Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Einzelfälle

Rz. 4 Das bedeutet im Einzelnen insb.: Schulden können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein (BFH vom 04.07.1990, BStBl II 1990, 817). Eine Bürgschaftsverpflichtung ist BV, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung, eingegangen wurde (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 146). Es sind sowohl auflösend wie aufschiebend bedingte Verbindlichk...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Verhältnis zu Korrekturvorschriften

Keine verfahrensrechtliche Änderungsvorschrift i.S.d. § 172 AO: Bei den Regelungen über die Bilanzberichtigung oder -änderung i.S.d. § 4 Abs. 2 EStG handelt es nicht um verfahrensrechtliche Änderungsvorschriften i.S.d. § 172 AO.[14] So kann nach § 4 Abs. 2 EStG eine Bilanzänderung durchaus zulässig erscheinen, eine Korrektur des dazugehörigen Steuerbescheides aber am Fehlen ...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / a) Grundsätzlich Rückwärtsberichtigung

Wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist die Beseitigung eines Fehlers grundsätzlich bis zur Fehlerquelle zurück vorzunehmen. Dies gilt nur solange, als die Fehlerhaftigkeit noch nach den Verfahrensvorschriften der AO geändert werden kann. Anderenfalls scheidet eine Rückwärtsberichtigung bis zur Fehlerquelle aus Gründen der Rechts- bzw. Bestandskraft aus...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4 Verjährung

Verjährung dient vor allem dem Schuldner, der durch den Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr mit der Geltendmachung eines Anspruchs rechnen muss. Das durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz eingeführte neue Verjährungsrecht gilt seit dem 1.1.2002. Für Ansprüche, die schon davor entstanden, aber noch nicht verjährt waren, bestehen Übergangsregelungen. Wegen der im Arbeitsv...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4.1 Regelmäßige Verjährung: 3 Jahre

Die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren[1] gilt im Arbeitsverhältnis für die allermeisten Ansprüche. Beispielhaft seien genannt: Vergütungsansprüche, Abfindungsansprüche, Schadensersatzansprüche. Die Verjährungsfrist gilt selbstverständlich nicht nur zugunsten des Arbeitgebers, sondern auch zu seinen Lasten. Fordert er Lohn zurück oder hat er Schadensersatzansprüche gegen de...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4.4 Neubeginn der Verjährung

In bestimmten Fällen wird die Verjährung nicht nur gehemmt. Die Verjährung beginnt vielmehr neu zu laufen. Dies betrifft zunächst die Anerkenntnis des Anspruchs durch den Schuldner.[1] Es genügt ein Anerkenntnis des Anspruchs dem Grunde nach. Das Anerkenntnis muss nicht ausdrücklich erfolgen. Auch tatsächliches Handeln kann als Anerkenntnis ausgelegt werden. Zahlt der Schuld...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4.3 Hemmung

Der Lauf der Verjährung kann durch verschiedene Umstände gehemmt werden. Hemmung bedeutet, dass die Verjährungsfrist während der Zeit der Hemmung nicht weiterläuft. Endet die Hemmung, läuft die restliche Verjährungsfrist weiter.[1] Dieser Weiterlauf erfolgt sofort und nicht etwa erst ab dem Ende des Jahres, in dem die Verjährung gehemmt wurde. Die Hemmung führt somit zu eine...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4.1.1 Entstehen des Anspruchs

Zum Entstehen des Anspruchs ist grundsätzlich es erforderlich, dass er auch fällig ist. Ist eine Abfindung erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, ist auch erst dieser Zeitpunkt für die Verjährung maßgeblich.mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4.1.2 Kenntnis der Umstände und der Person des Schuldners

Des Weiteren muss der Gläubiger Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen haben. Handelt es sich um Vergütungsansprüche, liegt die Kenntnis des Arbeitnehmers vor, wenn er tatsächlich gearbeitet hat. Bei Schadensersatzansprüchen muss der Gläubiger von der Pflichtverletzung des Schuldners und vom Entstehen eines Schadens wissen. Wie hoch...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4.2.1 Höchstfristen

