 Rz 9; ZMR 16, 476 Rz 21; München ZMR 16, 792) als auch innerhalb (Frankf IMR 15, 422; Hamm ZMR 11, 403; ZMR 10, 785; Celle ZMR 08, 210) der von ihr verwalteten WE-Anlage Immobiliarvermögen erwerben (außerhalb bieten sich va an: Park- oder Müllstandsflächen, aber auch Teileigentum). Ferner kann sie WEigtümerin einer anderen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem § 90 I ZVG Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt § 1666 BGB 1 Waffen Verkehrspflichten § 823 BGB 164; § 832 BGB 10 Wahlrecht § 262 BGB 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung § 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld § 243 BGB 5; § 245 BGB 14; § 262 BGB 1; § 2154 BGB 1 Wahlvermächtnis § 262 BGB 3; § 2154 BGB 1; § 2184 BGB 1; § 2185 BGB 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz § 249 BGB 52 Wä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gebrauchsvorteil.

Rn 2 Der Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes besteht in der Ausübung der damit verbundenen Rechte. Im Gegensatz zum Verbrauch geht durch den Gebrauch die Sache oder das Recht nicht unter. Allerdings zehrt der Gebrauch den Wert der Sache auf, wenn diese nur eine begrenzte Gebrauchsdauer hat (Möbel, KfZ, Maschinen). Gebrauchsvorteile einer Sache werden durch deren Besitz v...mehr

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Vorschuss-Beschluss: Bestim... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B Vorschüsse für mehrere Wohnungseigentumsrechte i. H. v. 42.144,00 EUR nebst Zinsen. Sie stützt sich auf folgenden Beschluss: "Die Vorschüsse gem. Wirtschaftsplan vom ... des Jahres 2023 werden genehmigt und treten rückwirkend zum ... in Kraft. Die Unterschiedsbeträge zwischen den alten und neuen Vors...mehr

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Vorschuss-Beschluss: Bestim... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Der Vorschuss-Beschluss sei hinreichend bestimmt. Er nehme Bezug auf die unter dem ... erstellten Einzelwirtschaftspläne und die dort genannten Zahlbeträge. Demnach lasse sich dem Beschluss unter Heranziehung der Einzelwirtschaftspläne eindeutig die Zahlungsverpflichtung entnehmen. Es sei unerheblich, dass keine Unterschiedsbeträge zur vorherigen Wirtsc...mehr

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Weiterer Vorschuss (Sonderu... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen die Reparatur des Daches (Erhaltungs-Beschluss). Zur Finanzierung bestimmen sie nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG einen weiteren Vorschuss (im Weiteren: Sonderumlage) i. H. v. 100.000 EUR. Auf Wohnungseigentümer K entfällt ein Betrag von 49.970 EUR. Da er diesen nicht zahlt (er hat den Erhaltungs-Beschluss angegriffen), wird er auf die Klage der ...mehr

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Gewährung rechtlichen Gehör... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B, der Verwalter, ist Alleineigentümer einer Wohnung nebst Tiefgaragenstellplatz und zu 99/100 Miteigentümer einer weiteren Wohnung, auch nebst Tiefgaragenstellplatz. In der Versammlung vom 2.3.2021 wird ein Verwalter Z bestellt. In der Folgezeit gibt B die Verwaltungsunterlagen nicht heraus und erklärt in Versammlungen am 3.3.2021 und am 4.3.2021, zu dene...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fachwissen per KI-Chatbot abfragen: Dos and Don'ts für die Immobilienverwaltung

Warum Prompting-Kompetenz zur Schlüssel-Ressource wird und wie Fallstricke vermieden werden. 1. KI-Chatbots als neues Werkzeug im Verwalter-Alltag Chatbots wie ChatGPT, Gemini und Co. sind auch in der Immobilienverwaltung angekommen. Sie beantworten Anfragen, liefern Textvorschläge und entlasten bei der Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und Dienstleistern. Doch so hilfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.3 Aufteilungsplan

Prüfen bzw. klären muss der Notar, ob zwischen dem Aufteilungsplan und dem Teilungsvertrag[1] bzw. der Teilungserklärung [2] eine Identität besteht. Deshalb wird in den Verträgen jeweils auf die Nummer des Sondereigentums in den Aufteilungsplänen Bezug genommen. Praxis-Beispiel Bezug auf Nr. des Sondereigentums 91,67/1.000 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.2 Einseitige Teilungserklärung § 8 WEG

