Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 101 I GG und setzt die darin enthaltene Gewährleistung des gesetzlichen Richters um. Sie ist als gerichtsverfassungsrechtliche Ausprägung des allg Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 I GG, Willkürverbot) anzusehen und gehört zu den im Verletzungsfall mit der Verfassungsbeschwerde reklamierbaren ›Justizgrundrechten‹ (Art 93 I Nr 4a GG; § 90 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 4 Ergeht der Beschl aufgrund einer mündlichen Verhandlung, ist er zu verkünden, § 329 I 1. Das kann auch in einem nachfolgenden Verkündungstermin geschehen. Ebenso sind Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gem § 128 II 2 und nach Lage der Akten (§§ 251a, 331a) zu verkünden. Zu ihrer Aufhebung und Änderung s §§ 359, 360. Beweisbeschlüsse können ebenso wie formlose Anordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 37 Das Rechtsstaatsprinzip ist eine der zentralen verfassungsrechtlichen Grundlagen für das gesamte Verfahrensrecht. Es ist in Art 20 III, 28 I GG niedergelegt und dient dem BVerfG, häufig verknüpft mit anderen verfassungsrechtlichen Grundlagen wie insb Art 2 I, 3 I, 19 IV, 92, 97 GG sowie Art 6 EMRK, zur Entwicklung einer größeren Zahl einzelner verfahrensrechtlicher Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 26 Mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann die fehlerhafte Nichtfeststellung von Tatsachen durch das Berufungsgericht. Die unberechtigte Neufeststellung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH NJW 19, 2169 [BGH 07.02.2019 - VII ZR 274/17]; 05, 1583 [BGH 09.03.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 5 Die Mitwirkung eines Richters, der nicht an der Schlussverhandlung teilgenommen hat, ist ein absoluter Revisionsgrund (§ 547 Nr 1 vgl auch BVerfG NJW 56, 545 [BVerfG 20.03.1956 - 1 BvR 479/55]) und Nichtigkeitsgrund iSd § 579 I Nr 1 (St/J/Althammer Rz 13; Zö/Feskorn Rz 5). Da Gegenstand der Revision idR das Berufungsurteil ist, ist ein Verstoß gg § 309 in 1. Instanz rev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über die Gehörsrüge.

Rn 17 Der Beschl über die Verwerfung oder Zurückweisung der Rüge ist ausweislich IV 4 unanfechtbar, auch Gegenvorstellung und grds auch eine weite Rüge ist ausgeschlossen (BGH 10.2.12, V ZR 8/10, BeckRS 12, 06873; BeckRS 16, 19129). Er kann aber bei neuen und eigenständigen Gehörsverletzungen im Rügeverfahren seinerseits zum Gegenstand einer weiteren Rüge gemacht werden (Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 318 (Bindung des Gerichts).

Rn 16 Die Regelung greift für Beschlüsse lediglich in bestimmten Fällen, dh das Gericht darf, was sich aus § 572 I 1 ergibt, grds seine Beschlüsse abändern und aufheben (ThoPu/Reichold § 329 Rz 12). Beschlüsse, die der formellen Rechtskraft fähig sind, sind dagegen grds für das erlassende Gericht bindend und damit unabänderbar (BAG MDR 84, 83). Weiterhin ist ein Beschl nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung.

Rn 8 Die Voraussetzungen der Vertretungsbefugnis sind vom Gericht vAw zu prüfen. Eine besondere Form des Nachweises ist nicht vorgeschrieben, es gilt der Freibeweis (Zö/Althammer § 79 Rz 11). Diese Beweiserleichterung ist aber beschränkt auf die Frage, ob der Handelnde nach Abs 2 S 2 Nr 1–4 grds zur Vertretung befugt ist. Der Nachweis der zusätzlich erforderlichen Vollmacht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftiges Sachurteil.

Rn 4 Interventionswirkung kann nur ein formell rkr, zum Nachteil der Hauptpartei ergangenes Sachurteil, auch ein Grundurteil (§ 304; BGHZ 65, 127, 135), auslösen. Ebenfalls ausreichend ist ein Teilurteil (§ 301), dessen tragenden Feststellungen (NJW 15, 1948 [BGH 13.01.2015 - XI ZR 303/12] Rz 15) sich überdies auf den nicht einklagten Teil der Forderung erstrecken (BGH NJW 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtmittel.

