Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Bürgerstiftung (und Kleinststiftungen)

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bürgerstiftungen zeichnen sich durch eine Vielzahl von Stiftern mit verhältnismäßig kleinen Zuwendungen aus. Eine Ausnahme zum Erfordernis der Vermögensausstattung besteht für Bürgerstiftungen nicht (s Weitemeyer, Mü-Kom, § 80 BGB Rn 172). Es wird jedoch in der Praxis von einzelnen Stiftungsaufsichtsbehörden zugestanden, dass die Stiftung ni...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Dauer der Wirksamkeit

Rz. 38 Eine Vollmacht gilt grundsätzlich weiter, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Da dies nicht ausnahmslos gilt, sollte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich klargestellt werden, ob die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers enden soll oder nicht. Eine insoweit unklare Vollmacht bedarf der Auslegung des Auftragsverhältnisses. Die §§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abnutzbares Anlagevermögen

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Im Rahmen der vorzunehmenden Gewinnermittlung muss zunächst entschieden werden, welche Wirtschaftsgüter im Einzelnen dem Betrieb zuzuordnen sind und ob sie ggf. unmittelbar für Zwecke dieses Betriebes genutzt werden. Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Grundstücke/Grundstücksteile oder Gebäudeteile, die selbständige Wirtschaftsgüter sind, können...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Doppelstiftung

Tz. 160 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Doppelstiftungen sollen dem Zweck ihrer Konstruktion nach sowohl gemeinnützige Zwecke als auch den Erhalt eines Unternehmens verfolgen. Die Bündelung in einer einzigen Stiftung (sog Kombinationsstiftung) würde in den meisten Fällen einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (§ 55 AO) und Ausschließlichkeit (§ 56 AO) darstellen. In der Praxis wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Tz. 91 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei der Ermittlung der Eink aus V + V können sich für Stiftungen insbes aus der Anwendung der Fußstapfentheorie (§ 11d EStDV) im Vergleich zu anderen KSt-Subjekten Besonderheiten ergeben. So sind für die Ermittlung von Besitzzeiten, der (fortgeführten) AK und der AfA-BMG bei durch unentgeltliche Übertragung (Erstausstattung, Zustiftung oder ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuersatz

Tz. 23 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Sind die Leistungen, die an die Mitglieder abgegeben wurden, steuerpflichtig, kommt der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) von derzeit 7 % in Betracht. S. hierzu auch die Auffassung der Verwaltung in Abschn. 12.9 Abs. 1 Satz 6 UStAE. Danach kommt der ermäßigte Steuersatz nicht nur für Leistungen der begünst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.3 Veräußerung von wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)

Tz. 100 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 17 EStG ist bei Stiftungen dem Grunde nach wie bei natürlichen Pers anzuwenden. Insbes ist für Stiftungen § 17 Abs 1 S 4 EStG zu beachten, sofern die Anteile iRd Erstausstattung oder Zustiftung erworben wurden. Da diese Vorgänge einen unentgeltlichen Erwerb darstellen, muss sich die Stiftung nach § 17 Abs 1 S 4 EStG die Verhältnisse des (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG) können rechtsfähige Vereine, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und damit auch unterschiedliche Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 2 Abs....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Lieferungen und sonstige Leistungen gehören zu den steuerbaren und ggf. zu den steuerpflichtigen Umsätzen, wenn Vereine, rechtsfähige wie auch nicht rechtsfähige, im Inland im Rahmen der unternehmerischen Betätigung an ihre Mitglieder oder diesen nahe stehenden Personen, Umsätze/Wertabgaben ausführen, für die die Leistungsempfänger kein Entg...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / VII. Wünsche des Betroffenen in der Betreuungsverfügung

Rz. 190 Die individuellen Wünsche zur Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses können sich auf alle der Betreuung unterliegenden Lebensbereiche (Aufgabenbereiche) beziehen. Der Verfügende wird hierfür insbesondere anstreben, seine bisherigen Lebensgewohnheiten auch für den Fall einer erforderlich werdenden Betreuung soweit als möglich fortführen zu können. Da jedoch weder E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Laufender Gewinn

Tz. 26 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Hier ist zu berücksichtigen, dass der handelsbilanziell ermittelte Überschuss nicht der für das Steuerrecht maßgebende Überschuss ist, d. h. Gewinn und Verlust sind im Rahmen der Gewinnermittlung zu korrigieren. Nicht abziehbare Aufwendungen wie z. B. die Körperschaftsteuer oder die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen sind hinzuzurechnen, st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Allgemeine Grundsätze für die "laufende" Besteuerung der Anteile (Betriebsvermögenszugehörigkeit, Ausschüttungen, Erbschaftsteuer)