Soll ein Grundstück gemäß § 8 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt werden, muss der Notar eine Teilungserklärung des oder der Eigentümer beglaubigen. In der Praxis ist die notarielle Beurkundung allerdings der Regelfall, weil in den Verfügungsverträgen gemäß § 13a BeurkG auf die beurkundete Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung Bezug genommen werden kann. Hierdurch wird...mehr

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Literaturverzeichnis

Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, 9. Auflage 2021 Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 83. Auflage 2025 Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar, 8. Auflage 2016 Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage 2019 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Auflage 2014 Gerold/Schmidt, Rechtsanw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Bauliche Veränderung

Rz. 175 Beschließt die WEG die Durchführung von baulichen Veränderungen, den Rückbau baulicher Veränderungen oder verlangt dieses von einem oder mehreren Wohnungseigentümern, so bemisst sich der Streitwert gem. § 23 Abs. 1 RVG, 49 Abs. 1 Satz 1 GKG nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Ermittelt wird das Gesamtinteresse aller Wohnungseigentümer an der Durchführung bzw. Verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben:mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

Rz. 174 Bei der Anfechtung des Beschlusses bestimmt sich der Streitwert nach dem neuen § 49 GKG. Zu addieren ist die Summe aller Interessen der Wohnungseigentümer an der Durchführung dieses Beschlusses, dem Gesamtinteresse. Angefochten wird jeder einzelne Beschlussmangel, der für sich genommen einen eigenen Streitgegenstand bildet.[190] Das Eigeninteresse des Klägers richtet ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 12. Entlastung des Verwalters

Rz. 184 Die Entlastung des Verwalters hat zwei Zielrichtungen. Zum einen soll die Arbeit des vergangenen Abrechnungszeitraumes gebilligt werden und ein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche erklärt werden. Gibt es Anhaltspunkte, dass bestimmte Positionen der Abrechnung oder des Verwalterverhaltens zu Schadensersatzansprüchen führen könnten, so sind diese für die Stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, diemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234 f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gg die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 – V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 35 Bei der Pfändung in Bruchteilsgemeinschaften, § 741 BGB, ist zwischen dem Anteilsrecht, dem Aufhebungsanspruch sowie dem Recht auf anteiligen Erlös zu unterscheiden. Das Anteilsrecht ist nach § 747 BGB übertragbar und deswegen pfändbar. Besteht Miteigentum an einer beweglichen Sache, muss das Anteilsrecht nach den §§ 857 I, 829 gepfändet werden. Bei einer Veräußerung t...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.5 Freistellung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – die der Gesetzgeber in § 31a Abs. 2 BGB übernommen hat – hat ein Verein unentgeltlich tätig gewordene Vereinsmitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei Durchführung satzungsmäßiger Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.2.3 Inhaltliche Prüfung

Inhaltlich ist so gut wie möglich zu klären, ob die sich im Entwurf des Wirtschaftsplans spiegelnden Annahmen des Verwalters der Sache und der Höhe nach wahr sind und ob die Verwaltung die in der Wohnungseigentumsanlage geltenden Umlageschlüssel angewandt hat. Checkliste: Inhaltliche Prüfung des Wirtschaftsplans Allgemeinesmehr

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Versammlung: Ladungsfrist u... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der klagende Wohnungseigentümer einen Ladungsmangel gegen Beschlüsse ins Feld führen kann. Formale Beschlussmängel und Anfechtung Ist ein Beschluss formal mangelhaft, müsste allein dies einer Anfechtungsklage zum Erfolg verhelfen. Die h. M. entscheidet anders. Nach dieser ist es am klagenden Wohnungseigentümer, einen formalen Be...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.7.2 Blockwahl

Nach h. M. ist es zulässig, beim Bestellungsbeschluss mehrere Kandidaten für den Verwaltungsbeirat auf einer gemeinsamen Liste im Wege der Blockwahl zu bestellen.[1] Gegen eine Blockwahl sollen jedenfalls dann keine Bedenken bestehen, wenn kein anwesender Eigentümer "Einwände" gegen dieses Wahlverfahren erhebt.[2] Kritisch hieran ist, dass Blockwahlen gegen die auch im Wohnun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3 Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Von überragender Bedeutung für die konkrete Rechtslage innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Regelungen der Teilungserklärung sowie der Gemeinschaftsordnung. Die Gemeinschaftsordnung stellt in aller Regel einen Bestandteil der Teilungserklärung dar ("Abschnitt II"). Eine Gemeinschaftsordnung ist zwar für die Begründung von Wohnungseigentum nicht erforderlich,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr