Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.5.3 Nichtwohnungseigentümer

Ein Nichtwohnungseigentümer hat kein passives Wahlrecht.[1] Der gesetzliche Vertreter eines Wohnungseigentümers (Eltern, Betreuer, aber auch Zwangs- und Insolvenzverwalter) und ebenso Nießbrauchs- oder Dauerwohnberechtigte an einem Wohnungseigentum können daher nicht bestellt werden.[2] Die Wahl eines Nichtwohnungseigentümers entspricht aus diesem Grund grundsätzlich keiner ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 1.2 Abdingbarkeit der gesetzlichen Regelungen

Die gesetzlichen Vorschriften zum Verwaltungsbeirat werden weder vom Gesetz als zwingend angesehen noch ergibt eine Auslegung, dass die Regelungen nicht abdingbar wären. Die Wohnungseigentümer können daher zum Verwaltungsbeirat und seiner Organisation Abweichendes vereinbaren.[1] Hinweis Typische Vereinbarungen Typische Vereinbarungen sind beispielsweise die Bestimmung, dass a...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.1 Überblick

Die Wohnungseigentümer beschließen über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats nach § 25 Abs. 1 WEG mit Mehrheit. Die Auswahl der Verwaltungsbeiräte hat nach § 18 Abs. 2 WEG den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung zu genügen. Die Wohnungseigentümer müssen nicht den "objektiv besten Kandidaten" wählen. Die Auswahl muss nur ermessensfehlerfrei sein.mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.8.1 Grundlagen

Der Beschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer oder ein Dritter zum Verwaltungsbeirat bestellt wird, ist nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 4, 44 Abs. 1 Satz 1 WEG anfechtbar. Im Anfechtungsverfahren ist zu prüfen, ob die Wahl ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinne von § 18 Abs. 2 WEG entspricht.[1]mehr

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Verwaltung: Schadensersatz / 2 Normenkette

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Verwaltung: Schadensersatz / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 13.12.2024, 980b C 40/23 WEGmehr

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Versammlung: Ladungsfrist u... / 3 Das Problem

Mit einer E-Mail vom 16.8.2023 lädt der Verwalter zu einer außerordentlichen Versammlung bereits am 24.8.2023 (= unter Verstoß gegen § 24 Abs. 4 Satz 3 WEG: Die Frist der Einberufung soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens drei Wochen betragen.). Gegenstand ist u. a. eine Dachterrasse, die der Rechtsvorgänger von Wohnungseigentümer K vor 20 ...mehr

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Messdienstvertrag: Vertrag ... / 4 Die Entscheidung

Das OLG verneint die Frage! Ein Schadensersatzanspruch der K könne sich allenfalls aus §§ 675, 631, 633, 634, 280 Abs. 1 BGB i. V. m. den Grundsätzen über einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ergeben. Ein solcher stehe zwar X, nicht jedoch K zu. Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter habe einen Vorrang vor einer Drittschadensliquidation. Der Vertrag von...mehr

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Gebührenstreitwert: Positiv... / 6 Entscheidung

OLG München, Beschluss v. 2.6.2025, 32 W 702/25 WEG emehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Geldausgleich: Abdingbar? / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: V... / 2 Normenkette

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Gestattungsvereinbarung: Um... / 6 Entscheidung

AG Heilbronn, Urteil v. 10.1.2025, 18 C 2632/24 WEGmehr

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Gestattungsvereinbarung: Um... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 2 Normenkette

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.3.2 Ausscheiden

Stirbt eine zum Verwaltungsbeirat bestellte Person oder steht diese Person aus anderen Gründen nicht mehr als Verwaltungsbeirat zur Verfügung, besteht der Verwaltungsbeirat bis zu einer in der Regel nicht erzwingbaren Nachbestellung[1] nur noch aus den verbliebenen Mitgliedern[2] und ist weiterhin voll funktionsfähig.[3] Entsprechendes gilt, wenn alle Verwaltungsbeiräte bis a...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.6 Stimmrecht bei Bestellung und Abberufung