Zusätzlich zu den vorgenannten Verjährungsfristen gelten nach § 199 Abs. 2 bis Abs. 4 BGB Höchstfristen, die unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch laufen. Für Ansprüche, die der regelmäßigen Verjährung unterliegen, endet die Verjährung unabhängig von der Kenntnis der Umstände in 10 Jahren ab ihrer Entstehung.[1] Für Schadensersatzansprüche, die auf der Verl...mehr

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Haftung der Wohnungseigentü... / 4.2 Haftungszeitraum/Nachhaftung

Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1 HS 2 WEG auf solche Verbindlichkeiten, "die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind". Zweck dieser Regelung ist, dass derjenige bezahlen soll, dem die Leistung zugutekommt. Bei einem Eigentümerwechsel wird dies in aller Regel der Erwerber sein...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.6 Hemmung durch Vergleichsverhandlungen

Verhandeln die Arbeitsvertragsparteien über den Anspruch, dessen Verfall ansteht, wird die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt. Diese Regelung sieht die Hemmung für die Verjährung vor. Hemmung bedeutet, dass der Zeitraum der Hemmung in den Lauf der Ausschlussfrist nicht einbezogen wird. Die Regelung des § 203 Satz 2 BGB, die vorsieht, das...mehr

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Haftung der Wohnungseigentü... / 4.3 Einreden gegen Gläubigeransprüche

Der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Gläubiger nach § 9a Abs. 4 Satz 2 WEG neben den in seiner Person begründeten auch die der Gemeinschaft zustehenden Einwendungen und Einreden geltend machen, nicht aber seine Einwendungen und Einreden gegenüber der Gemeinschaft. Durch diese Einschränkung soll der Gläubiger nicht mit Fragen aus dem Innenverhältnis...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4.2 Besondere Verjährungsfristen

In einigen wenigen Fällen ist die Verjährungsfrist länger. Dies betrifft zunächst rechtskräftig festgestellte Ansprüche.[1] Hat der Schuldner einen rechtskräftigen Titel (Urteil, Mahnbescheid), verjährt der dadurch festgestellte Anspruch erst nach 30 Jahren. Gleiches gilt für gerichtliche Vergleiche[2] und für Ansprüche, die im Insolvenzverfahren festgestellt wurden.[3] Eine...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung zahlreiche Fristen zu beachten. Wird die Frist versäumt, können meist Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Was für den Anspruchsteller misslich ist, ist für den Anspruchsgegner von Vorteil. Nach Fristablauf kann er das damit zusammenhängende Thema abschließen. Es entsteht Rech...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3 Ausschlussfristen

Kürzer als die Verjährungsfristen sind Ausschlussfristen, die im Arbeitsverhältnis oft gelten. Zweck von Ausschlussfristen sind Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.[1] Ausschlussfristen sind in ihrer Wirkung für den Gläubiger gravierender als die Verjährung. Sie führen zum Erlöschen des Anspruchs, wenn dieser nicht ordnungsgemäß geltend gemacht wird; nicht lediglich zu einer...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Erlass von Darlehen

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der endgültige Verzicht des ArbG auf die Rückzahlung eines Darlehens führt zu > Arbeitslohn, selbst wenn es zur Finanzierung von Ausbildungskosten gedient hat (DStRE 2004, 560). Was als ‚Verzicht’ bezeichnet wird, ist zivilrechtlich idR ein Erlassvertrag iSv § 397 BGB. Ein solcher ‚Erlass’ setzt aber grundsätzlich voraus, dass der ArbG seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.4 Einheitswertfeststellung trotz Ablaufs der Feststellungsfrist möglich?

Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 169 Abs. 1 Satz 1 AO sind eine gesonderte Feststellung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig, wenn die Feststellungsfrist abgelaufen ist. Hiervon abweichend kann nach § 181 Abs. 5 AO eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als die gesonderte Feststellung f...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.2.2 Streitverkündung

Da die Rechtskraft eines Urteils nur zwischen den Parteien wirkt, der Verwalter aber sowohl im Schadensersatzprozess als auch im Anfechtungsverfahren nicht als Partei beteiligt ist, entfaltet sie keine Wirkung gegen den Verwalter. Dies hat zur Konsequenz, dass im jeweiligen Regressverfahren gegen den Verwalter nochmals die anspruchsbegründenden Tatsachen geprüft werden müsse...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzuges

Rz. 58 Liegt für das Rücktragsjahr[1] noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[2] Rz. 59 Ist für den vorangegangenen VZ bereits ein Steuerbescheid...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.3 Verfahren

Rz. 70 Nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines VZ gesondert festzustellen. Welche VZ gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist es das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustvortrag auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist oder wenn kein Rücktrag erfolgt. ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Leistungsfähigkeit

Rz. 89 M bleiben 709 EUR (1.400 – 345,50 – 345,50 EUR); sein notwendiger Selbstbehalt von 1.160 EUR (vgl. hierzu Fall 3, siehe Rdn 30 ff.) ist nicht gewahrt (zum notwendigen Selbstbehalt s. Nr. 21.2 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien bzw. Nr. 21.2 der SüdL Anhang Nr. 2). Rz. 90 Es ist ein Mangelfall gegeben, weil das Einkommen des M nicht ausreicht, alle gleichrangige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Wirkungen der Überweisung zur Einziehung

Rz. 6 Die Überweisung zur Einziehung stellt die reguläre, weil in den meisten Fällen für den Gläubiger weniger risikoreiche, Form der Verwertung nach § 835 ZPO dar und ist daher im Zweifelsfall als die vom Gläubiger gewählte Form anzunehmen, zumal die Überweisung an Zahlungs statt gewöhnlich nur auf ausdrücklichen Antrag des Gläubigers erfolgt (LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2019,...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.5 Keine Befreiung von der GrSt

Rz. 21 Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG findet keine Anwendung, wenn der zum Betriebsvermögen des gewerblichen Unternehmens gehörende Grundbesitz von der GrSt befreit ist. Maßgebend hierfür sind die Befreiungstatbestände nach den §§ 3, 4 GrStG.[1] Die Geltung von § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG ist dagegen nicht eingeschränkt, wenn die GrSt aus Billigkeitsgründen oder wegen Verj...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf-Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts; Verjährung der Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Anwalts-GbR

RVG § 9; BGB § 667 § 675; HGB § 129 Abs. 1 § 159 Abs. 1; VVG § 86 Leitsatz 1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 7.3.2019 – IX ZR 143/18, zfs 2019, 343 m. Anm. Hansens = RVGreport 2019, 208 (Hansens) = AGS 2019, 1...mehr

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ZErb 05/2022, Beginn der Verjährung für die Erben bei einer Nachlasspflegschaft

Leitsatz 1. Ein Nachlasspfleger ist nicht Schuldner des Anspruchs i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sondern lediglich zur Erfüllung einer fremden Schuld, nämlich einer solchen der unbekannten Erben, befugt. Die Möglichkeit von Nachlassgläubigern, ihren Anspruch bei Unbekanntheit der Erben gegenüber dem Nachlasspfleger geltend zu machen, soll die Gläubiger in die Lage versetzen, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Verjährung

Rz. 119.5 [Autor/Stand] Bei § 374 Abs. 1 AO beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung fünf Jahre (§ 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB), in den qualifizierten Fällen des § 374 Abs. 2 AO zehn Jahre (§ 78 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Das gilt gem. § 78 Abs. 4 StGB selbst dann, wenn lediglich ein minder schwerer Fall nach § 374 Abs. 2 Satz 2 AO verwirklicht wurde. Rz. 119.6 [Autor/Stand] Die Verjähr...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. [5] I. Das Berufungsgericht hat einen Zahlungsanspruch aus §§ 675, 667 BGB angenommen, der zunächst der Versicherungsnehmerin der Klägerin zugestanden habe und gemäß § 86 VVG auf die Klägerin übergegangen sei. Der Anspruch sei nicht verjährt. Zur einer Verjährung gelange man nur, wenn man annehme, dass der Lauf der dreijährigen V...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / Leitsatz

