Wichtig

Übergabepunkt

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation ist nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV der Anschlussnehmer verantwortlich. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei der sogenannte Übergabepunkt, das ist die hausseitige Hauptabsperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler. Nur bis zu diesem Übergabepunkt ist das Wasserversorgungsunternehmen für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Ab diesem Übergabepunkt trägt der Anschlussnehmer die Verantwortung für die gesundheitliche Beschaffenheit des Trinkwassers, die durch chemische Beeinträchtigungen (Stichwort Bleirohre in der Hausinstallation) oder bakterielle Belastungen (Stichwort Legionellen) gesundheitlich nachteilig verändert werden kann.

 
Achtung

Keine Selbstmontage

Nach § 12 Abs. 2 AVBWasserV darf die Hausinstallation nur unter Beachtung der in der Verordnung festgelegten Anforderungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt, erweitert und unterhalten werden. Die dazu notwendigen Arbeiten dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder einen Installationsfachbetrieb vorgenommen werden, der in einem Verzeichnis des Versorgungsunternehmens eingetragen ist.

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