Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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Mieteinnahmen-ABC / Sachleistungen

Sachleistungen, die ihre Grundlage im Nutzungsverhältnis haben, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Entgelt – in Gestalt einer Sachleistung – für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks kann auch die Gebäudeerstellung durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflic...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietzinsen

Alle Zahlungen, die ein Mieter an den Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis leistet, sind bei dem Vermieter grundsätzlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen. Zu den zu erfassenden Einnahmen gehören die im Veranlagungszeitraum vereinnahmten laufenden Mieten, vorausgezahlten Mieten (s. aber "Zuschüsse") sowie die im Veranlagungszeitraum vereinna...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Fördermittel

Öffentliche Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die ein Bauherr im Rahmen des sog. Dritten Förderungsweges für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, führen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Werden Vorauszahlungsmittel i. S. d. § 43 Abs. 3 StBauFG, die nach den öffentlich-rechtlichen Subventionsvorgaben zunächst ausdrücklich als Darlehe...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Kautionen

Mieterkautionen sind steuerrechtlich dem Mieter zuzurechnen und führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beim Vermieter. Die Einbehaltung einer Mieterkaution zur Beseitigung von Mieterschäden führt allerdings zu Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, denen dann aber Werbungskosten in Form von Reparaturaufwendungen zur Behebung der S...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Kaufpreisminderungen

Kaufpreisminderungen wegen bestehender Nutzungsrechte von Dritten, die auch nach Übertragung des Objekts noch laufen[1], führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mieterkaution

Die Überweisung der Mietkautionszahlung an den Vermieter führt noch nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Erst soweit der Vermieter die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehält, ist sie bei diesem als Einnahme zu erfassen. Reparaturen, die mit Mitteln der einbehaltenen Kaution durchgeführt werden, führen grundsätzlich zu Werbungskosten.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietzuschüsse

Mietzuschüsse, die keine Mieterzuschüsse sind, führen im Kalenderjahr des Zuflusses zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie eine Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks darstellen, z. B. ein Zuschuss als Gegenleistung für eine Mietpreisbindung oder Nutzung durch einen bestimmten Personenkreis; § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ist zu beachten.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Naturalunterhalt

Eine Wohnungsüberlassung unter gleichzeitiger Verminderung des Barunterhalts an den Unterhaltsberechtigten führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Wohnungsüberlassung durch Arbeitgeber

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund einer im Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben einem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Enteignung

Das Entgelt für den Ausgleich des Vermögensverlusts ist keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.[1] Zinsen für eine Enteignungsentschädigung sind Einnahmen aus Kapitalvermögen.[2]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nutzungsüberlassung an unterhaltsberechtigtes Kind des Ehegatten

Wer dem unterhaltsberechtigten Kind seines Ehegatten eine Wohnung unentgeltlich überlässt, erzielt auch dann keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er damit zugleich die Unterhaltspflicht seines Ehegatten dem Kind gegenüber erfüllt.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Prozesszinsen

Prozesszinsen, die für Steuern gezahlt werden, welche in Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften stehen, z. B. die Grunderwerbsteuer, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, nicht aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Umsatzsteuer

Bei Option für die Umsatzsteuer[1] gehören die den Mietern in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2] Entsprechendes gilt für einen Überschuss der Vorsteuern über die Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen.mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Giebelmauer

Errichtet der Steuerpflichtige eine Giebelmauer auf der Grenze, ist die Entschädigung, die er dafür vom Nachbarn erhält, keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, sondern Entgelt für einen Vorgang auf der privaten Vermögensebene. Die Entschädigungsleistung mindert jedoch die Herstellungskosten. Das Gleiche gilt, wenn die Giebelmauer nicht auf der Grenze, sondern ganz au...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Verzicht auf Einnahmen

Ein (unentgeltlicher) Verzicht auf Einnahmen oder der Verzicht auf eine an sich mögliche Mieterhöhung führt nicht zu Mieteinnahmen.[1] Die kostenlose oder die verbilligte Vermietung zu Wohnzwecken kann jedoch zur teilweisen Versagung des Werbungskostenabzugs führen.mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Instandhaltungszuschüsse durch Mieter

Ersetzt oder bezuschusst der Mieter Instandhaltungsaufwendungen des Vermieters an der Mietsache, führt dies zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung des Vermieters. Hat ein Mieter Kosten getragen, die als Erhaltungsaufwand zu behandeln sind, sind aus Vereinfachungsgründen nur die eigenen Kosten des Vermieters als Werbungskosten zu berücksichtigen.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Objektmittel

Zuwendungen für eine Objektförderung aus städtebaulichen Gründen führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn diese nicht als Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks erteilt werden.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vorkaufsrecht

Die Gegenleistung für die Einräumung eines Vorkaufsrechts gehört ebenso wie das Veräußerungsentgelt nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietausfallversicherung

Einnahmen aus einer Mietausfallversicherung führen als Ersatz für entgangene oder entgehende Mieteinnahmen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Denn auch dieser Vorteil ist durch die Vermietungstätigkeit veranlasst. Ohne Bedeutung ist insoweit, dass die Leistung des Dritten aufgrund eines selbstständigen Rechtsverhältnisses erbracht wird.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt

Die Wohnungsüberlassung unter gleichzeitiger Verminderung des Barunterhaltes führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, denn es fehlt an einem entgeltlichen, auf die Nutzung der Wohnung gerichteten Rechtsverhältnis, wenn die Nutzungsüberlassung in die Berechnung von Unterhalt einbezogen wurde.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Aufhebung eines Kaufvertrags

Bei Rückabwicklung kann ein nicht zurückgezahlter Kaufpreisanteil Einnahme aus Vermietung und Verpachtung sein.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietzuschussdarlehen

Ein von einem privaten Dritten gewährtes Mietzuschussdarlehen kann zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen. Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen es an den typischen Merkmalen eines Darlehens fehlt.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen wegen Deichbaues

Eine Entschädigung, die ein Grundstückseigentümer für die Duldung einer Deichanlage von der Hochwasserschutzbehörde erhält, führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nutzung als Antennenstandort

Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort stellen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Beschlagnahme

Nutzungsentschädigungen für die Inanspruchnahme eines Grundstücks, z. B. für die Wohnungseinweisung von Obdachlosen, sind Einnahmen aus Vermietung und ­Verpachtung.[1] Das Gleiche gilt für Nutzungsentschädigungen für die Überspannung eines Grundstücks mit Hochspannungsleitungen aufgrund eines behördlichen Besitzeinweisungsbeschlusses.[2]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Parkplatz (für Kurzparker)

Der Betrieb eines entgeltpflichtigen Parkplatzes für Kurzparker entspricht dem Bild eines Gewerbebetriebs und führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu gewerblichen Einkünften.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen

Entschädigungen sind nicht steuerbare Vermögenszuflüsse, wenn sie als Vermögensentschädigung gezahlt werden. So stellt z. B. eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z. B. Loggia, Balk...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Rückabwicklung eines Erwerbsvorgangs

Nach der Rückabwicklung eines Erwerbsvorgangs ist die in den Vorjahren gewährte lineare AfA bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wieder hinzuzurechnen.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe, die ein Architekt oder Bauunternehmer wegen verspäteter Fertigstellung des Gebäudes zahlt, ist Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie den eintretenden Mietausfall ausgleichen soll. Eine Vertragsstrafe, die sich nach dem Minderwert eines nicht vertragsmäßig gelieferten Wirtschaftsguts bemisst, kann zur Minderung der Anschaffungskosten führen.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Instandhaltungsrücklage

Beim vermieteten Wohneigentum gehören die Zinsen, die aus der verzinslichen Anlage der Instandhaltungsrücklage erzielt werden, nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Kostenübernahme

Hat der Mieter als Miete sämtliche Kosten, die mit dem Objekt zusammenhängen (Verwaltungskosten, Steuern, Zinsen usw.), zu tragen, können dies Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sein, die gleichzeitig beim Vermieter wieder als Werbungskosten abfließen.[1] Auch vom Pächter vorgenommene Reparaturen können zu zusätzlichen Pachteinnahmen führen[2], die aber dann beim Verpä...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Zuschüsse

Die Zuschüsse sind nur dann als Einnahme i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn sie als Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks zu beurteilen sind, wobei grundsätzlich unerheblich ist, ob der Mieter oder ein Dritter die Gegenleistung erbringt.[1] Sie können z. B. bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Aufwendungsdarlehen

Aufwendungsdarlehen, die Bauherren nach § 88 des II. Wohnungsbaugesetzes gewährt werden und durch die die laufenden Belastungen aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst gemindert werden sollen, haben auf die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keinen Einfluss. Die laufend ausgezahlten Darlehensbeträge sind keine Einnahmen, die Tilgungsleistungen nach Ablauf ...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.1 Immaterielle Vermögenswerte (intangible assets)

Rz. 65 Intangible assets werden als identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz definiert, die zum Einsatz im Rahmen der Produktion, zur Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zur Vermietung oder aus verwaltungstechnischen Gründen gehalten werden und deren voraussichtliche Nutzungsdauer 1 Jahr übersteigt.[1] Der Ausweis immaterieller Vermög...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Versicherungsleistungen

Mietgarantie- und Versicherungsleistungen werden als Surrogate den Mieteinnahmen zugerechnet, da sie die entgangenen Mieteinnahmen ersetzen sollen.[1] Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung sind ausnahmsweise nur dann als nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, soweit sie den Wertverlust ausgleichen, der zuvor in Form von AfaA als Werbung...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nutzungsbeschränkungen