Bei einem Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer darüber entscheiden, wer von ihnen Mitglied im Verwaltungsbeirat werden oder welcher Verwaltungsbeirat abbestellt werden soll, geht es um mitgliedschaftliche Rechte und Interessen. Ein Wohnungseigentümer ist daher trotz § 25 Abs. 4 WEG berechtigt, über seine Bestellung zum Verwaltungsbeirat abzustimmen.[1] Dies gilt auch da...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.7.1 Bestellungsbeschluss

Über die Bestellung der Verwaltungsbeiräte beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit.[1] Dass ein Bewerber mehr Ja-Stimmen auf sich vereinigt, als die anderen Bewerber, genügt allerdings nicht.[2] Notwendig ist, dass von den in einer Versammlung anwesenden Wohnungseigentümern mehr mit "Ja" als mit "Nein" für einen Bewerber stimmen.[3] Haben sich mehr als drei ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.9 Bestellung durch das Gericht

Können sich die Wohnungseigentümer nicht auf eine Person als Verwaltungsbeirat verständigen und findet ein entsprechender Antrag keine Mehrheit oder wäre der Antrag unnütze Förmelei, kann nach §§ 18 Abs. 2, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG im Wege der Beschlussersetzungsklage auf einen Verwaltungsbeirat geklagt werden.[1] Der Antrag hat Erfolg, wenn die Bestellung eines Verwaltungsbeirat...mehr

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Bauliche Veränderung: Durch... / 2 Normenkette

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Anlage: Beschlusskompetenz ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es eine Beschlusskompetenz gibt, eine technische Anlage stillzulegen. Beschlusskompetenz Bei der Bestimmung, gemeinschaftliches Eigentum nicht mehr zu benutzen, könnte es sich, jedenfalls in Bezug auf den Kfz-Waschplatz, um einen totalen Gebrauchsentzug handeln, der nach h. M. nicht beschlossen werden kann. Das AG meint, so lieg...mehr

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Bauliche Veränderung: Unbil... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklagen: Folgen e... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, was gilt, wenn mehrere Anfechtungsklagen entgegen § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG nicht verbunden werden und in einem der Verfahren Rechtskraft eintritt. Unterbliebene Verbindung Unterbleibt unter Verstoß gegen § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG eine Prozessverbindung, tritt in den weiteren Verfahren wegen einer nachträglich eingetretenen Unzulässigkei...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 2 Normenkette

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Geldausgleich: Abdingbar? / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 30.1.2025, 1293 C 19323/24 WEGmehr

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Einsichtsrecht: Folgen eine... / 2 Normenkette

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Beschluss: Auslegung / 2 Normenkette

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Anlage: Beschlusskompetenz ... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 21.3.2024, 1293 C 17425/23 WEGmehr

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Anlage: Beschlusskompetenz ... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Durch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob bauliche Maßnahmen des Bauträgers nach Entstehung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung sind. Begriff der baulichen Veränderung Eine bauliche Veränderung liegt nach h. M. nicht vor, wenn der Bauträger in das gemeinschaftliche Eigentum eingreift, beispielsweise ein Wohnungseigentum auf Verlangen des kü...mehr

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Versammlung: Ladungsfrist u... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklagen: Folgen e... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Unbil... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, ob bei der Beurteilung, ob eine bauliche Veränderung (hier: Klimaanlage) einen Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig benachteiligt, nur die unmittelbar mit der baulichen Veränderung verbundenen Auswirkungen, nicht aber Auswirkungen des späteren Gebrauchs (hier: tieffrequenter Schall) zu berücksichtigen sind. Unbillige Benachteili...mehr

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Messdienstvertrag: Vertrag ... / 2 Normenkette

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Verwaltung: Folgen einer ma... / 2 Normenkette

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Rechtsmittelstreitwert: Kam... / 2 Normenkette

§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; § 49 GKG; §§ 9a Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG; § 1004 BGBmehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.7.3 Bestellungsvereinbarung

Die Wohnungseigentümer sind – anders als das bei dem Verwalter wegen § 26 Abs. 5 WEG möglich ist – berechtigt, die Verwaltungsbeiräte konkret oder abstrakt zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bietet sich in der Regel allerdings nicht an und entspricht auch nicht praktischen Bedürfnissen.mehr

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Anfechtungsklagen: Folgen e... / 1 Leitsatz

Werden mehrere Anfechtungsklagen entgegen § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG nicht verbunden und tritt in einem Verfahren Rechtskraft ein, wird das andere Verfahren unzulässig.mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.4 Beiratsvertrag