Rn 34 Die Nichtberücksichtigung von Vorbringen kann mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG: BGH NJW-RR 09, 332 [BGH 03.11.2008 - II ZR 236/07]) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, die Berücksichtigung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH MDR 19, 563 [BGH 27.02.2019 - VIII ZR 255/17]; NJW-RR 06, 760, 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gg die Ablehnung einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (BGBl I 2011, 2302 ff) schließt mit dem siebzehnten Titel des GVG (§§ 198–201) eine Gesetzeslücke. Der EGMR hatte bereits mit Urt vom 8.6.06 (NJW 06, 2389) entschieden, dass Art 6 I EMRK (Recht auf ein faires Verfahren, insb der Anspruch auf Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit) durch ein überlanges G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitlich.

Rn 3 Einigkeit besteht, dass die Wartefrist mit dem Eingang des ordnungsgemäßen Gesuchs beginnt, auch wenn der Richter keine Kenntnis hat (Frankf NJW 88, 1238 zu § 29 I StPO). Zu weitgehend ist es, bei nicht begründeten Gesuchen die Sperrwirkung zu verneinen, es sei denn, bei rechtsmissbräuchlichen Gesuchen (§ 45 Rn 1), da diese einer Entscheidung nicht bedürfen. Sie endet m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Beschleunigungsbeschwerde ist zusammen mit der Beschleunigungsrüge durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Umfang der Belehrung.

Rn 3 Zu belehren ist über das abstrakt statthafte Rechtsmittel oder den jeweiligen abstrakt möglichen Rechtsbehelf. Auf die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs im konkreten Einzelfall kommt es nicht an. Keiner Belehrung bedürfen neben möglichen Sprungrechtsmitteln auch außerordentliche Rechtsbehelfe. Nicht erfasst von § 39 ist daher die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entbehrlichkeit des Tatbestands (Abs 1 S 1).

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 ist die Abfassung des Tatbestands in der von § 313 verlangten Form entbehrlich, was nicht ausschließt, dass das Gericht in den Gründen auf tatsächliche Feststellungen zurückgreifen muss, um sein Ergebnis sachgerecht begründen zu können. Abs 1 S 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Parteien häufig mehr Wert auf die Begründung als auch eine erneute Darleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsbehelfe.

Rn 57 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde, § 574 I Nr 2 (BGH NJW-RR 04, 356); andernfalls ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts unanfechtbar. Ein Mindestbeschwerdewert ist für die (zugelassene) Rechtsbeschwerde nicht erforderlich (BGH NJW-RR 05, 939), allerdings muss der Beschwerdewert erreicht sein (BGH AGS 10, 459 =...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rkr Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets eine Grenze. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterbrechung.

Rn 9 Die Aussetzung und Unterbrechung des Hauptverfahrens erfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 88, 379; Brandbg JurBüro 24, 142; differenzierend München MDR 90, 252; Musielak/Voit/Flockenhaus § 104 Rz 11: nur wenn die Kostengrundentscheidung berührt ist). Im Falle der Insolvenzeröffnung gilt dies auch dann, wenn die Insolvenz in einem späteren Rechtszu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein ordentliches Rechtsmittel gg die ermessensfehlerhafte Abtrennung ist nicht gegeben. Jedoch kann im Rechtsmittelverfahren die instanzabschließende Entscheidung auch daraufhin überprüft werden, ob die Trennungsvoraussetzungen bestanden und ob die Anordnung der Trennung auf einer fehlerhaften Ermessensausübung beruhte (BGH NJW 03, 2386 [BGH 03.04.2003 - IX ZR 113/02])....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dokumentationspflicht.

