Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2 Nutzung durch Vermietung oder Verpachtung

2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen

Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie den Grundbesitz in seinem Bestand zu erhalten.[2] Der Um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.2 Einzelfälle der Grundstücksnutzung

Rz. 110 Bei der Vermietung oder Verpachtung von Großkomplexen wie Bürokomplexen, Einkaufs- oder Innovationszentren führen Zusatzleistungen des Vermieters erst dann zum Überschreiten der Grenze zur Gewerblichkeit, wenn sie das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Üblich i. d. S. sind Reinigungsleistungen jedenfalls dann, wenn sie nur die Gemeinschaftsräum...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Vermögensverwaltung

Tz. 34 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 3 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass die Tätigkeit (Betätigung) über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung) hinausgeht. Es kann aber durchaus auch bei der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz eine gewerbliche Betätigung vorliegen, z. B. wenn bei jährlichen Sommerfesten einzelne Standplätze an Schausteller vermietet und zusä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 97 Zu den im Gesetz genannten positiven und negativen Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit tritt nach st. Rspr. als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal hinzu, dass die Betätigung sich nicht als ein Akt der privaten Vermögensverwaltung darstellt, sondern den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreitet. Diese zusätzliche Abgrenzung ist erforderlich, weil auch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Keine Nachlassaktiva

Rz. 26 [Autor/Stand] Nicht zum positiven Vermögensanfall gehören: originär entstandene Geschäftswerte [2]; der Verkaufserlös einer vom Erblasser geerbten freiberuflichen Praxis (s. § 96 BewG Rz. 145) soll nach Geck [3] ebenfalls nicht dazu gehören, weil insofern die gleichen Regeln gelten müssten; die Entschädigung aus einer Luftunfallversicherung, bereits vorher vom Erblasser ver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.5 Betriebsaufspaltung

Rz. 137 Die von der Rspr. entwickelte Konstruktion der Betriebsaufspaltung ist Reaktion auf Gestaltungen, die insbesondere im Hinblick auf die GewSt-Belastung, aber auch aus Anlass einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung eine Aufspaltung eines Gewerbebetriebs in eine Besitzgesellschaft und eine Betriebsgesellschaft zum Ziel haben, wobei die hinter dem Gesamtunternehmen ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 128 Verpachtet der Stpfl. einen bisher selbst ausgeübten Gewerbebetrieb als Ganzen an einen Dritten zur Betriebsfortführung, so steht ihm gem. § 16 Abs. 3b S. 1 EStG (hierzu § 16 EStG Rz. 147a ff.) ein Wahlrecht zu, ob er mit der Verpachtung seine gewerbliche Tätigkeit beenden will oder nicht. Das Wahlrecht entsprach bis zur gesetzlichen Verankerung in 2011[1] bereits de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4 Betriebsverpachtung und Betriebsunterbrechung

2.8.2.4.1 Betriebsverpachtung Rz. 128 Verpachtet der Stpfl. einen bisher selbst ausgeübten Gewerbebetrieb als Ganzen an einen Dritten zur Betriebsfortführung, so steht ihm gem. § 16 Abs. 3b S. 1 EStG (hierzu § 16 EStG Rz. 147a ff.) ein Wahlrecht zu, ob er mit der Verpachtung seine gewerbliche Tätigkeit beenden will oder nicht. Das Wahlrecht entsprach bis zur gesetzlichen Vera...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Ich möchte Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung stellen. Muss ich dann Einkünfte in Höhe der Mieteinnahmen, auf die ich verzichte, versteuern?

Wenn Sie keine Miete verlangen, haben Sie auch keine Einnahmen. Das Finanzamt wird keine "fiktiven" Einnahmen aus Vermietung ansetzen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Eigenverpachtung der Flächen

Tz. 11 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Soweit der Kongressveranstalter die Flächen selbst an Dritte überlässt, liegt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Eine weitere Besonderheit besteht dahingehend, dass für die in diesem Bereich vorgesehene Ständevermietung soweit hiermit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet wird. Soweit die ...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / I. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