Tz. 4 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Anordnung, dass gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG der Gewinn aus einer Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile als VG nach § 16 EStG zu behandeln ist, stellt eine auf den Veräußerungsfall beschr ges Fiktion dar. Geht es nicht um die Substanz der Anteile und die Sicherstellung der Erfassung deren stiller Reserven, besitzen die einbringungsgeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Gemischte Stiftung

Tz. 168 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die von Reich vorgestellte gemischte Stiftung ist eine Alt zur Doppelstiftung (vgl Reich, DStR 2020, 265ff). Diese verfolgt – ähnlich wie eine Kombinationsstiftung (s Tz 47) – mehre Zwecke. Sie soll gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige und daneben auch privatnützige Zwecke verfolgen (zB Versorgung und Absicherung des Stifters und desse...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Vermögensverzeichnis

Rz. 91 Der Betreuer hat nach § 1835 Abs. 1 BGB ein Vermögensverzeichnis über den Umfang des Vermögens des Betroffenen zu erstellen. Es dient dazu, Klarheit über das Vermögen des Betroffenen und dessen wirtschaftliche Lage zu erhalten und dient als Grundlage für die Vermögensverwaltung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht.[144] Der Betreuer hat sämtliche Vermögenswerte, g...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten – Postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 10 Originär dienen Vorsorgevollmachten der lebzeitigen Absicherung der eigenen, auch vorübergehenden, Handlungsunfähigkeit.[12] Sinnvoll kann eine Erweiterung auch auf eine trans- und postmortale Wirkung sein, da mit der Testamentserrichtung im Weiteren nur selten alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen sind. Die Überlastung der Gerichte und Str...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Rechtliche Qualifizierung des Innenverhältnisses

Rz. 256 Es stellt sich die Frage, wie das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten rechtlich zu qualifizieren ist. In Betracht kommen insbesondere ein reines Gefälligkeitsverhältnis, ein Auftrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Ist der Bevollmächtigte ein naher Angehöriger oder eine sonst sehr nahestehende Person und wird die Vollmacht daher u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Begriff der Zweckgesellschaft

Rz. 131 [Autor/Zitation] Dem ersten Tatbestandsmerkmal – dem Vorliegen einer Zweckgesellschaft – liegt die gesetzliche Begriffsdefinition zugrunde, dass es sich bei einer Zweckgesellschaft um ein Unternehmen handelt, das zur Erreichung eines eng begrenzten und genau definierten Ziels des MU dient (§ 290 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1; vgl. auch DRS 19.38; WP Handbuch18, Kap. G Rz. 32; E...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 91 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht[149] Gebrauch gemacht wird,[150] die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen, und zwar unabhängig davon, ob zugleich eine bankeigene Vollmacht vorliegt oder nicht. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist ursprünglich in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu verm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Auswirkung der Ersatzrealisationstatbestände auf die Steuerverstrickung der Anteile

Tz. 207 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden sämtliche stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen infolge einer Antragsversteuerung nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, wegen Ausschluss des inl Besteuerungsrechts nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG oder als Folge der verdeckten Einlage der Anteile in eine Kap-Ges gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG realisiert und versteuert, führ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Nachträgliche Anschaffungserhöhungen oder -minderungen

Tz. 79 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Maßgeblichkeit der AK zum Zeitpunkt der Entstehung des VG Die bei der Ermittlung des Gewinns gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG anzusetzenden AK umfassen alle zusätzlichen AK, die vom AE – oder im Fall der unentgeltlichen Übertragung von dessen Rechtsnachfolger(n) – bis zum Zeitpunkt der Anteilsveräußerung nachträglich aufgewendet worden sind und eben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare, Handbücher v. Campenhausen/Richter (Hrsg.), Stiftungsrechts-Hdb, 4. Aufl, 2014; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im StR, 11. Aufl, 2015; Feick (Hrsg.), Stiftung als Nachfolgeinstrument, 2015; von Löwe, Familienstiftung und Nachfolgegestaltung, 2. Aufl, 2016; Richter, Stiftungsrecht, 2019; Götz/Pach-Hanssenheimb, Hdb der Stiftung, 4. Aufl, 2020. Übriges Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.3 "Besteuerungsrecht"

Tz. 154 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ein Besteuerungsrecht besteht, wenn die B-Rep nach den für den Einbringenden geltenden Einzel-St-Gesetzen eine Besteuerungsmöglichkeit (St-Hoheit im Inl) für den VG aus einbringungsgeborenen Anteilen hat und im Fall eines Ausl-Bezugs dieses Besteuerungsrecht nicht durch DBA mit anderen Staaten ausgeschlossen ist. Maßgebend ist nur die Beste...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / aa) Grundprobleme bei Schenkungen des Bevollmächtigten nach § 181 BGB

