Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.1 Vorausgegangene Rechtsentwicklung

Rz. 197 Der unter Rz. 72 ff. dargestellten Ermittlung der neuen Regelsätze bzw. Regelbedarfe ging folgende frühere Rechtsprechung voraus: Nach der Rechtsprechung des BSG konnte nicht festgestellt werden, dass die Höhe der Regelleistung nach Abs. 2 höherrangigem Recht widersprach (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R, bestätigt durch Urteil v. 16.5.2007, B 11b AS 27/06 R...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.4 Rechtsprechung zur Regelung der Regelbedarfe

Rz. 159 Das BVerfG hat die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II jedenfalls im Juli 2014 für noch verfassungsgemäß gehalten. Zunächst hatte das BSG in 2 Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe nach dem SGB II Stellung genommen. In seinem ersten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2011 maßgebenden Regelbedarfe hat das BSG im We...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert. Für die Regelbedarfe ab 1.1.2026 gilt die Regelbedarf...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.2 Mehrbedarf für werdende Mütter (Abs. 2)

Rz. 28 Abs. 2 regelt zusätzliche Leistungen für Schwangere. Damit soll der Entstehung besonderer Kosten, die durch die Schwangerschaft verursacht werden, Rechnung getragen werden. Zur grundlegenden Neuregelung des Mehrbedarfes im Jahr 1992 vgl. BT-Drs. 12/2605 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). In diesem Zusammenhang werden Ernährung, Wäsche, Körperpflege sowie erhöhte Kosten für...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Regelbedarfe zum 1.1.2026 durch die Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.2 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4 Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtungen, vor al...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 8 Kinderbetreuungskosten

Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 67–73 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten, Zeile 67) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG (Zeilen 69-71, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind (ab Vz. 2025 mit 80 % der...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 4 Veranlagungsarten → Zeile 19

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2025 ein z. v. E. bis zu 12.096 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (1)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Juristische Person als Organgesellschaft

Rz. 214 Als Organgesellschaft kann nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG nur eine juristische Person des Zivil- und Handelsrechts infrage kommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können wegen der notwendigen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden. Körperschaften des öff...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.6 Einspruch gegen die Änderungsbescheide

Diskutiert wird, inwieweit ein Einspruch gegen Änderungsbescheide die Wirksamkeit der Selbstanzeige gefährden könnte.[1] Nach zutreffender Ansicht zählt zu den Spielregeln im steuerlichen Verfahren, dass grundsätzlich Einspruch gegen den aufgrund der Selbstanzeige ergehenden Änderungsbescheid eingelegt werden kann, wenn diese unzutreffend ist. Soweit hierdurch nur Fehler des...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / F. Verfassungsbeschwerde

Rz. 144 Die Gebühren für Verfahren vor den Verfassungsgerichten regelt § 37 RVG. Verfahren vor den Verfassungsgerichten kommen im Arbeitsrecht eher selten in Betracht. Allerdings kann es gelegentlich vorkommen, dass nach Erschöpfung des arbeitsgerichtlichen Rechtswegs für den Mandanten noch eine Verfassungsbeschwerde zu führen ist – beispielsweise wenn durch ein Urteil Grund...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Verfassungsbeschwerden

Rz. 157 Gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten. Hierbei sind allerdings die dem Anhörungsberechtigten entstehenden Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erhebt der Arbeitgeber erfolgreich Verfassungsbeschwerde und wurde sein Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ang...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / V. Festsetzungsverfahren

Rz. 148 Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn der Gegenanspruch jedoch rechtskräftig festgestellt ist, ist ausnahmsweise eine Aufrechnung möglich.[186] Rz. 149 Wenn es um die Frage geht, ob der Gegner Kosten erstatten muss, ist zunächst danach zu fragen, welche Kosten überhaupt entstanden sind. Rz. 1...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Elternteilen gegen die Versagung von Umgangsregelungen

Pressemitteilung Nr. 93/2025 des Bundesverfassungsgerichts vom 8.10.2025 Einführung Mit heute veröffentlichten Beschlüssen (1 BvR 316/24 und 1 BvR 810/25) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die jeweils von Elternteilen erhoben worden sind, denen trotz von ihnen in familiengerichtliche...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Ver... / 2 Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 316/24 ist unzulässig. Auf der Grundlage der Verfassungsbeschwerde und der mit ihr vorgelegten Unterlagen lässt sich aber auch nicht erkennen, dass das Oberlandesgerichts mit dem Verzicht auf eine vom Beschwerdeführer beanspruchte Umgangsregelung diesen in seinem Elterngrundrecht verletzte. Ob der Verzicht auf eine Umgangsregel...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Ver... / 1 Sachverhalte:

Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 316/24 ist Vater eines im August 2008 geborenen Kindes. Es lebt seit der Trennung der Eltern bei der Mutter, die auch seit mehreren Jahren das Sorgerecht allein ausübt. In dem der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Ausgangsverfahren hatte das Familiengericht den Umgang des Beschwerdeführers mit seinem Sohn zeitweilig ausgeschloss...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Ver... / Einführung