Natürliche Personen sind in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 EStG, sobald sie in Deutschland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Die Rechtsprechung stellt jedoch nur geringe Anforderungen an die Erfüllung der beiden Begriffe, sodass ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Ich habe eine Ferienwohnung, die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Aus der vorübergehenden und unentgeltlichen Überlassung einer Ferienwohnung entstehen Ihnen keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen. Aufgrund der derzeitigen Situation ordnen die Finanzämter für die Jahre 2022 und 2023 die vorübergehende und unentgeltliche Überlassung einer Ferienwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine der sogenannten Vermietungszeit zu. Das bedeut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesell...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn sie sog. inländische Einkünfte i.S.v. § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielmehr die Quell...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Tz. 31 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss mit ihrem Betätigungsfeld auch am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht erforderlich (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt nur dann vor, wenn Leistungen gegen Entgelt gegeben sind und sich das Angebot...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / C. Fazit

Um die gewünschten Ergebnisse aus einkommen-, außen- und erbschaftsteuerlicher Sicht erreichen zu können, ist der wegzugswillige Steuerpflichtige gut beraten, wenn er sein Vermögen vor dem Wegzug umschichtet. Hier lautet die vereinfachte Faustregel: Vermeidung von Immobilien im Wegzugsstaat und Schaffung von zinsgenerierendem Vermögen. Immobilien im Wegzugsstaat sollten abge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Grundstücke und Räume, die keine Geschäftsräume sind

Rz. 3 § 580a Abs. 1 gilt zunächst für die Miete vollständig unbebauter Grundstücke (etwa Gartenflächen, Waldstücke, Fischteiche, Abstell- und Lagerplätze) oder für die Miete von Gebäudeteilen (etwa Wandflächen zu Reklamezwecken). Auf Verträge über die Überlassung von innenliegenden Gebäudeteilen zur Aufstellung von Automaten ist § 580a Abs. 1 entsprechend anzuwenden, wenn si...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert beschrä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 5 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Echte Mitgliedsbeiträge unterliegen bei einem Verein – unabhängig davon, ob dieser steuerpflichtig oder steuerbefreit ist – nicht der Ertragsbesteuerung. D.h. es fällt keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer an, da echte Mitgliedsbeiträge keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. So unterliegen bei einem steuerpflichtigen Verein nur die Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpachtung an einen Einzelunternehmer

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z. B. eine Vereinsgaststätte, sofort, d. h. ohne vorherige eigene Bewirtschaftung durch den Verband/Verein, an einen Pächter zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen, fließt der vereinnahmte Pachtzins im Rahmen der Vermögensverwaltung zu. Durch die sofortige V...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / b. Verkauf einzelner Vermögensgegenstände

Zu klären bleibt die Frage, wie andere Veräußerungen aus dem Nachlass zu behandeln sind. Erbrechtlich gelten die voraufgezeigten Grundsätze: Der Veräußerungserlös und damit auch der darin enthaltene Gewinn steht nach den Grundsätzen dinglicher Surrogation dem Nachlass zu.[43] Für Unternehmen, die – wie vom Verfasser in anderem Zusammenhang entwickelt – nur einen einzigen Erbs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 277 Eine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bilden nur solche Personenzusammenschlüsse, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Dies wird aus der Besteuerungssystematik deutlich, dass die Mitunternehmerschaft selbst – nicht der Gesellschafter – Subjekt der Einkünftequalifikation bleibt und damit die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG zwingend sel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.6 Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft

Rz. 89 Land- und Forstwirtschaft ist Urproduktion i. S. d. Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte mithilfe der Naturkräfte. Der Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird erweitert um die in § 13 Abs. 1 Nr. 2–4 EStG aufgezählten Tätigkeiten Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei etc. (§ 13 EStG Rz. 7, 42). Die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit erfüllt i. d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4.2 Betriebsunterbrechung

Rz. 132 Die Betriebsunterbrechung im engeren Sinn bedeutet Betriebseinstellung durch den Unternehmer ohne ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung und ohne Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen. Sie bildet zusammen mit der Fallgruppe der Betriebsverpachtung die Betriebsunterbrechungen im weiteren Sinn.[1] Da das wesentliche Betriebsvermögen somit weiterhin vorhanden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3 Vermögensumschichtung und Vermögensverwertung

Rz. 138 Umschichtung und Verwertung der Vermögenssubstanz sind zwar einerseits die kennzeichnenden Merkmale eines Gewerbebetriebs, kommen aber andererseits auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung vor. Findet die Substanzverwertung (Verkauf) neben einer vermögensverwaltenden Nutzung (z. B. Vermietung und Verpachtung) statt, so vollzieht sich die Verwertung noch im Ra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