Rz. 271 Zu den Klassikern aus dem Bereich Vorsorgevollmacht gehört die Frage, inwieweit der Bevollmächtigte Schenkungen aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an sich oder an Dritte vornehmen darf. Haben Vollmachtgeber und Bevollmächtigter einen formwirksamen Schenkungsvertrag geschlossen, kann der Bevollmächtigte diese Schenkung mit einer entsprechenden Vollmacht unter Befreiu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Versteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 233 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Da der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als AE nicht mehr als Gewinn "aus" einem BgA fingiert wird, sondern als "in einem BgA" entstandener Gewinn gilt, ist nunmehr klargestellt, dass es sich nicht nur zivilrechtlich, sondern auch stlich um die Veräußerung der Beteiligung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Entstehung eines fiktiv steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns

Tz. 232 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das UntStFG ist § 21 Abs 3 UmwStG geändert worden. Nunmehr gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als "in einem BgA" und bei einer kst-befreiten Kö als "in einem wG" entstanden (bisher lag ein "Gewinn aus einem BgA" vor, s Tz 228, bzw bei st-befreiten Kö galt "diese St-Befreiung nicht für den VG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 "Einlage" in ein Betriebsvermögen

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG betrifft die "Einlage" in ein BV. Dies setzt voraus, dass die einbringungsgeborenen Anteile bisher nicht Bestandteil des BV waren, dem sie nunmehr durch Einlage zugeführt werden. Der unmittelbare (Erst-)Erwerb einbringungsgeborener Anteile im BV des Einbringenden wird nicht von § 21 Abs 4 UmwStG erfasst, so...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)

Tz. 93 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei der Ermittlung der Eink aus KapV einer Stiftung findet § 20 EStG Anwendung. Nach § 20 Abs 8 EStG ist § 20 EStG subsidiär, sodass § 20 EStG nur dann greift, sofern die Kap-Erträge nicht anderen Eink zugeordnet werden können. Die Stiftung kann den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen (§ 20 Abs 9 EStG und R 8.1 Abs 2 KStR 2015). Daneben b...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Aufsicht des Betreuungsgerichts

Rz. 35 §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB sehen die Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung (sog. Kontrollbetreuung) vor. Dieser besondere Betreuer kann für den Betroffenen Rechte gegenüber dessen Bevollmächtigten wahrnehmen. Originäre Betreuungsaufgaben übernimmt der Kontrollbetreuer nicht;[69] seine Befugnisse gegenüber dem Bevollmächtigten ergeben sich aus dem der Vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung zu den unwiderlegbaren Beherrschungstatbeständen

Rz. 87 [Autor/Zitation] Abs. 2 definiert vier typisierende Tatbestände, bei deren Vorliegen stets unwiderlegbar angenommen wird, dass ein beherrschender Einfluss auf ein anderes Unternehmen vorliegt (vgl. DRS 19.18; Weimann in Petersen/Zwirner4, § 290 HGB Rz. 4; Küting/Koch in Küting/Pfitzer/Weber, Das neue deutsche Bilanzrecht2, 388; Grottel/Kreher in Beck BilKomm.13, § 290 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.4 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG)

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Veräußerungsgeschäfte einer Stiftung sind nur dann stpfl, wenn sie einen St-Tatbestand des EStG erfüllen. Diesem Grundsatz nach sind private Veräußerungsgeschäfte dann nicht sptfl, wenn sie weder unter §§ 17, 20 Abs 2 EStG oder § 23 EStG fallen (s Wernsmann, KSM, § 23 EStG A 1). Erfasst werden nach § 23 EStG insbes Veräußerungen von Grundst...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / H. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 332 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Vgl. dazu Rdn 256 ff. Ist der Bevollmächtigte –was bei Vorsorgevollmachten regelmäßig der Fall sein...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Kontakt zum Betroffenen und Dritten

Rz. 115 Unabhängig vom jeweiligen Aufgabenkreis verlangt § 1816 Abs. 1 BGB, dass die Betreuung persönlich geführt wird. Dies bedeutet vor allem, dass der Betreuer mit dem Betroffenen Kontakt aufnimmt und den Kontakt zu ihm pflegt. Andernfalls kann der Betreuer den Anforderungen, welche ihm auferlegt werden, nicht gerecht werden. Da der Betreuer sich insbesondere an den Wünsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Keine Anteile iSd § 21 UmwStG aus Einbringungs-/Umwandlungsfällen

