Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 383 § 14 Abs. 3 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom 19.4.2007[1] mit Wirkung vom 1.5.2007 neu gefasst. Bis dahin hatte die Vorschrift folgenden Wortlaut: Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.14 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. n UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Durch die Einführung des Buchst. m durch das Wachstumschancengesetz[2] wird die bisherige Regelung in den Buchst. n überführt. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nic...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Auflösungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 49 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt voraus, dass aufgrund konkreter Vorkommnisse eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Da das KSchG ein Bestandsschutzgesetz ist, weist das BAG in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nur ausnahmsweise in Betrac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsätze keine USt abführen mussten, aber a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern.[1] Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungswirkung muss das Finanzamt du...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Sexshop/-kino

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 14 WEG erlaubt dem Teileigentümer oder dessen Mieter in Gewerberäumen nur den Betrieb eines ladenmäßigen Erotik-Fachgeschäfts mit Videothek, jedenfalls sofern in der Wohngegend ähnliche Geschäfte und Nachtclubs vorhanden sind, nicht aber die Vorführung von Sexfilmen mit Einzelkabinenbetrieb.[1] Eine gegen diesen Beschluss des...mehr

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zfs 06/2025, zfs Aktuell / 1.1 Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers in einem Dieselverfahren

Mit am 27.5.2025 veröffentlichtem Beschluss v. 29.4.2025 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG (2 BvR 1440/23) eine Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers nicht zur Entscheidung angenommen, die sich u.a. gegen ein Revisionsurteil des VIa. Zivilsenat des BGH (Hilfssenat) in einem Dieselverfahren richtet. In dem angegriffenen Urteil entschied der BGH erstmals, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbc) Nominalwertprinzip

Rn. 141 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei ihren Modellrechnungen ging die Sachverständigenkommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 51 unter Berufung auf das Urt BVerfG v 06.03.2002, BStBl II 2002, 618 vom Nominalwert- bzw Nennwertprinzip aus, dh, sie setzte die in der Vergangenheit geleisteten Beitragszahlungen nominell ins Verhältnis zu noch zu leistenden Rentenzahlungen, ohne au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rechtsschutz

Rn. 170 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aufgrund zahlreich eingelegter Verfassungsbeschwerden gegen die Rspr des BFH hat das BMF die FA mit Schreiben v 11.05.2011 angewiesen, die ESt-Veranlagungen ua im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3, 4, 4a EStG) für die VZ 2005–2009, der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen z...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Regelung gilt für den Wahlanwalt. Sie gilt auch für den im Wege der PKH beigeordneten bzw. bestellten Rechtsanwalt. Beim Pflichtverteidiger, der für das Straf-/Bußgeldverfahren bestellt ist, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchgeführt wird, sind die Tätigkeiten, die er im Hinblick auf das Vorabentscheidungsverfahren erbringt, von der Pflichtverteidigerbestellung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Verfassungsrechtlich geklärte Fragen

Rn. 131 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte iRd AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) in Form der grundlegenden Systemumstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und vergleichbarer Bezüge begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH BStBl II 2009, 710; BVerfG v 29.09.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Andere Leistungen

Rn. 104 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 1 EStG der Begriff der "Leibrenten" um den Begriff "andere Leistungen" erweitert. Nach der Begründung des Finanzausschusses (BT-Drs 15/3004, 19) erfolgte dies, um auch Teilkapitalisierungen, wie sie bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Pensionskassen vorkom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 61 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Anspruch auf Kindergeld hat nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG nur derjenige, der im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Vorschrift beinhaltet eine Ausprägung des Territorialitätsprinzips, welche sachgerecht und verfassungsgemäß ist, BFH v 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351. Die Anknüpfung an den Wohnsitz des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Voraussetzung für die ausnahmsweise Ertragsanteilbesteuerung von Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 191 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung von Altersvorsorgeleibrenten der sog Basisversorgung und anderen Leistungen ist gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 2 EStG ausnahmsweise nicht nach den Regeln des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nachgelagert, sondern gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem günstigeren Ertragsanteil vorzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG

