Fachbeiträge & Kommentare zu Wasserzähler

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Duldungspflichten des Wohnu... / 1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. In erster Linie erfasst ist insoweit die Pflicht, Erhaltungs- und andere Baumaßnahmen zu dulden, die durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. In die Duldungspflicht sind aber auch alle Einwirkungen mit einbezogen, die einer Ver...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verwaltungsaktqualität eines Anschreibens der Betriebsprüferin während der Prüfung

Kein Verwaltungsakt: Ein während laufender Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen postalisch übersandtes Schreiben, in welchem die bisherigen Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung zusammengefasst werden und der Steuerpflichtige außerdem gebeten wird, einen bestimmten Darlehensvertrag einzureichen, die betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen zu erläutern und Mitteilungen zu ...mehr

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Betreten des Sondereigentums (WEMoG)

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, "das Betreten seines Sondereigentums zu gestatten und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden", wenn dies bestehenden Vereinbarungen oder Beschlüssen entspricht oder – soweit entsprechende Vereinbarungen ode...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 2.3 Verteilungsmaßstab

In aller Regel erfolgt die Kostenverteilung in den Gemeinschaften nach Miteigentumsanteilen. Ggf. werden auch einzelne Kosten nach einem abweichenden Maßstab umgelegt, was insbesondere bei den Verwalterhonoraren der Fall ist, die vielfach nach Objekten bzw. Sondereigentumseinheiten verteilt werden. Möglich ist jedoch auch ein anderer Verteilungsmaßstab, soweit dieser den Gru...mehr

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WEMoG: Duldungspflichten vo... / 4.1.1.1 Unerhebliche Einwirkungen

Ob die Einwirkungen einer Erhaltungsmaßnahme unerheblich oder erheblich sind, richtet sich stets nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls. Zu berücksichtigen sind in erster Linie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme und ihr voraussichtlicher Umfang. Sind die Mieträume selbst betroffen, ist eine Maßnahme regelmäßig dann erheblich, wenn sie sich über mehrere Stunden hinz...mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 4.2.2.2 Maßnahmen mit Amortisationspotenzial

Auf Grundlage von § 20 Abs. 1 WEG n. F. können die Wohnungseigentümer zwar alle Maßnahmen beschließen, die nach derzeitiger Rechtslage noch Modernisierungen des Gemeinschaftseigentums im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG a. F. darstellen, allerdings führen entsprechende Mehrheitsbeschlüsse nicht automatisch zu einer Kostenbelastung sämtlicher Wohnungseigentümer, da sich die einen vo...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.7 Duldungspflicht von Drittnutzern

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. In hier maßgeblicher Hinsicht hat nach § 15 Nr. 1 WEG derjenige, "der Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und...mehr

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WEMoG: Pflichten der Wohnun... / 2.2 Duldungspflicht

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG n. F. wird jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet sein, "das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, au...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 7 Muster-Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mustervertrag: Mietvertrag über Eigentumswohnung Zwischen undmehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 3.2.1 Überblick

Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 MessEG dürfen ausschließlich Messgeräte oder sonstige Messgeräte verwendet werden, die den Bestimmungen des MessEG und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen. Nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 MessEG hat, wer ein Messgerät "verwendet", sicherzustellen, dass die wesentlichen Anforderungen an das Messgerät nach § 6 Abs. 2 MessEG – d. h. ...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.3 Betriebskostenarten

Die 17 Betriebskostenarten des § 2 Satz 1 BetrKV die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich de...mehr

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Rechte und Pflichten der Wo... / 7.1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. Diese Duldungspflicht soll der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. von ihr beauftragten Dritten, beispielsweise einem Handwerker, ermöglichen, das gemeinschaftliche Eigentum im Bereich des Sondereigentums, zu erhalten und/oder baulich zu verändern....mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.3 Ist der Einbau der Wasserzähler eine bauliche Veränderung?

Beim Einbau von Kaltwasserzählern handelt es sich dann nicht um eine bauliche Veränderung, wenn der Einbau der Zähler zur Umsetzung einer beschlossenen oder vereinbarten verbrauchsabhängigen Verteilung der Wasserkosten erfolgt.[1] Dies ist eine zwingende und logische Konsequenz aus der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer. Können diese nämlich im Beschlussweg eine verbr...mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.2 Beschluss oder Vereinbarung?

Soweit also überwiegend auch keine Pflicht dazu besteht, die sogenannten "Bestandsimmobilien" nachträglich mit Wasserzählern auszustatten, kann es im Interesse der Eigentümergemeinschaft sein, die Wohnanlage entsprechend nachzurüsten. Werden nämlich die Kaltwasserkosten verbrauchsunabhängig nach der Größe des jeweiligen Sondereigentums oder aber nach den Miteigentumsanteilen...mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.1 Müssen Wasseruhren installiert werden?

