Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Eingeschränkt wird die generelle Nichtigkeit durch § 105a. Ausnahmen gelten weiter in gerichtlichen Verfahren. Grds ist der Geschäftsunfähige zwar zugleich auch prozessunfähig (§ 52 ZPO). Die (möglicherweise) geschäftsunfähige Partei ist aber im Zulassungsstreit über ihre Prozessfähigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Frage als prozessfähig zu behandeln (BGHZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsmittel.

Rn 32 Bzgl seit dem 1.1.09 eingegangenen Anträgen (Rn 1) ist statthaft gg die Ablehnung des Antrags auf Erteilung (Rn 29) oder gg den Feststellungsbeschluss (Rn 25) die Beschwerde gem § 58 FamFG, wenn die Beschwer in vermögensrechtlichen Sachen mehr als 600 EUR (Beschwerdewert) beträgt oder die Beschwerde durch das Nachlassgericht zugelassen ist (§ 61 I–III FamFG). Zwischen-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entscheidung.

Rn 2 Liegen alle Voraussetzungen für eine Annahme vor, entscheidet das FamG durch Beschl. Die Entscheidung muss die Rechtsgrundlage der Annahme enthalten, ferner muss, wenn die Zustimmung eines Elternteils nach § 1747 IV für nicht erforderlich gehalten wird, dies aus den Gründen ausdrücklich hervorgehen (§ 197 FamFG). Der Beschluss wird erst mit Zustellung an den Annehmenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1745 BGB – Verbot der Annahme.

Gesetzestext 1Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, dass Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werden. 2Vermögensrechtliche Interessen sollen nicht ausschlaggebend sein. Rn 1 Eine Adoption erfordert nach § 1741 di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Geldzahlung.

Rn 12 Andere vermögensrechtliche Schädigungen (zB durch Betrug, Untreue, Nichtleistung, vielfach auch die Nichterfüllung von Schutzpflichten) betreffen von vornherein das Vermögen. Hier besteht die Herstellung in einer Geldzahlung, ohne dass diese auf § 251 gestützt werden müsste. Denn diese Geldzahlung stellt genau den Zustand her, der ohne den zum Ersatz verpflichtenden Um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsmittelversäumung.

Rn 48 Nach III entfällt eine Ersatzpflicht, wenn der Geschädigte schuldhaft ein Rechtsmittel unterlassen hat. Es sind darunter alle Rechtsbehelfe zu begreifen, die sich unmittelbar gg eine als Amtspflichtverletzung darstellende Handlung oder Unterlassung richten und das Ziel haben, diese zu beseitigen oder zu berichtigen und damit den Schaden abzuwenden (BGHZ 197, 375). Daru...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 301 [Autor/Stand] Hintergrund. Veräußert eine in Deutschland i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtige Person Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, spielt es keine Rolle, wie lange die natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Insoweit unterfällt ein Veräußerungsgewinn aus einer "echten" Veräußerung ab "Tag 1" des Zuzugs der n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rezeption der Hornbach-Doktrin in der Rechtsprechung des BFH

Rz. 46.7 [Autor/Stand] BFH-Urteil v. 27.2.2019 – I R 73/16. Erstmalig aufgegriffen hatte der BFH die Grundsätze der Hornbach-Baumarkt-Entscheidung in seinem Urteil v. 27.2.2019 (I R 73/16) [2] und den darauf Bezug nehmenden Folgeurteilen. Gegenständlich war dort die Frage nach der Möglichkeit, Wertminderungen in Gesellschafterdarlehensforderungen auf der Basis von § 1 zu beri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sozial-familiäre Beziehung.