1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 7.3.2019 – IX ZR 143/18, zfs 2019, 343 m. Anm. Hansens = RVGreport 2019, 208 (Hansens) = AGS 2019, 170 m. Anm. N. Schneider. (Rn 11) 2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesell...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 1

Die Klägerin, ein Rechtsschutzversicherer, verlangt aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Rückzahlung eines nicht verbrauchten Gebührenvorschusses für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins in einem finanzgerichtlichen Verfahren. Der Vorschuss betrug 1.994,40 EUR und errechnete sich aus einer 1,2 Terminsgebühr n...mehr

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ZErb 05/2022, Beginn der Ve... / 1 Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagtenseite als Adoptivsohn des am 19.12.2012 verstorbenen Erblassers auf Zahlung von Pflichtteilsansprüchen in Anspruch. Ursprünglich war der Kläger durch testamentarische Verfügung des Erblassers zum Alleinerben berufen, wobei der Nachlass mit einem Vermächtnis i.H.v. 100.000 EUR zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers, ersatzweise deren Kinder...mehr

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ZErb 05/2022, Beginn der Ve... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist im Umfang des vorstehenden Tenors begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagtenseite gem. § 2306 BGB einen Zahlungsanspruch i.H.v. 19.197,09 EUR. Gem. § 2306 BGG kann auch derjenige Erbe, der ein mit einem Vermächtnis beschwertes Erbe ausgeschlagen hat, seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Zwischen den Parteien ist unstreitig geblieben, dass sich...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 3 Anmerkung:

In seinem sehr gut begründeten Urteil hat sich der BGH mit einer Vielzahl von Problemen aus dem Anwaltsvergütungsrecht, Gesellschaftsrecht sowie dem Versicherungsvertragsrecht und dem Bürgerlichen Recht befasst. Dabei hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach der Anspruch des Mandanten (oder hier der gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf die Rechtschutzversicherun...mehr

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ZErb 05/2022, Beginn der Ve... / Leitsatz

1. Ein Nachlasspfleger ist nicht Schuldner des Anspruchs i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sondern lediglich zur Erfüllung einer fremden Schuld, nämlich einer solchen der unbekannten Erben, befugt. Die Möglichkeit von Nachlassgläubigern, ihren Anspruch bei Unbekanntheit der Erben gegenüber dem Nachlasspfleger geltend zu machen, soll die Gläubiger in die Lage versetzen, ihren An...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Grundsteuerwerte werden auf einen bestimmten Stichtag festgestellt und gelten, solange sie nicht fortgeschrieben oder aufgehoben werden, für den gesamten Hauptfeststellungszeitraum. Liegen die Voraussetzungen für eine Fortschreibung, Nachfeststellung oder Aufhebung der Grundsteuerwertfeststellung vor, darf das Finanzamt die Fortschreibung usw. grundsätzli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Versuchte Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 3 AO)

Rz. 98 [Autor/Stand] Während sich früher die Strafbarkeit des Versuchs bei der Steuerhehlerei aus der Verweisung des § 374 Abs. 1 AO a.F. auf § 370 Abs. 2 AO ergab (s. Rz. 5), ist seit 2008 durch die ausdrückliche Regelung in Abs. 3[2] ein derartiger Rückgriff nicht mehr erforderlich[3]. Rz. 99 [Autor/Stand] Zum Versuch allgemein s. zunächst die Ausführungen § 370 Rz. 690 ff....mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / VI. Schadensersatzansprüche unter Ehegatten und Verlobten