Die Bauordnungen der Länder sehen überwiegend vor, dass Wohneinheiten in Neubauten jeweils mit Wasseruhren zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs auszustatten sind oder enthalten jedenfalls sinngemäße Regelungen. Gleiches gilt bei Nutzungsänderungen, soweit nicht der Einbau von Wasserzählern mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Derart unverhältnismäßiger Kostenaufwa...mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.4 Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Kaltwasserzählereinbau?

Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung von Bestandsimmobilien mit Wasserzählern besteht – bis auf die erwähnten Ausnahmen in den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – wird ein einzelner Wohnungseigentümer gegen den Willen der Mehrheit einen Zählereinbau wohl kaum erfolgreich durchsetzen können. Zwar entspricht gerade der Einbau von Kalt...mehr

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Haustechnik (ZertVerwV) / 3.4 Sanitärinstallation

Die Sanitärinstallation umfasst zunächst die Rohinstallation, bestehend aus Rohren und Leitungen für die Versorgung mit Gas und Wasser sowie Abwasser- und Entlüftungsrohre. Zum Gewerk Sanitärinstallation zählen weiterhin Auslässe und Einrichtungsgegenstände beispielsweise in Küchen, Bädern und Hauswirtschaftsräumen. Wasserenthärtungsanlagen, Schmutz- und Kleinhebeanlagen sin...mehr

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Mieter und Eigentümer müsse... / 4 Die Entscheidung

Dieselben Grundsätze gelten nach einem Beschluss des VGH München, wenn der Betreiber der Wasserversorgung das Gebäude mit funkablesbaren Wasserzählern ausstatten will, um die Erfassung der Verbrauchsdaten zu erleichtern. Auch dies muss von Eigentümern und Mietern geduldet werden, da mit dem Einbau kein Eingriff in geschützte Rechte von Eigentümern und Mietern verbunden ist. ...mehr

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Mieter und Eigentümer müsse... / 1 Leitsatz

Will der Betreiber der Wasserversorgung das Gebäude mit funkablesbaren Wasserzählern ausstatten, um die Erfassung der Verbrauchsdaten zu erleichtern, muss dies von Eigentümern und Mietern geduldet werden.mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 2.1.1 Wohngebäudeversicherung

In den in der Praxis angebotenen "verbundenen Wohngebäudeversicherungen" sind Sturm und Hagel sowie Leitungswasser inkludiert. Versicherte Sachen Im Versicherungsschutz sind laut den Versicherungsbedingungen Schäden an folgenden Sachen eingeschlossen: Schäden am Gebäude Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude. Als Gebäude wird das mit dem Erdboden verbund...mehr

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§ 1 Messverfahren / 4. Offizielle Anforderungen der PTB

Rz. 301 In ihren Anforderungen misst die PTB der Manipulationssicherheit von Messdaten und entsprechender Software offenbar einen hohen Stellenwert zu. So finden sich in allen für Verkehrsüberwachungsgeräte relevanten PTB-A entsprechende Abschnitte, z.B.:mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Einzelne Kostenarten

Rz. 53 Abfallgebühren, Müllbeseitigung. Zu den "Kosten der Müllbeseitigung" gehören in erster Linie die Abfallgebühren, aber auch die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und ähnlicher Anlangen, ferner Hausmeisterkosten für das Herausstellen der Abfallbehälter (vgl. § 2 Nr. 8 BetrKV). Kosten der Müllbeseitigung sind nur zu einem kleinen Teil Betriebskosten des Gemeinscha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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Wasserversorgung bei Haus- ... / 8 Verbrauchserfassung

Wasserzähler Der Wasserverbrauch wird mithilfe eines Wasserzählers ermittelt, der nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleisten muss. Nach § 18 Abs. 2 Satz 3 AVBWasserV wird der Wasserzähler vom Versorgungsunternehmen zur Verfügung ges...mehr

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Wasserversorgung bei Haus- ... / 4 Hausanschluss

Der Hausanschluss besteht nach § 10 Abs. 1 AVBWasserV aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage (Hausinstallation). Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet an der hausseitigen Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler. Wichtig Herstellung und Unterhaltung Nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AVBWasserV werden Hausanschlüsse ausschließlich vom Wa...mehr

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Wasserversorgung bei Haus- ... / 7 Hausinstallation