Rn 4 Das Anfechtungsrecht ist ausgeschlossen, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind besteht. Der Begrenzung des Anfechtungsrechts liegt eine abstrakte (verfassungsrechtliche) Abwägung der Interessen des Kindes, des rechtlichen Vaters, der Mutter sowie des biologischen Vaters zugrunde, wonach dem Erhalt eines bestehenden Familienverb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Passive Entstrickung

Rz. 476 [Autor/Stand] Begriff der passiven Entstrickung. Eine der intensivsten Debatten wird – wie auch zu den anderen Entstrickungsvorschriften (v.a. zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG [2]) – zu der Frage geführt, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

"... von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ..." Rz. 333 [Autor/Stand] Überblick. Für sämtliche Wegzugsteuertatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt, dass die natürliche Person im Zeitpunkt der Verwirklichung des die Wegzugsbesteuerung auslösenden "Ereignisses" Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG innehaben muss. Als Anteile ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Renten / 2.1 Neuer Übergangszeitraum bis 2058 ab Veranlagungszeitraum 2023

Das wesentliche Kernelement der "neuen" Rentenbesteuerung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Endergebnis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und ihr gleichgestellten Versicherungen bzw. berufsständischen Versorgungswerken zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt werden. P...mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 2.5 Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes ist Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten. Das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit beruht nach Auffassung des BFH auf einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung bzw. Förderung.[1] Ein Kind gehört zum Haushalt des Steuerpflichtigen, wenn es dauerhaft in dessen Wohnung lebt oder mit seiner Einwilligung vorübergehe...mehr

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Renten / 4 Renten, die unter die nachgelagerte Besteuerung fallen

Folgende Rentenarten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung[1]: Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Renten aus einer privaten Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind (sog. Basis-...mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 2.2 Sonderfälle

Steht z. B. ein Steuerpflichtiger in mehreren Arbeitsverhältnissen, wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nur einmal gewährt. Ob der Werbungskosten-Pauschbetrag anwendbar ist oder die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden, ist bei derselben Einkunftsart einheitlich zu entscheiden. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei mehreren Arbeitsverhältnissen Ein...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.7 Verfassungsrecht

Rz. 34 Die Versicherungspflichttatbestände des § 2 sind insgesamt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das haben BVerfG und BSG immer wieder bestätigt. Rz. 35 Die Begründung einer Versicherungspflicht gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG; auch der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht berührt. Durch die Zwangsmitgliedschaft in der gesetz...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Leistungsanspruch nicht nur vorübergehend leistungsgeminderter versicherter Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben können, bei denen aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht (abschließend) festgestellt ist, bis zur Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger. Bei Leist...mehr

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Bundesverfassungsgericht – ... / 4 Die Entscheidung

In dem zugrunde liegenden Urteil, gegen das die Mieter Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt hatten, ging es um die Frage, ob der Vermieter bereits dann zur Kündigung berechtigt ist, wenn die Wohnung zwar vermüllt, ein konkreter Schaden aber noch nicht eingetreten ist. Nach einem Brandalarm in der streitgegenständlichen Wohnung stellten die Einsatzkräft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kammerbeiträge / 3.7 Industrie- und Handelskammer – wann die Pflichtmitgliedschaft entsteht

Die Industrie- und Handelskammern sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen und Freiberufler, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, gehören ihnen per Gesetz an. Die Pflichtzugehörigkeit tritt für Unternehmen ein, wenn sie zur Gewerbes...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1] Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formul...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Verhältnis zum Bereicherungsprinzip

Rz. 15 Gesetzessystematisch besteht kein Gegensatz zwischen dem Stichtagsprinzip und dem für das ErbStG zentralen Bereicherungsprinzip. Zwar wird das Stichtagsprinzip gelegentlich als ein zentrales Grundprinzip des ErbStG angesehen, das jedoch bei bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei verzögerter Verfügbarkeit über das durch Erbfall bzw. Schenkung zugefallene Vermöge...mehr

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Grundstücke in der betriebl... / 4. Prüfschritt 3: Greift eine gesetzgeberisch festgelegte Rückausnahme?

Haben wir es nun mit einem Grundstück zu tun, das zweifelsfrei als Verwaltungsvermögen einzugruppieren ist, es also Dritten zur Nutzung überlassen ist, kann es dennoch aus dieser Kategorie wieder herausfallen, wenn nämlich eine der Rückausnahmen in § 13b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 lit. a bis lit. f ErbStG greift. Hinsichtlich dieser Rückausnahmen bestehen aktuell einige offe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richtervorlage nach Art 100 I GG und Verfassungsbeschwerde.