Tz. 16 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Keine einbringungsgeborenen Anteile entstehen bei: einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 23 UmwStG oder einem Formwechsel gem §§ 25 iVm 20 UmwStG zu Tw (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG im Umkehrschluss, s Tz 17; zum Formwechsel s Tz 18a), einer Sacheinlage einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder Genossenschaft iR eines Anteilst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Betriebsvermögenszugehörigkeit

Tz. 87 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG können sich auch in einem BV befinden (Umkehrschluss aus § 21 Abs 4 UmwStG, der die Einlage in ein BV des AE regelt unter Beibehaltung der St-Verstrickung; Umkehrschluss aus § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG, der die Behandlung einbringungsgeborener Anteile im BV bei der Einkommensermittlung von Kö regelt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Regelungsinhalt

Tz. 235 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand der Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG ist die Bewertung der Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen aus dem PV einer natürlichen Pers in ein Einzelunternehmen oder das mitunternehmerische BV einer Pers-Ges, an der die natürliche Pers als MU beteiligt ist. Weiterhin wird die Einlage einbringungsgeborener Anteile einer jur Pers d öf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Versteuerung bei steuerbefreiten Körperschaften als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 234 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Bei kst-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als AE gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen gem § 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG "als in einem wG dieser Kö entstanden". Hierdurch wird bestimmt, dass zum einen die St-Befreiung des VG ausgeschlossen ist (s Tz 232) und andererseits wird klargestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / ee) Praxisfall Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers

Rz. 291 Praxisfall "Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers gegenüber dem von dem Bevollmächtigten beschenkten Dritten" S erteilt seinem Vater V Konto- und Depotvollmacht. V überträgt ohne Einverständnis des S dessen Depotanteile an T, seine Tochter. Problematisch ist die Frage, ob ein vom Bevollmächtigten gegen den Willen des Vollmachtgebers beschenkter Dritter zur Heraus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Anwendungsbereich (sachlich, persönlich und zeitlich)

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sachlich bezieht sich § 21 UmwStG auf die Entstrickung stiller Reserven (insbes durch Veräußerung) nur von sog einbringungsgeborenen Anteilen an Kap-Ges (dazu s Tz 9–12, 15). Dabei spielt keine Rolle, ob die einbringungsgeborenen Anteile vor oder nach Inkrafttreten des UmwStG 1995 (s § 27 Abs 1 UmwStG) entstanden (dazu s Tz 21) und/oder durch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Besteuerung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Steuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei der Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit partieller Steuerpflicht der Blutspendedienste der DRK-Landesverbände ist nach dem Erlass des FinMin Thüringen vom 16.11.1995, AZ: S 0183 A – 7–205.1 (L), wie folgt zu verfahren. Der Gewinn des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird für die Vergangenheit (alle n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Legaldefinition (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 9 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Begriff der einbringungsgeborenen Anteile an einer Kap-Ges ist in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG erläutert. Diese Legaldefinition ist maßgebend für die Anwendung aller Regelungen des § 21 UmwStG und der Regelungen in anderen Vorschriften des UmwStG (zB s §§ 5 Abs 4, 13 Abs 3) oder anderer St-Ges (zB s §§ 8b Abs 4 KStG aF, 3 Nr 40 S 3–4, 6b Abs 10 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Pflicht, einen IFRS-Konzernabschluss aufzustellen, setzt zunächst voraus, dass ein MU vorliegt, welches nach den Vorschriften des HGB einen Konzernabschluss aufzustellen hat (§ 315e Abs. 1). Die Konzernabschlussaufstellungspflicht ist daher grds. nach §§ 290 bis 293 zu beurteilen und sieht damit auch den möglichen Befreiungstatbestand nach § 290 Abs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuersätze

Tz. 16 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Steuersatz für Wertabgaben beträgt nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5 und s. Abschn. 12.9 Abs. 1 Satz 6 UStAE) 7 % der Bemessungsgrundlage. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Wertabgaben aus den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltungen Zweckbetrieben wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit Steuerpflicht getätigt wurden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.2 Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen

Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen ist in vielen Fällen nicht einkommensteuerpflichtig. Die laufenden Einkünfte aus dem Grundstück stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG dar. Eine Unterteilung des Privatvermögens in Anlagevermögen und Umlaufvermögen entfällt daher. Achtung Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 2): Tradi... / 4. Gewerblich oder privat?

Eine wichtige Weichenstellung ist die Frage: Nimmt der Steuerpflichtige selbst aktiv an der Blockerstellung – und damit an der Erzeugung von Kryptowerten – teil (Mining, Forging)? Wird diese Frage mit ja beantwortet, muss weiter geprüft werden, ob gewerbliches Handeln vorliegt.[12] Beim Mining und Forging scheint das BMF im Grundsatz (wohl) von gewerblichen Einkünften i.S.d. ...mehr