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Vermietungsunternehmen / 1.2 Steuerpflicht der Vermietung

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände ergeben sich keine besonderen Steuerbefreiungen nach § 4 UStG.mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.4 Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln sowie langfristige Vermietung an Nichtunternehmer

Die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln führt nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu einem von den Grundregelungen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG abweichenden Leistungsort. Als kurzfristige Vermietung gilt eine Vermietung von bis zu 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, in allen anderen Fällen von bis zu 30 Tagen. Werden diese Fristen überschritten, ist dies unbeachtlich, wenn...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2 Steuerpflicht der Vermietung

2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatli...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.7.3 Vermietung von Sportanlagen

Bei der Vermietung von Sportanlagen zur stundenweisen Nutzung für sportliche Zwecke liegt eine insgesamt steuerpflichtige Leistung des Vermieters vor. Eine Aufteilung in eine zum Teil steuerfreie Grundstücksvermietung und eine teilweise steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] nicht gegeben. Lediglich bei der Verpachtung ein...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2 Vermietung von Grundstücken

2.1 Steuerbarkeit der Umsätze Eine steuerbare Vermietung eines Grundstücks setzt voraus, dass ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens an einen Dritten gegen Entgelt eine sonstige Leistung im Inland ausführt. Die Unternehmereigenschaft des Vermieters ergibt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG, wenn der Vermieter nachhaltig Leistungen ausführt. Diese Vora...mehr

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Vermietungsunternehmen / 1 Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände

1.1 Steuerbarkeit der Umsätze Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass de...mehr

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Vermietungsunternehmen / 1.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass der leistende Unternehmer dem L...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.2 Steuersatz

Grundsätzlich ist bei der steuerpflichtigen Vermietung der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzusetzen (derzeit 19 %, in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 16 %). Da Vermietung regelmäßig in monatlichen Teilleistungen ausgeführt wird, unterlagen die Mieteinnahmen für Juli bis Dezember 2020 (unabhängig vom Zahlungseingang) dem abgesenkten Regelsteuersatz von 16 %. Eine Besond...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Eine steuerbare Vermietung eines Grundstücks setzt voraus, dass ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens an einen Dritten gegen Entgelt eine sonstige Leistung im Inland ausführt. Die Unternehmereigenschaft des Vermieters ergibt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG, wenn der Vermieter nachhaltig Leistungen ausführt. Diese Voraussetzung ist bei einer Vermi...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.1 Bemessungsgrundlage

Zur Bemessungsgrundlage gehört alles, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Leistung erhält oder erhalten soll.[1] Grundsätzlich zählen auch die Nebenkosten mit zur Bemessungsgrundlage, die das Schicksal der Hauptleistung teilen. Hat der Unternehmer zulässigerweise zur Steuerpflicht der Umsätze nach § 9 UStG optiert, müssen auch die abgerechneten Nebenkos...mehr

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Vermietungsunternehmen / 1.4 Vorsteuerabzug

Für Eingangsleistungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Gegenstände stehen, hat der Unternehmer nach § 15 Abs. 1 UStG den Vorsteuerabzug. Da grds. keine allgemeinen Steuerbefreiungen bei solchen Vermietungsumsätzen vorhanden sind, ergeben sich auch keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs. 2 UStG für den Vorsteuerabzug. Praxis-Tipp Vorsteuerabzug beim Leistungsort im A...mehr

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Vermietungsunternehmen / 1.3 Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerentstehung

Die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Lediglich die Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen, die in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz zu § 12 Abs. 2 UStG aufgeführt sind, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Hinweis Kein Nullsteuersatz bei der Vermietung einer Photovoltaikanlage Zum 1.1.2023 is...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2.2 Verzicht auf die Steuerfreiheit

Der Unternehmer, der steuerfreie Vermietungsleistungen ausführt, sollte in jedem Fall prüfen, ob er diese steuerfreien Umsätze durch Option nach § 9 UStG steuerpflichtig ausführen kann und ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist.[1] Bei der Prüfung der Option nach § 9 UStG muss der Unternehmer in zwei getrennten Prüfungsschritten vorgehen: Ist der Leistungsempfänger ein Unternehm...mehr