Rn. 120 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland können nach § 1 Abs 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 31 Die Hemmung dauert nach § 171 Abs. 3 S. 3 AO solange an, bis über den Antrag auf Erlass, Änderung, Aufhebung oder Berichtigung der Steuerfestsetzung unanfechtbar entschieden worden ist. Über den Fall unanfechtbar entschieden ist, wenn dem Antrag stattgegeben oder er abgelehnt wurde und für diese Entscheidung die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist. Wird der Antrag abgel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 47 Die Hemmung dauert nach § 171 Abs. 3a S. 3 AO solange an, bis über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist. Über den Fall unanfechtbar entschieden ist, wenn der Rechtsbehelf zurückgenommen wird, das FA den Kläger durch Änderung des angefochtenen Bescheids klaglos stellt oder über die Klage rechtskräftig entschieden worden ist.[1] Rechtskräftig entschieden ist, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2.1 Regelung für vor dem 1.1.2025 entstandene Steuern und Steuervergütungen

Rz. 95 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde eine Frist von 5 Jahren für die Ablaufhemmung eingeführt, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde. Nach Art. 97 § 37 Abs. 2 EGAO gilt die Neuregelung jedoch erst für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Für Steuern und Steuervergütungen, die vor dem 1.1.2025 e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 744 Im Einzelnen fallen unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG: Rz. 745mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.1 Private Altersvorsorge

Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge des Mandanten ist eine berufsübliche Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten (Beratung über verschiedene Anlageformen und Aufzeigen von deren steuerlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen; Alterseinkünftegesetz; Grundstücksübertragungen gegen Versorgungsleistungen etc.) und dah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des grafischen Gewerbes

Rz. 35 Für den gesamten Bereich der kulturellen Leistungen (einschließlich Unterhaltungsleistungen) hatte der Regierungsentwurf des UStG 1967 Steuervergünstigungen nicht vorgesehen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags war jedoch der Auffassung, dass die Anwendung des Normalsteuersatzes im Kulturbereich, der bis dahin weitgehend steuerlich präferiert war (z. B. durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.4.1 Erbschaftsteuer

Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker muss darauf achten, dass die Erbschaftsteuer so niedrig wie möglich ausfällt. Dabei spielt auch die Höhe der Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckergebühr eine Rolle. Ausgangspunkt für die Abzugsfähigkeit ist § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, wonach die dem Erwerber "unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung der Verteilu...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.1 Geschäftsführer und Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 35 Die BSG-Rechtsprechung zu den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zwar restriktiver geworden; im Sinne der Rechtsklarheit aber auch klarer. Die Rechtsprechung hat sich hin zu einer formalen Betrachtung entwickelt (zutreffend: Rossa-Heise, GmbH-StB 2023, 104, 106). Die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung – insbesondere auch mit der Betrachtu...mehr

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AGS 05/2025, Begründung der... / II. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde war nach Auffassung des BVerfG zulässig. Insbesondere habe der Beschwerdeführer den Rechtsweg i.S.d. § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG ordnungsgemäß erschöpft und die Einlegungsfrist (§ 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG) gewahrt. Die von ihm erhobene Anhörungsrüge und die "(sofortige) Beschwerde" seien geeignet gewesen, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde ...mehr

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AGS 05/2025, Begründung der... / III. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde war nach Auffassung des BVerfG offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG), da das AG mit der angegriffenen Auslagenentscheidung gegen Art. 3 Abs. 1 GG in der Ausprägung als Willkürverbot verstoßen habe. Der aus Art. 3 Abs. 1 GG gewonnene materiell-verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab für einen Verstoß gegen das Willkürverbot verlange mit R...mehr

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AGS 05/2025, Androhung einer Missbrauchsgebühr für künftige Fälle missbräuchlicher Verfassungsbeschwerden

§ 34 BVerfGG Leitsatz Eine Verfassungsbeschwerde ist u.a. dann missbräuchlich i.S.d. § 34 Abs. 2 Alt 1 BVerfGG erhoben, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn es offensichtlich an der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 S 1 BVerfGG) sowie an ...mehr

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AGS 05/2025, Androhung eine... / III. Missbrauchsgebühr

Die Androhung einer Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Ein Missbrauch des Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde liegt u.a. dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (st. Rspr. des BVerfG, zuletzt u.a. Beschl. v. 28.6.2023 – 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid

Rz. 97 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuerwertbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts. Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Rz. 98 [Autor/Stand] Auch im Falle einer anschließenden (Anfechtungs)Klage vor dem Finanzgericht – hier den Finanzgerichten Düsseldorf, Köln und Münster- bleibt es grundsä...mehr

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AGS 05/2025, Begründung der... / I. Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslagenentscheidung nach gerichtlicher Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Gegen den Beschwerdeführer war ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ergangen. Nach fristgerecht eingelegtem Einspruch setzte das AG Hauptverhandlungstermin fest, zu dem es das persönliche Erscheinen des Beschwerdeführers anordne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Erhebung von Zuschlagsteuern

Tz. 97 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG auch auf "die Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (ZuschlagSt)". Derzeit wird als ZuschlagSt zur KSt nur der SolZ erhoben. Nach § 1 Abs 1 SolzG wird ein SolZ als Ergänzungsabgabe zur KSt erhoben. Aus dieser Regelung...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / II. Rechtsschutz gegen den Grundsteuermessbescheid

Rz. 68 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts (§ 13 GrStG Rz. 65). Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Natürlich bleibt es auch dabei, dass sich im Grundsteuerwertbescheid getroffene Feststellungen, nicht beim Grundsteuermessbescheid, dem Folgebescheid,...mehr

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AGS 05/2025, Androhung eine... / II. Nichtannahme

Die Verfassungsbeschwerden sind nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung des von den Beschwerdeführern als verletzt bezeichneten grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG ...mehr

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AGS 05/2025, Androhung eine... / I. Sachverhalt

Es sind gegen mehrere Bescheide der Staatsanwaltschaft, die in UJS-Verfahren ergangen waren, Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Die Beschwerden wurden von einem Minderjährigen eingelegt, der durch seine Mutter vertreten wurde, Diese hatte die Verfassungsbeschwerden jeweils im eigenen Namen und – in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin – als Bevollmächtigte des minderjä...mehr

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AGS 05/2025, Androhung eine... / Leitsatz

Eine Verfassungsbeschwerde ist u.a. dann missbräuchlich i.S.d. § 34 Abs. 2 Alt 1 BVerfGG erhoben, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn es offensichtlich an der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 S 1 BVerfGG) sowie an einer substantiierte...mehr

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AGS 05/2025, Begründung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man es liest, ist man mal wieder erstaunt. Erstaunt nicht über den Beschluss des BVerfG, denn er war nach dem mitgeteilten Verfahrensablauf zu erwarten, sondern über die Vorgehensweise des AG, die an Arbeitsverweigerung durch den amtierenden Amtsrichter grenzt. Nicht nur, dass die von der gesetzlichen Regelung abweichende Kostenentscheidung in der Einstellungsentsche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Keine Klagebefugnis der Übernehmerin

Tz. 209b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übernehmerin kann – anders als der Einbringende – wegen vermeintlich überhöhter Wertansätze den KSt-Bescheid nicht anfechten (s § 40 Abs 2 FGO). Denn sie ist wegen der hohen Wertansätze für die übernommenen WG weder in diesem noch in späteren KSt-Festsetzungen beschwert (s Urt des BFH v 08.06.2011, BStBl II 2012, 421 unter II. 1 und 2)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ausweislich der Überschrift zu § 31 KStG gehören zu den entspr anzuwendenden Vorschriften des EStG zur Durchführung der Besteuerung auch die Vorschriften bzgl der St-Erklärungspflicht. Somit ergibt sich die Pflicht zur Abgabe der KSt-Erklärung in entspr Anwendung des § 25 Abs 3 EStG unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen in § 5b E...mehr

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AGS 05/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 193) mit der zum 1.6.2025 neu eingeführten Gerichtsgebühr bei der Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln gem. § 727 ZPO und geht dabei auch auf die Vergütung des Anwalts in diesen Verfahren ein. In einem weiteren Beitrag stellt Volpert (S. 195) die neue Gebührentabelle für PKH- und VKH-Gebühren des § 49 RVG vor und schildert die Auswirku...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG). Zu den Rechtsfolgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen

Tz. 24 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des JStG 2024 sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl vorgeschriebenem Datensatz über die amtl bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Nach § 34 Abs 13a S 2 KStG (idF des Ste...mehr