Rn 19 Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche erteilten Hinweise aktenkundig zu machen. Die Dokumentation soll es dem Rechtmittelgericht ermöglichen, die Hinweiserteilung durch die Vorinstanz zuverlässig zu überprüfen. Auch wenn ein Rechtsmittel gg die Entscheidung nicht gegeben ist, sind die Hinweise vor dem Hintergrund der Verfassungsbeschwerde und der Gehörsrüge (§ 321a) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zum Rechtszug zugehörige Verfahren.

Rn 3 Zur Instanz gehören folgende Verfahren: das Verfahren nach Verweisung, Einspruch und Zurückverweisung. Auch wenn eine Sache nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG zurückverwiesen wird, eröffnet dies keinen neuen Rechtszug, sondern gehört kostenrechtlich zur vorangegangenen Instanz (OVG NW JurBüro 94, 176). das Nachverfahren nach Grund- und Vorbehaltsurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Ausgeschlossen sind nur Rechtsmittel, die auf Kosten beschränkt sind. Dazu gehören Berufung, Revision und Beschwerde. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit sie sich gg eine in dem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache richtet (BGH MDR 10, 342 = NJW-RR 10, 640). Auf and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wahlrecht des Dritten.

Rn 13 Liegen die Voraussetzungen des § 66 vor, hat der Dritte darüber zu entscheiden, ob er sein Recht wahrnimmt und den Beitritt erklärt. Er kann ohne zivilprozessualen Rechtsnachteil von einem Beitritt absehen. Entscheidet sich der Dritte gg einen Beitritt, kann der Zulässigkeit einer von ihm gg die spätere Entscheidung eingelegten Verfassungsbeschwerde freilich der Grunds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelfälle in Kindschaftssachen.

Rn 5 In Familiensachen stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beschwerdebefugnis vornehmlich in Kindschaftssachen. Allein aus dem in Art 6 GG verankerten Elternrecht lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht herleiten (BGH FamRZ 20, 585; 16, 1146; unklar FamRZ 19, 1616). Der infolge Sorgerechtsentzugs nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist jedoch gg die Übertragun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbarkeit.

Rn 14 Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist nach der ausdrücklichen Regelung in Abs 3 nicht anfechtbar. Sie kann weder iRe Rechtsmittels gg die Hauptsacheentscheidung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden noch iRe vom Gericht gg die Wiedereinsetzung zugelassenen (jedoch unstatthaften) Rechtsbeschwerde: Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, blei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Das Verfahren ist unvollständig geregelt (vgl iE § 9 Geschäftsordnung BGH). Entspr der Regelung in § 10 RSprEinhG für den gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist die Verfahrensart heranzuziehen, die für den vorlegenden Senat in der vorgelegten Sache maßgeblich ist (Kissel/Mayer Rz 5). Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (Abs 1 S 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensbeteiligte.

Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des gesetzlichen Richters a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung eines Rechtsmittels.

Rn 7 Wird ein Rechtsmittel (ihm gleich gestellt ist die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG, BAG NJW 08, 1610 [BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07]) oder Einspruch gg eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist eingelegt, hemmt das den Eintritt der formellen Rechtskraft (S 2). Außerordentliche Rechtsbehelfe wie der Antrag auf Wiederei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Anfechtbarkeit.

Rn 62 Die vor Abschluss der Instanz erfolgte Aufhebung der Verfahrensbeistandschaft wegen fehlender Erforderlichkeit sowie die Entlassung und Auswechslung des Verfahrensbeistands sind auch für diesen nicht selbständig anfechtbar, vgl Abs 5; vielmehr kann diese Entscheidung nur zugleich mit der Anfechtung der das Verfahren abschließenden Entscheidung angegriffen werden (ThoPu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschwerdebefugnis.

Rn 3 Beschwerdebefugt ist der Beteiligte, der die Beschleunigungsrüge eingelegt hat, die durch das Gericht nach § 155b als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Hat das Gericht zwar eine unangemessen lange Verfahrensdauer festgestellt, aber gleichwohl keine Maßnahmen zur Förderung des Verfahrens getroffen, zB, weil es keine Möglichkeiten sieht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensmängel.