Rn 22 Die Richtervorlage nach Art 100 I GG ordnet die Aussetzung des anhängigen Verfahrens an. Damit ist nach der Systematik des Gesetzes im Anwendungsbereich des Art 100 I GG ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Aussetzung nach § 148 versperrt. Allerdings ist das Gericht nach Art 100 I GG zugleich zur Vorlage verpflichtet. Ist jedoch bereits über dasselbe Gesetz eine ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verfassungsbeschwerde.

Rn 7 Sie ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf (BVerfG NJW 04, 1855 [BVerfG 11.03.2004 - 1 BvR 517/99]), der sich auch gg Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens richten kann. Prinzipiell ist es aber wegen des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde geboten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLV. Verfassungsbeschwerden

Rz. 143 Die Streitwerte bei Verfahren vor den Verfassungsgerichten sind nach unten durch § 37 Abs. 3 RVG auf 5.000,00 EUR begrenzt. Dieser Rahmen wird eher nach unten ausgeschöpft, wenn die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Wird dem Antrag stattgegeben liegen die Streitwerte bei 10.000,00 EUR[161] bis zu 25.000,00 EUR, wenn die Sache für den Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelf.

Rn 19 Als Rechtsbehelf kommt die Berufung nur in Betracht, wenn sie vom Amtsrichter gem § 511 II Nr 2 zugelassen oder wenn sie auf eine angeblich fehlerhafte Streitwertfestsetzung durch das AG gestützt wird (vgl etwa Köln AGS 09, 602 [OLG Köln 12.08.2009 - 16 W 26/09] mwN, s.a. oben Rn 4), ansonsten die Gehörsrüge gem § 321a. Die früher in Extremfällen als statthaft erachtet...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / II. Rechtsschutz gegen den Grundsteuermessbescheid

Rz. 57 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts (§ 13 GrStG Rz. 65). Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Natürlich bleibt es auch dabei, dass sich im Grundsteuerwertbescheid getroffene Feststellungen, nicht beim Grundsteuermessbescheid, dem Folgebescheid,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder sonstiger Abschluss des Verfahrens (Abs 4 S 1).

Rn 63 Abs 4 S 1 stellt klar, dass die Bestellung des Verfahrensbeistands nicht für jeden Rechtszug gesondert erfolgt, sondern erst mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung. Da nicht nur der Vefahrensbeistand (vgl BVerfG FuR 18, 36; FamRZ 17, 206; vgl auch FamRZ 13, 1279 für Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahen; Prütting/Helms/Hammer § 158b Rz 20; Ster...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Der Rechtsbehelf des § 321a (›Anhörungsrüge‹, ›Gehörsrüge‹) dient der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), indem er nach Erlass und Bekanntgabe der Entscheidung, ggf auch nach Eintritt der formellen Rechtskraft, eine Fortführung des Verfahrens vor dem iudex a quo ermöglicht. Die Gehörsrüge ist als außerordentlicher Rechtsbehelf, der die Rechtskraft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Korrektur zur Aufrechterhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in eine funktionierende Rechtsprechung.

Rn 17 Ein maßgebliches Allgemeininteresse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts sieht der BGH auch dann, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rspr zu beschädigen. Ein solcher schwerer, das Vertrauen der Allgemeinheit in eine funktionierende Rspr gefährdender Rechtsfehler wird zu Recht bejaht, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff Vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (Vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktische Bedeutu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts (Nr 1).

Rn 5 Die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, Art 101 I 2 GG, gewährleistet wurde. Der Richter muss im Vorhinein durch normative, abstrakt-generelle Bestimmung ermittelt werden können; seiner Bestimmung darf keine Ermessensentscheidung zu Grunde liegen, durch die et...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Neue Rügen.