Die oben zu § 266 FamFG erwähnte Entscheidung des OLG Koblenz[58] behandelt – wenn auch nur als "Segelanweisung" für das Amtsgericht (Zurückverweisung) – einen möglichen Schadensersatzanspruch nach Anfechtung wegen Täuschung über das eigene Zugewinnvermögen bei Abschluss eines Scheidungsfolgenvertrages: der Schaden sei zu berechnen aufgrund der Differenz zwischen dem vereinb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektive Voraussetzungen der Vortat

Rz. 35 [Autor/Stand] Anders als nach früherem Recht[2] muss der Vortäter nicht sämtliche subjektiven Voraussetzungen (Schuldfähigkeit, Unrechtsbewusstsein, Schuldform) der Vortat erfüllt haben[3]. Rz. 36 [Autor/Stand] Die Schuldunfähigkeit des Vortäters (vgl. § 20 StGB; § 1 Abs. 3 JGG) schließt eine Strafbarkeit des Nachtäters wegen Hehlerei nicht aus (zu § 259 StGB [5]). Es g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 226 Abs. 1 Satz 1 BewG kann eine Fortschreibung oder Nachfeststellung auf einen Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem bereits Feststellungsverjährung eingetreten ist.[2] Die Feststellungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Fortschreibung, die Nachfeststellung oder die Aufhebung eines Grundsteuerwertes vorz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt

Rz. 60 [Autor/Stand] Nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO muss das Finanzamt in dem Fortschreibungs- oder Nachfeststellungsbescheid, der nach § 226 Abs. 1 Satz 2 BewG nach Ablauf der Feststellungsfrist ergeht, auf die eingeschränkte Wirkung hinweisen. Dieser Hinweis gehört nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Regelung des Grundsteuerwertbescheids, ist also nicht nur Begrün...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Zuständiges staatliches Gericht

Rz. 76 Klagen gegen den Testamentsvollstrecker wegen Pflichtverletzungen sind vor den Zivilgerichten auszutragen. Zuständig ist nach §§ 12, 13 ZPO das Zivilgericht, bei dem der Testamentsvollstrecker seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dieser wird üblicherweise durch den Wohnort bestimmt. Darüber hinaus kann der Kläger auch den besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach §...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 11. Verjährung

Rz. 511 § 102 UrhG verweist auf §§ 194–218 BGB, wonach die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt (§ 195 BGB). Nach § 119 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahr...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / j) Verjährung

Rz. 199 Problematisch ist die Frage der Verjährung der Ansprüche aus §§ 32, 32a, 32c, 32e und 32f UrhG. Da sich die urheberrechtliche Verjährungsregelung des § 102 UrhG auf die Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte beziehen, finden auf die vertraglichen Ansprüche die durch die Schuldrechtsreform grundlegend geänderten Verjährungsregelungen...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / f) Verjährungsbeginn

Allgemeiner Verjährungsbeginn: Gemäß § 78a S. 1 StGB beginnt die Verjährung sobald die Tat beendet ist, es sei denn, ein zum Tatbestand gehörender Erfolg tritt später ein, vgl. § 78a S. 2 StGB. Die bloße Vollendung der Tat, also die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes, reicht nicht aus. Nach der Rspr. ist die Tat erst beendet, wenn der Taterfolg eingetreten ist und das T...mehr

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§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / 8. Was ergibt sich, wenn eine Verfahrensaussetzung erfolgt?

Eine wichtige Folge einer Aussetzung beschreibt § 396 Abs. 3 AO: Während der Aussetzung ruht die (strafrechtliche) Verjährung. Insoweit ist auch der Lauf der doppelten Verjährungsfrist (§ 78c Abs. 3 S. 2 StGB) gehemmt. Dies gilt auch, wenn der Beschluss über die Aussetzung fehlerhaft ist. Eine (in der Praxis kaum vorkommende) Nichtigkeit jedoch lässt die Wirkung des § 396 Ab...mehr