Wichtig Übergabepunkt Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation ist nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV der Anschlussnehmer verantwortlich. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei der sogenannte Übergabepunkt, das ist die hausseitige Hauptabsperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler. Nur bis zu diesem Übergabepunkt ist das Wa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 124 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber bezieht sich zur Umschreibung der umlagefähigen Betriebskosten in § 146 Abs. 2 Satz 3 BewG auf § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung. Nach dieser Vorschrift in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung war bei der Ermittlung der Betriebskosten die Anlage 3 "Aufstellung der Betriebskosten" zur II. Berechnungsverordnung zugrunde zu legen. A...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Streitwert: Anfechtung einer Kostenposition in der Abrechnung

Leitsatz Greift ein Wohnungseigentümer die Gesamt- und seine Einzelrechnung wegen eines behauptet fehlerhaft erfassten Wasserverbrauchs in seinem Sondereigentum an, richtet sich der Streitwert allein nach dem behauptet zu hohen Wasserverbrauch. Normenkette GKG § 49a Das Problem Wohnungseigentümer K geht im Wege der Anfechtungsklage gegen den Beschluss vor, mit dem die Wohnungs...mehr

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Sondereigentumsfähigkeit eines Abstellraumes, der die Heizungsanlage beherbergen soll

Leitsatz Die Sondereigentumsfähigkeit der Zugänge zu gemeinschaftlichen Räumen hängt davon ab, ob der Zugang wegen der Art des instand zu haltenden oder instand zu setzenden gemeinschaftlichen Eigentums eine maßgebende Rolle spielt oder der betreffende Raum im Hinblick auf seinen Nutzungszweck der ständigen Herrschaftsmacht aller Wohnungseigentümer unterliegt, ein jederzeiti...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum: Liegt ein Mangel vor?

Leitsatz Befinden sich Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum, der zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehört, so stellt dies i.d.R. keinen Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Hingegen kann mit dieser baulichen Situation ein Mangel am Sondereigentum gegeben sein. Normenkette §§ 633, 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB; §§ 3, 5 WEG Das Problem K e...mehr

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Abrechnung: Korrektur von Fehlern

Leitsatz Ist eine Abrechnung fehlerhaft, muss sie korrigiert werden. Es reicht nicht, dass der Verwalter sich bereiterklärt, "betroffenen Eigentümern" ihren "Nachteil" auszugleichen. Normenkette § 28 Abs. 3 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen mehrheitlich die Gesamt- und Einzelabrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2011. Dagegen geht jeweils Wohnungseigentümer K vo...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem vereinbarten Zweck unvereinbar ist. Normenkette §§ 14 Nr. 2, 15 Abs. 3 WE...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohngeldzahlungsverpflichtung bei Veräußerung des Wohnungseigentums und Verteilung von Heiz-, Wasser- und Abwasserkosten

Leitsatz Wohngeldzahlungspflicht des noch im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümers bis zur Eigentumsumschreibung auf einen Käufer Grundsätzlich freie Wahl der Eigentümer zur Heizkostenverteilung unter Beachtung der Vorgaben nach Heizkostenverordnung Wasser- bzw. Abwasserkostenverteilung auf Grundlage früherer Ableseergebnisse und nunmehr ungeeichter Wasserzähler Normenke...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermieter darf Werte von ungeeichtem Wasserzähler für Betriebskostenabrechnung verwenden

Leitsatz Der Vermieter darf bei der Betriebskostenabrechnung auch Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwenden, wenn er nachweisen kann, dass die angezeigten Werte richtig sind. Die mangelnde Eichung bewirkt lediglich eine Beweislastumkehr. Sachverhalt Vermieter und Mieter streiten darüber, ob eine Verbrauchsmessung, die mittels eines nicht geeichten Zählers erfolg...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung: Umlage der Wasserkosten bei Verwendung ungeeichter Wasserzähler

Leitsatz Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung - Keine Vermutung der Richtigkeit bei nicht mehr geeichten Messgeräten

Leitsatz Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte...mehr

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Wasserkosten: Umlage bei Wohnungsleerstand

Leitsatz § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB lässt es zu, dass die Kosten der Wasserversorgung im – vom Gesetz vorausgesetzten – Normalfall, in dem die Wohnungen der Abrechnungseinheit im Wesentlichen vermietet sind, einheitlich nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten wie Grundgebühren oder Zählermiete unabhängig vom tatsächlichen Wasserver...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserkosten: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Austausch des Hauptwasserzählers

Leitsatz Der Gebäudeeigentümer kann gegen das Wasserversorgungsunternehmen einen Anspruch auf Austausch des Hauptwasserzählers haben, wenn sich durch die veränderte Messung der Wasser- und Abwasserpreis verringert. Voraussetzung ist, dass sich der technische Standard betreffend die Auswahl der Messgeräte ändert und ein Austausch nach dem neueren Stand der Erkenntnisse angeze...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserzähler - Zur Schätzung des Wasserverbrauchs eines Gewerbemieters