Rn 20 Außerhalb der Verletzung der Verfahrensgrundrechte ist der Zugang zur Revisionsinstanz bei Verfahrensmängeln iÜ nur dann eröffnet, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs 1 oder 2 erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels nicht ausdrücklich vorgesehen. Ein Verstoß gg das einfache Verfahrensrecht soll da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Art 3 Abs 1 GG verlangt in seiner bereichsspezifischen Anwendung auf das gegenwärtige Steuerrecht, dass jeder Inl nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allg Staatsaufgaben herangezogen wird. Mit dem EStG belastet der Gesetzgeber durch die Besteuerung von Einkommen und Ertrag den privaten Vermögenserwerb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kontradiktorisches Verfahren vor einem deutschen Gericht.

Rn 3 Prozessvergleiche gem § 794 I 1 setzen voraus, dass sie vor einem deutschen Gericht abgeschlossen werden; dies sind zunächst Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Vergleich kann auch vor einem Strafgericht, bspw im Privatklageverfahren oder dem Adhäsionsverfahren, geschlossen werden (Stuttg NJW 64, 110, 111 [OLG Stuttgart 30.07.1963 - 8 W 111/63]), auch im Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schuldhafte Zuwiderhandlung.

Rn 20 Der Zuwiderhandelnde muss den Verstoß zudem schuldhaft herbeigeführt haben (BVerfGE 84, 82, 87; 58, 159, 162; BVerfG NJW-RR 17, 957, 959 [BVerfG 09.05.2017 - 2 BvR 335/17]; BGH NJW 94, 45, 46 [BGH 30.09.1993 - I ZR 54/91]; BayVGH 14.8.14 – 2 C 13.1324, insoweit zust BayVerfGH BayVBl 17, 282; Schlesw MDR 14, 561; Hamm 3.3.17 – 7 WF 130/16, Rz 50; LAG Berlin-Brandenburg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Pauschale nach Abs 1 S 1 u 2.

Rn 4 Dem Verfahrensbeistand steht gem Abs. 1 S 1 für seine Tätigkeit iSv Abs 1 S 4 eine Pauschale in Höhe von 690 EUR zu. Die Regelung in Abs 1 ist in dem Sinne abschließend, dass die Tätigkeit des Verfahrensbeistands die in S 1 vorgesehene Fallpauschale vollständig abgegolten wird. Eine Abrechnung nach Stundenaufwand ist auch nicht in solchen Einzelfällen möglich, in denen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen bei Verstoß gegen die Antragsbindung.

Rn 11 Die Voraussetzungen des § 308 sind vAw ohne besondere Rüge zu prüfen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJOZ 22, 1069 Rz 4; NJW 84, 2295 [BGH 31.01.1984 - VI ZR 150/82]; NJW-RR 89, 1087). § 308 I gehört nicht zu den nach § 295 durch Nichtrüge heilbaren Verfahrensfehlern (BGH LM Nr 7 aE). Das Urt oder der Beschl ist mit den allgemeinen Rechtsmitteln angreifbar, im Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Belehrungspflicht.

Rn 3 Die Belehrungspflicht betrifft vorrangig Verfahren ohne Anwaltszwang, also insb das Verfahren vor den AG. In Verfahren mit Anwaltszwang beschränkt sich die Belehrungspflicht auf Entscheidungen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass die Partei, der ggü eine Entscheidung ergeht, anwaltlich vertreten ist, also insb bei Versäumnisurteil (Belehrung über den Einspruch), be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe in der Sphäre der säumigen Partei.

Rn 4 Die Säumnis der Partei ist unverschuldet, wenn diese auf Grund kurzfristiger und nicht vorhersehbarer Umstände den Verhandlungstermin nicht oder jedenfalls nicht zur anberaumten Zeit wahrnehmen kann. Derartige Hinderungsgründe können sich aus Verkehrsproblemen – Verkehrsstaus, Zugverspätungen (BGH NJW 99, 724 [BGH 19.11.1998 - IX ZR 152/98]; Celle NJW 04, 2534, 2535 [OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 43 Anders als die StPO in § 244 III–V kennt die ZPO keine Vorschrift, in der die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ablehnung von Beweisanträgen geregelt sind. Aus dem Recht der Parteien auf Beweis (Rn 26) und ihrem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) folgt jedoch die Pflicht des Gerichts, die angebotenen entscheidungserheblichen Beweismitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nichtbeachtung des Ausschlusses.