Haben die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ein Verwaltungsbeirat einen Beiratsvertrag geschlossen, wird in der Regel in der Abbestellung zugleich die (ggf. außerordentliche) Kündigung des Beiratsvertrags liegen.[1] Diese muss aber noch durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG vertreten durch den Verwalter, ausgesprochen werden.mehr

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Anfechtungsklagen: Folgen e... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt am 11.1.2024 gegen einen Nachschuss-Beschluss vom 15.12.2023 für das Jahr 2022 eine Anfechtungsklage. Am 15.1.2024 erhebt auch Wohnungseigentümer Z gegen diesen Beschluss eine Anfechtungsklage. Das AG verbindet die Anfechtungen versehentlich und entgegen § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG nicht. Die Klage von Wohnungseigentümer Z weist es rechtskräftig ab. Au...mehr

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Verwaltung: Folgen einer ma... / 3 Das Problem

Die Verwaltung B bucht, gestützt auf § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG, Mittel vom Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K ab. Sie meint in Höhe mehrerer Tausend Euro Ansprüche auf Sondervergütungen zu haben. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangt diese Zahlungen mit einer im Jahr 2023 erhobenen Klage zurück.mehr

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Geldausgleich: Abdingbar? / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können den Anspruch aus § 14 Abs. 3 WEG auf einen angemessenen Ausgleich in Geld abbedingen.mehr

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Kosten für Wärme und Warmwa... / 2 Normenkette

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.3.1 Allgemeines

Die Wohnungseigentümer sind frei darin, wie viele Wohnungseigentümer sie zu Verwaltungsbeiräten bestellen. Die Anordnung, dass es genau 3 Wohnungseigentümer sein müssen, besteht seit dem 1.12.2020 nicht mehr. Bevor die Wohnungseigentümer zur Wahl schreiten, muss klar sein, wie viele Verwaltungsbeiräte zu bestellen sind – "Grundlagenbeschluss".[1]mehr

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Versammlung: Ladungsfrist u... / 1 Leitsatz

Formale Beschlussmängel sind zwar unerheblich, wenn feststeht, dass sich der Mangel nicht auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat. Dies gilt aber nicht bei schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers in gravierender Weise ausgehebelt wird oder wenn die WEG-Regelungen über die Verwaltung des gemeinschaftlic...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Das den Wohnungseigentümern bei der Änderung von Umlageschlüsseln nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zustehende Ermessen ist überschritten, wenn Kosten, die aufgrund besonderer Anforderungen in Bezug auf Räume eines Teileigentums anfallen (hier: Brandmeldeanlage für ein Hotel), gleichmäßig auch auf die Wohnungseigentümer verteilt werden sollen.mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 3 Das Problem

Teileigentümer X1 und X2 betreiben in einer Wohnungseigentumsanlage u. a. ein Hotel (es gibt auch Wohnungen). Dieses Hotel bedarf einer Brandmeldeanlage. Als diese ausfällt, fassen die Wohnungseigentümer verschiedene Beschlüsse über die Erhaltung. Zunächst wird beschlossen, dass die Verwaltung die Ausführung und Umsetzung mit den Teileigentümern absprechen soll, da nur diese...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 2.2 Ein Verwaltungsbeirat

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es als Gremium immer nur einen Verwaltungsbeirat.[1] Auch in einer Mehrhausanlage ist es also von Gesetzes wegen nicht möglich, für z. B. jedes Gebäude einen Verwaltungsbeirat zu bestellen – was "Hausausschüsse" nicht ausschließt.[2] Hinweis Mehrhausanlage Beispielsweise in einer Mehrhausanlage kann es sich anbieten, zu vereinbaren, dass j...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.4 Ankündigung in der Tagesordnung

Die Bestellung der Verwaltungsbeiräte und ein ggf. mit diesen abzuschließender Beiratsvertrag sind nach § 23 Abs. 2 WEG angemessen zu bezeichnen. Die Anforderungen sind niedrig. Beispielsweise die Bezeichnung "Der Beirat wird neu gewählt" soll genügen[1]. Die Verwaltung sollte indes eine Bezeichnung wählen, die klarer und transparenter ist. Tagesordnungspunkt für Bestellung ...mehr