Leitsatz Verweigert der Vermieter die Eichung oder Erneuerung des Wasser zählers, kann sich dies im Rahmen seines Schadensersatzanspruchs gegen den Mieter als Mitverschulden (§ 254 BGB) auswirken. Fakten: Die Parteien streiten über die Wasserkosten- Abrechnung, die der Vermieter mithilfe von Wasserzählern erstellt hatte, deren Eichzeit abgelaufen war, obwohl der Mieter ihn au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
VGA bei Tätigkeit eines Betriebs gewerblicher Art für die Trägerkörperschaft ohne Deckung der Vollkosten

Leitsatz 1. Lesen Bedienstete eines Betriebs gewerblicher Art (Frischwasser-)Messeinrichtungen ab und stellt der Betrieb gewerblicher Art die Ableseergebnisse (Hebedaten) der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken (Abwassergebührenerhebung) zur Verfügung, ohne hierfür ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt zu verlangen, so liegt darin eine vGA (Bestätigung des Se...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Installation von Kaltwasserzählern und verbrauchsabhängige Abrechnung (Nachrüstungspflicht in Hamburg)

Leitsatz Installation von Kaltwasserzählern und verbrauchsabhängige Abrechnung (Nachrüstungspflicht in Hamburg) Wasserzähler stehen im Gemeinschaftseigentum Normenkette §§ 5 und 21 WEG Kommentar Die Gemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass Kaltwasserkosten künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden sollen, soweit - wie hier - keine anderweitigen Vereinbarungen getrof...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungskosten nicht umlegbar

Leitsatz Zu den Kosten des Betriebs maschineller Wascheinrichtungen rechnen nicht die Verwaltungskosten, die dem Vermieter bei Umrechnung und Abrechnung der Betriebskosten entstehen. Fakten: Der Vermieter stellte die Verwaltungskosten, die durch den Betrieb von Gemeinschaftswaschmaschinen entstehen, in die Betriebskostenabrechnung mit ein. Die Umlage ist unzulässig. Die Kosten...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Können bauliche änderungen außen mehrheitlich beschlossen werden, gilt dies erst recht für solche im Inneren des Gebäudes

Leitsatz Sind nach der Teilungserklärung "änderungen der äußeren Gestalt" des Gebäudes mit einfacher Mehrheit zu beschließen, dann kann das dahin ausgelegt werden, daß eine bauliche Veränderung im Inneren des Gebäudes (hier: im gemeinschaftseigenen Keller) erst recht mehrheitlich beschlossen werden kann. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluß regeln, ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuordnung eines Kellerraumes zum Sondereigentum zulässig, auch wenn sich dort Gas- und Wasserzähler für eine andere Wohnung befinden

Normenkette § 3 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 13 WEG, § 14 Nr. 4 WEG, § 18 Abs. 1 GBO Kommentar 1. Die Zuordnung eines Raums zum Sondereigentum bei gleichzeitiger Zuordnung der in ihm befindlichen Einrichtungen und Anlagen als Gemeinschaftseigentum (hier: Gas- und Wasserzähler für eine andere Wohnung) wird durch § 5 Abs. 2 WEG nicht ausgeschlossen. Sie kann vor allem dann in Betrach...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Anspruch auf Änderung der Kostenverteilung (hier: der Wasserkosten bei nur geringer Nutzung eines Ferienobjektes)

Normenkette § 16 Abs.2 WEG Kommentar 1. Nach vorliegender Gemeinschaftsordnung hatte jeder Eigentümer alle gemeinschaftlichen Kosten und Lasten nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzfläche seines Eigentums zur Wohn-/Nutzfläche des Gesamtobjektes zu tragen, soweit nicht ein anderer Verteilungsschlüssel festgesetzt sei oder öffentlich-rechtliche Lasten und Gebühren durch Einzelbesc...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorrang der vereinbarten Kostenumlage

Leitsatz Abrechnung der Kaltwasserverbrauchs-Kosten trotz eingebauter Wasseruhren nach vereinbartem Kostenverteilungsschlüssel Abändernde Gerichtsentscheidung nur im Ausnahmefall Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 45 Abs. 2, 4 WEG, § 47 WEG Kommentar 1. Die Kosten des Kaltwasserverbrauchs sind auch dann Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftsei...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für öffentliche Kanalbenutzungsgebühren

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG Kommentar Eine behördliche Satzungsbestimmung, wonach bei Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG jeder Eigentümer die Gebühren für die Beseitigung des gesamten auf dem Grundstück anfallenden Abwassers schuldet, ist jedenfalls dann wirksam, wenn das Grundstück lediglich über einen einzigen Kanalanschluss verfügt. Es ist anerkannt, dass dann, wenn im...mehr