Verpflichtet sich der Eigentümer, ein Grundstück nicht an eine bestimmte Person zu vermieten, ist das für die Verpflichtung erhaltene Entgelt keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, sondern eine Einnahme i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG.[1] Etwas anderes dürfte gelten, wenn das Entgelt für die Verpflichtung gezahlt wird, das Grundstück nicht zu nutzen (s. aber auch "Bausperre...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Dienstleistung

Die Vermietung einer Wohnung i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass eine Vereinbarung über eine zeitweise entgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung i. S. d. § 535 BGB getroffen worden ist. Diese Voraussetzung ist grundsätzlich auch dann erfüllt, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund einer im Arbeits- oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung ne...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Schönheitsreparaturen

Zu den Einkünften gehört auch eine Entschädigungszahlung, die ein Mieter dafür leistet, dass er seiner Verpflichtung, die Schönheitsreparaturen vornehmen zu lassen, nicht nachgekommen ist.[1] Im Übrigen wirkt sich eine Vereinbarung mit dem Mieter, dass er neben der Miete die Schönheitsreparaturen zu tragen hat, auf die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht aus. Erse...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Arbeitnehmerwohnung

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund einer im Arbeits- oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben dem Barlohn eine Wohnung in der Weise zur Nutzung, dass die Nutzungsüberlassung Teil der vom Arbeitgeber geschuldeten Entlohnung ist, liegt eine Vermietung i. S. v. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Die Höhe der Mieteinnahme entspricht dem anteiligen Wert der ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Baukostenzuschuss (öffentliche Mittel)

Zuschüsse sind nur dann als Einnahme i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn sie eine Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks darstellen, nicht aber, wenn sie ausschließlich aus städtebaulichen Gründen gezahlt werden.[1] Zuschüsse einer Gemeinde für die Durchführung bestimmter Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Gebäudefeuerversicherung

Brennt das vermietete Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine AfaA in Anspruch, führen Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, soweit ihm die Zahlungen steuerlich zurechenbar sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Versicherung zum Zeitwert oder ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bausperre

Eine faktische Bausperre ist dadurch gekennzeichnet, dass der Grundstückseigentümer mit Rücksicht auf die Erklärung des Bauamtes in verständlicher Weise von der Einreichung eines formellen Baugesuchs absieht oder an einer beabsichtigten Veräußerung als Bauland gehindert wird.[1] Der Vorgang stellt eine entschädigungspflichtige Eigentumsbeschränkung i. S. d. Art. 14 Abs. 3 GG...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Substanzausbeuteverträge

Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) grundsätzlich als Pachtverträge beurteilt und Einnahmen daraus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt. Nur in besonderen Ausnahmefällen können danach Ausbeuteverträge als Veräußerungsvorgänge angesehe...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Ersatz entgangener Mieteinnahmen

Zu den Einnahmen gehört auch die Leistung eines Dritten, die ähnlich einer Mietausfallversicherung oder einer Mieteinnahmengarantie erbracht wird, um dem Steuerpflichtigen entgangene oder entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu ersetzen. Denn auch dieser Vorteil ist durch die Vermietungstätigkeit veranlasst. Ohne Bedeutung ist insoweit, dass die Leistung des D...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nutzungsentschädigungen

Die Zahlung einer Nutzungsentschädigung als Ausgleich für die Inanspruchnahme eines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Nutzungsvergütungen sind auch dann als Einnahmen zu erfassen, wenn sie für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke geleistet werden.[2]...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Dingliches Wohnrecht

Die entgeltliche Bestellung eines zeitlich begrenzten dinglichen Wohnrechts führt beim Eigentümer zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1] Die Übertragung eines Grundstücks[2] gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt keine entgeltliche Überlassung des Wohnrechts,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ferienhaus/Ferienwohnung / 9 Veräußerung einer Ferienwohnung

Nach § 22 Nr. 2 EStG sind sonstige Einkünfte auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG. Dazu gehören gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG u. a. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung od...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Umlagen

Umlagen, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt, sind durch das jeweilige Mietverhältnis veranlasst und gehören zu den Einnahmen bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung.[1] Für die steuerrechtliche Beurteilung dieser Zahlungen als Einnahmen ist unbeachtlich, dass damit ein entsprechender Aufwand des Vermieters abgegolten wird und Überzahlung...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Verzicht auf dingliches Recht

Ist der Steuerpflichtige als Grundstückseigentümer Inhaber eines dinglichen Rechts an einem Nachbargrundstück, dessen Bebaubarkeit dadurch eingeschränkt wird, und verzichtet er gegen Entgelt endgültig auf dieses Recht, so gehört das Entgelt nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Es handelt sich hierbei um eine nich...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Wohnrechtsbestellung

Beim Eigentümer ist das für die Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts gezahlte Entgelt im Jahr des Zuflusses als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Die Übertragung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt entgegen der frühe...mehr