Rn 15 Die Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters an Entscheidungen führt zu einem Verfahrensmangel, der in jedem Stadium des Verfahrens vAw zu beachten ist (BVerfGE 46, 34, 37 [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL 10/75]). Dabei ist es unerheblich, ob er den Ausschließungsgrund kannte (RG 33, 309; St/J/Bork § 41 Rz 6). Unter Mitwirkung des ausgeschlossenen Richters ergangene Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Neukonzeption.

Rn 1 Das ZPO-RG vom 27.7.01 (BGBl I, 1887) hat eine Neukonzeption des Revisionsrechts geschaffen. Nach der ZPO aF war in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei denen das OLG den Wert der Beschwer auf einen Betrag von mehr als 60.000 DM festgesetzt hat, die Revision ohne Zulassung statthaft (allerdings mit der Maßgabe, dass der BGH die Annahme der Revisi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verletzung von Verfahrensgrundrechten.

Rn 13 Verfahrensgrundrechte, deren Verletzung die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde begründen, sind insb das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) und das Grundrecht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art 3 I GG; vgl BGHZ 154, 288, 295 ff = NJW 03, 1943, 1945), aber auch das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 23 EuVTVO – Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung.

Gesetzestext Hat der Schuldner einen Rechtsbehelf gegen eine als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung eingelegt, wozu auch ein Antrag auf Überprüfung iSd Artikels 19 gehört, oder die Berichtigung oder den Widerruf einer Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel gemäß Artikel 10 beantragt, so kann das zuständige Gericht oder die befugte Stelle im Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 11 Zur Wahlanfechtung sind nach Abs 4 S 1 die nach Abs 1 S 1 aktiv wahlberechtigten Richter befugt. Überwiegend wird die Anfechtungsbefugnis auch den nach I 3 nicht wahlberechtigten Richtern zugesprochen (MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 23). Rn 12 Als Gesetzesverletzung für eine Wahlanfechtung genügt ein objektiver Verstoß gg eine das Wahlverfahren betreffende Rechtsnorm einsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe (Abs 3).

Rn 24 § 526 III schließt die Überprüfung einer erfolgten oder unterlassenen Übertragung, Vorlage oder Übernahme iRe Rechtsmittels aus. Damit ist die Rechtsbeschwerde gg einen entspr Beschl (§ 574 I Nr 2) genauso ausgeschlossen, wie eine auf einen der genannten Fehler gestützte Revisionsrüge iRd Anfechtung des Endurteils (§ 557 II) oder eine Wiederaufnahmeklage (§ 578; BayObL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Entscheidung.

Rn 3 Gg die Entscheidung darf ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht gegeben sein. Damit sind sowohl diejenigen Fälle erfasst, in denen die Entscheidung ihrer Art nach generell nicht anfechtbar ist, als auch solche, in denen im Einzelfall kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf in Betracht kommt (zB mangels Zulassung oder wegen zu geringem Beschwerdewert). Zu den von Beginn an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtliches Gehör.

Rn 44 Art 103 I GG garantiert jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör (ebenso Art 47 GRCh, § 37 II FamFG). Dieses auch als prozessuales Urrecht bezeichnete zentrale Prozessgrundrecht wird tw sogar auf den Grundsatz der Menschenwürde zurückgeführt. Das Grundrecht verbietet es, den Menschen vor Gericht als bloßes Objekt zu betrachten und zu behandeln. Sein Inhalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Schiedsvereinbarungen aus Investitionsschutzverträgen.

Rn 37 Die meisten völkerrechtlichen Investitionsschutzverträge (ISV bzw Bilateral Investment Treaties – BIT) verpflichten die jeweiligen Gaststaaten, Streitigkeiten mit einem Investor aus einem anderen Vertragsstaat durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen, wenn der Investor die staatlichen Gerichte des Gaststaates nicht anrufen möchte. Der EuGH hat mit Urt. v. 6.3.18 ...mehr