Rn 11 Auch eine erstinstanzlich noch nicht erhobene Zulässigkeitsrüge kann zweitinstanzlich erstmals nur fristgerecht oder mit genügender Entschuldigung (Rn 7, 8) geltend gemacht werden (Rn 6; BGH NJW-RR 93, 1021). Neu ist eine Rüge auch dann, wenn sie erstinstanzlich zunächst erhoben war, dann aber fallengelassen wurde und mit der Berufung wieder aufgegriffen wird (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 12 Wird die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache angefochten, ist in der zweiten Instanz auch über die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz (neu) zu entscheiden. Eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung kommt demgegenüber nur unter den Voraussetzungen der § 113 I 2 iVm 91a II 1, 99 II 1, 269 V ZPO in Betracht, also nach übereinstimmender Erledig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materielle Verfahrensleitung und das Recht auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG).

Rn 3 Aus § 139 folgt für das Gericht eine Pflicht zur Kommunikation mit den Parteien, um Unklarheiten auszuräumen und auf sachgerechte Anträge hinzuwirken. Art 103 I GG gewährt dagegen dem Einzelnen lediglich ein Recht darauf, dass das Gericht sein Anliegen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht. Eine Pflicht zum Rechtsgespräch oder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41–48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankerten J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Rechtsstreit.

Rn 6 Die Aussetzung kann nur mit Blick auf einen anhängigen, vom Ausgangsverfahren verschiedenen Rechtsstreit angeordnet werden. Eine Aussetzung bis zur Zustellung einer Streitverkündungsschrift im anhängigen Rechtsstreit ist nicht möglich (BGH MDR 18, 1144 [BGH 22.03.2018 - I ZR 76/17]). Bis zum Abschluss des Mahnverfahrens ist eine Aussetzung nicht zulässig; erst die Abgab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründete Ablehnung.

Rn 10 Sie ist nach Abs 2 unanfechtbar. Eine Nachprüfung ist auch im Rechtsmittelverfahren über die Hauptsache nicht möglich (BGH NJW 95, 403 = MDR 95, 409 [BGH 08.11.1994 - XI ZR 35/94]). Das gilt auch, wenn der Amtsrichter nach § 45 II 2 sich selbst durch begründeten Beschl für befangen erklärt hat. Der Begründung bedarf es wg der Berührung von Verfahrensgrundsätzen der Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Systematik.

Rn 1 Die Einordnung des Abschnitts Arrest und einstweilige Verfügung in das 8. Buch ist systemwidrig (BVerfGE 46, 182 = NJW 78, 693 [BVerfG 19.10.1977 - 2 BvR 42/76]). Zur Zwangsvollstreckung gehören lediglich die im einstweiligen Verfügungsrecht als Vollziehung bezeichneten Maßnahmen, mit denen Arrest und Verfügung vollstreckungsrechtlich durchgesetzt werden. Im Übrigen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Rechtskraft.

Rn 3 Die formelle Rechtskraft tritt ein mit Ablauf der Frist für die Einlegung eines ordentlichen Rechtsmittels. Damit sind Beschwerde, sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde gemeint. Nicht hierher gehören die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 48 II), die Wiedereinsetzung (§ 17), die Verfassungsbeschwerde und die Menschenrechtsbeschwerde (Art 34 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (BGBl I, 2222) neu eingeführte Rechtsbehelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 99 I enthält den Grundsatz, dass eine Kostenentscheidung nicht isoliert anfechtbar ist, sondern nur zusammen mit der Hauptsache. Damit soll einerseits vermieden werden, dass sich ein Rechtsmittelgericht iRe isolierten Kostenbeschwerde inzidenter doch mit der Hauptsache befassen muss, obwohl diese nicht angegriffen wird. Darüber hinaus dient die Vorschrift der Prozessö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm will dem Gericht die Möglichkeit eröffnen, Verletzungen des rechtlichen Gehörs in eigener Regie zu bereinigen. § 44 beruht wie auch der weitgehend wortgleiche § 321a ZPO auf der Entscheidung des Plenums des BVerfG vom 30.4.03 (BVerfGE 107, 395 = NJW 03, 1927 [BVerfG 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02]). Das BVerfG hat in dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass das Gru...mehr