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen (1 BvR 316/24 und 1 BvR 810/25) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die jeweils von Elternteilen erhoben worden sind, denen trotz von ihnen in familiengerichtlichen Verfahren begehrter konkreter Regelungen des Umgangs mit ihren nicht bei ihnen l...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / I. Sachverhalt

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hatte vor dem LG Frankfurt (Oder) gegen seinen früheren Mandanten einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss gem. § 11 Abs. 1 RVG erwirkt. Mit seiner hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde hat der Kläger der Sache nach geltend gemacht, der antragstellende Rechtsanwalt habe unter Verstoß gegen die ihn aus dem Anwaltsvertrag treffenden Pf...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung des OLG Brandenburg Das OLG Brandenburg hat die für seine Entscheidung erforderlichen Grundlagen zutreffend zusammengestellt und eine zumindest vertretbare, wenn nicht sogar richtige Entscheidung getroffen. Dabei hat sich das OLG an die ganz überwiegende Auffassung in der Rspr. gehalten. Was ich nicht so schön finde, dass das OLG Brandenburg mehrfach unric...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / II. Ablehnung der Vergütungsfestsetzung bei Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen

1. Grundsätze Nach den Ausführungen des OLG Brandenburg führt allein die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht habe, gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung. Diese Regelung beruhe auf der Erwägung, dass die Bewertung materiell-rechtlicher Gegenrechte des Mandanten, deren Relevanz über das eigentliche Vergütung...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / C. Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 12 In diesem Spannungsverhältnis zwischen Testierfreiheit einerseits und Verwandtenerbrecht andererseits steht das Pflichtteilsrecht. Es beschränkt die Testierfreiheit des Erblassers, indem es den nahen Angehörigen eine Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers sichert. Rz. 13 Der BGH[31] vertrat bereits in der Vergangenheit – ebenso wie die überwiegende Meinung im zivil...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts ist es, den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Vermögen zu sichern. Deshalb setzt es der das deutsche Erbrecht im Übrigen prägenden Testierfreiheit Grenzen,[1] über die sich der Erblasser nicht hinwegsetzen soll. Tut er es doch, kann der benachteiligte Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblass...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Bedeutung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes und des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes

Rz. 10 Mit Inkrafttreten des KindRG sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719–1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen. Mit der früheren Regelung sollte einem nichtehelichen Kind bei nachfolgender Eheschließung der Eltern der Status eines ehelichen Kindes zukommen. Mit der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder seit dem 1.4.1998[45] wa...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / G. Muster: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilrechtliche Entscheidung)

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 49.1: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilgerichtliche Entscheidung) An das Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Per beA: DE.Justiz.7d4147c6–325e-40a5–84d7–20619a1a65fc.4ca0 Verfassungsbeschwerde In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde _________________________ – Beschwerdeführer – Prozessbevol...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Verfassungsbeschwerde zum BVerfG

Rz. 2 Jeder Grundrechtsträger kann vor dem Bundesverfassungsgericht eine Individualverfassungsbeschwerde erheben, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde muss die Behauptung des Beschwerdeführers enthalten, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 10...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / C. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde und Annahmeverfahren

I. Zulässigkeit 1. Beschwerdebefugnis, Partei- und Prozessfähigkeit Rz. 11 I.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist "jedermann", dh jeder, der Träger eines Grundrechts sein kann, auch inländische juristische Personen, Art. 19 Abs. 3 GG, zudem z.B. auch eine nicht rechtsfähige Personengruppe (GbR, OHG, KG) in Bezug auf Art. 14 GG und auf die...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 6. Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

Rz. 19 Eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz oder eine (Rechts-)Verordnung ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angegriffene Rechtsnorm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist. Eine unmittelbare Betroffenheit liegt vor, wenn die angegriffene Vorschrift ohne einen weiteren...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Verfassungsbeschwerde zu einem LVerfG

Rz. 4 Die Möglichkeiten, eine Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht und ggf. eine Verfassungsbeschwerde nach Landesverfassungsrecht an ein Landesverfassungsgericht[12] zu erheben, bestehen erstens unabhängig voneinander und zweitens nebeneinander (sofern das Landesverfassungsrecht dies nicht ausdrücklich ausschließt), und zwar auch, soweit die jeweils einschlägigen Grundrec...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / F. Checkliste: Verfassungsbeschwerde

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / I. Zulässigkeit

1. Beschwerdebefugnis, Partei- und Prozessfähigkeit Rz. 11 I.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist "jedermann", dh jeder, der Träger eines Grundrechts sein kann, auch inländische juristische Personen, Art. 19 Abs. 3 GG, zudem z.B. auch eine nicht rechtsfähige Personengruppe (GbR, OHG, KG) in Bezug auf Art. 14 GG und auf die Verfahrensgrun...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 2. In Deutschland: Verfassungsbeschwerde

Rz. 8 Auf Deutschland bezogen bedeutet Rechtswegerschöpfung, dass der Beschwerdeführer regelmäßig Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG erhoben haben muss, sofern er durch diese die Verletzung von mit den Konventionsrechten gleichwertigen Verfassungsrechten geltend machen kann.[74] Die Anrufung eines Landesverfassungsgerichts genügt nicht. Konventionsorgane haben Beschwerden ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 8. Antrag

Rz. 21 Das Begehren des Beschwerdeführers muss eindeutig erkennbar sein, § 92 BVerfGG. Zwar ist es deshalb i.d.R. nicht erforderlich, einen förmlichen Antrag im Sinne eines Klageantrags in einem fachgerichtlichen Verfahren zu formulieren, jedoch ist es zur Bezeichnung des genauen Begehrens durchaus ratsam, ein Rubrum und einen Antrag z.B. in der Weise zu formulieren, wie es ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Kosten – Missbrauchsgebühr

Rz. 7 Das Verfahren des BVerfG ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht zunehmend – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 29) missbräuchlich ist, § 34 Abs. 2 BVerfGG; es handelt sich um eine Gebühr i...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 7. Anforderungen an die Begründung – Substantiierung

Rz. 20 Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer §§ 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1, 92 BVerfGG genügenden Weise – vollständig – substantiiert und schlüssig zu begründen. Das Bundesverfassungsgericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene we...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Annahmevoraussetzungen

Rz. 22 Eine Verfassungsbeschwerde kann nur dann zur Entscheidung angenommen werden, wenn der Entscheidung grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt oder die Annahme der Verfassungsbeschwerde für die Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers insbesondere deshalb angezeigt ist, weil ihm durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / E. Einstweilige Anordnung

Rz. 29 Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum allgemeinen Wohl dringend geboten ist. Eine einstweilige Anordnung kann u.a. dann erlassen werden, wenn sie notwendig ist, um die Ef...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / Literaturtipps

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Prüfprogramm

Rz. 25 Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung ist das jeweils einschlägige Grundrecht aus Art. 1 bis 19 GG oder ein Recht aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG. Es ist zunächst bei jedem einschlägigen Grundrecht zu prüfen, ob sein Schutzbereich tangiert ist und sodann, ob ein verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff vorliegt. Für die übrigen verf...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Beschwerdebefugnis, Partei- und Prozessfähigkeit

Rz. 11 I.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist "jedermann", dh jeder, der Träger eines Grundrechts sein kann, auch inländische juristische Personen, Art. 19 Abs. 3 GG, zudem z.B. auch eine nicht rechtsfähige Personengruppe (GbR, OHG, KG) in Bezug auf Art. 14 GG und auf die Verfahrensgrundrechte aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 und Art. 103 Abs. ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / B. Allgemeines

I. Rechtliche Grundlagen 1. Verfassungsbeschwerde zum BVerfG Rz. 2 Jeder Grundrechtsträger kann vor dem Bundesverfassungsgericht eine Individualverfassungsbeschwerde erheben, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde muss die Behauptung des Beschwerdeführers enthalten, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in eine...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / I. Rechtliche Grundlagen

1. Verfassungsbeschwerde zum BVerfG Rz. 2 Jeder Grundrechtsträger kann vor dem Bundesverfassungsgericht eine Individualverfassungsbeschwerde erheben, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde muss die Behauptung des Beschwerdeführers enthalten, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner Rechte aus Art....mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Kosten und Gebühren, Kostenerstattung

1. Kosten – Missbrauchsgebühr Rz. 7 Das Verfahren des BVerfG ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht zunehmend – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 29) missbräuchlich ist, § 34 Abs. 2 BVerfGG; es ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Gebühren – Gegenstandswert

Rz. 8 Die Anwaltsgebühren in Verfassungsbeschwerdesachen sind nach § 37 Abs. 2 RVG i.V.m. Teil 3 (u.a. öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit) Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (Revision) des Vergütungsverzeichnisses zu berechnen (RVG-VV 3206, 3207 und 3210). Demnach erhält der Rechtsanwalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV 3206 i.H.v. 1,6.[36] Mi...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Parallel Verfassungsbeschwerde?

Rz. 204 In manchen Fällen kann es aus Gründen anwaltlicher Vorsorge geboten sein, parallel Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einzulegen mit der Bitte, diese zunächst im Allgemeinen Register zu "parken".[299] Denn nach der ständigen – u.E. falschen – Rechtsprechung des BVerfG ist die Monatsfrist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt, wenn ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 5. Rechtsschutzinteresse

Rz. 18 Das Rechtsschutzinteresse fehlt, sofern die beantragte Entscheidung den Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten bessergestellt hätte. Das Rechtsschutzinteresse muss in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein; es entfällt, wenn in einem weitgehend inhaltsgleichen Verfahren die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Norm bestätigt worden ist, ebenso bei einer entscheidu...mehr