Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / II. Auswertung der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Zu der unter I. skizzierten Problematik ergingen Mitte 2023 vier BFH-Urteile.[9] Zu diesen Urteilen im Einzelnen: 1. BFH v. 11.7.2023 – I R 21/20 (Hauptentscheidung) Diese Hauptentscheidung behandelt zudem interessante verfahrensrechtliche Aspekte des § 14 Abs. 5 KStG, die jedoch nicht Gegenstand dieses Beitrages sind.[10] a) Sachverhalt Zwischen der A-GmbH als OT und der B-GmbH...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 1 Einkunftsart

Unabhängig von der zivilrechtlichen Gestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Handelsvertreter und dem Auftraggeber ist steuerlich zu klären, ob der Handelsvertreter selbstständig oder nichtselbstständig tätig ist. Dabei kommt es nicht allein auf die vertragliche Bezeichnung, die Art der Tätigkeit oder die Form der Entlohnung an. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Beendigung durch Auflösungsvertrag

Rz. 29 § 623 BGB sieht die gesetzliche Schriftform neben der Kündigung auch für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvereinbarung vor. Nicht unter das gesetzliche Schriftformerfordernis fallen jedoch Vereinbarungen, durch die bestehende Arbeitsbedingungen teilweise aufgehoben oder geändert werden, da eine solche Vereinbarung keine Auflösung des Arbeitsverh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 6 Zuzahlung

Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 EUR und höchstens 10 EUR, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.[1] Die Zuzahlung ist je Fahrt zu entrichten.[2] Achtung Zuzahlungsverpflichtung auch für Minderjährige Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht hier – entgegen der sonst üblichen Regelung – auch für Versicherte, die das 18....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.6 Tarifliche Rechte

Rz. 64 Entsprechendes gilt im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG, das wie § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG nur den Rechtsverzicht verbietet, nicht hingegen einen Tatsachenvergleich.[1]mehr

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Handelsvertreter / Zusammenfassung

Begriff § 84 HGB definiert den Handelsvertreter als selbstständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbstständig ist, wer im Wesentlichen seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei bestimmen kann und eigenes unternehmerisches Risiko trägt. Er handelt in fremdem Namen und fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.3 Ansprüche nach § 15 AGG

Rz. 60 Entsprechendes gilt für Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem AGG wegen unzulässiger Benachteiligung oder Belästigung (§ 15 AGG). Die Ansprüche sind unabdingbar (§ 31 AGG). Danach verstoßen sämtliche Vereinbarungen gegen § 31 AGG, durch die Ansprüche aus dem AGG im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden. § 31 AGG steht jedoch einer Vereinbarung über Ansprüche aus ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.2.2 Anwachsung

Rz. 809 Soll die Komplementär-GmbH zukünftiger Rechtsträger des Unternehmens sein, erübrigt sich eine Umwandlung nach dem stark formalisierten Verfahren des Umwandlungsgesetzes. Die Übertragung des Unternehmens auf die Komplementär-GmbH kann dadurch geschehen, dass bis auf die Komplementär-GmbH sämtliche Gesellschafter aus der GmbH & Co. KG ausscheiden.[1] Mit dem Ausscheide...mehr

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Handelsvertreter / 5.3 Vorgänge nach Betriebsveräußerung/-aufgabe

Soweit nach einer Betriebsaufgabe noch steuerrelevante Ereignisse eintreten, können diese zu nachträglichen Einkünften gem. § 24 Nr. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 15 EStG führen. Die nachträglichen Einkünfte sind nicht mehr nach den Grundsätzen des Vermögensvergleichs[1] , sondern in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG unter Berücksichtigung des Zu- und Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 4 Betriebsausgaben

Der Gewinn des Handelsvertreters mindert sich um Ausgaben, die durch seinen Betrieb verursacht sind. Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze. Keine Betriebsausgabe sind Finanzierungskosten für die Beteiligung eines Versicherungsvertreters an dem Unternehmen, dessen Versicherungen er vertreibt. Diese erfüllt keine betriebliche Funktion und gehört auch dann nicht zum notwendige...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

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Handelsvertreter / 5.2 Sonstige Einnahmen bei Betriebsveräußerung/-aufgabe

Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Betriebsvermögens, z. B. Pkw oder Büroausstattung etc., ist ebenso steuerlich relevant wie die Überführung der Gegenstände in das Privatvermögen. Die vollständige Betriebsveräußerung/-aufgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt sein. Keine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe liegt vor, wenn der Handelsvertreter se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1 Umfang

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten und Transporte, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.[1] Welches Fahrzeug für eine Beförderung benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.[2] Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich insbesondere aus dem aktuellen Gesun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 1 Status des Handels­vertreters

Sowohl natürliche als auch juristische Personen (GmbH, UG haftungsbeschränkt) oder Handelsgesellschaften (KG, OHG) können Handelsvertreter sein. Wenn das Unternehmen einer natürlichen Person keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, ist der Handelsvertreter Gewerbetreibender, ohne Kaufmann zu sein (§ 1 HGB). Für das Vorliegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Kündigungsschutzklage

Rz. 103 Die Nichtigkeit der Kündigung wegen Nichteinhaltung der Schriftform kann der Arbeitnehmer außerhalb der 3-wöchigen Klagefrist des § 4 KSchG klageweise geltend machen, da die Frist erst ab "Zugang der schriftlichen Kündigung" zu laufen beginnt. Gegen eindeutig formunwirksam (z. B. mündlich oder per E-Mail) ausgesprochene Kündigungen braucht sich der Arbeitnehmer also ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2.3 Einnahmen-Überschussrechnung

Ist der Handelsvertreter nicht buchführungspflichtig und führt er auch freiwillig keine Bücher, hat er als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben[1] zu ermitteln. An die Dokumentation sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Das Erstellen und Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege reicht aus.[2] Für die Einkommensteuererklärung muss der amt...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.4 Grunderwerbsteuer

Rz. 845 Die Verschmelzung, die Anwachsung und die Einbringung unterliegen der Grunderwerbsteuer, da auf Seiten der übernehmenden Gesellschaft eine Anschaffung vorliegt. Die anfallende Grunderwerbsteuer stellt objektbezogene Anschaffungsnebenkosten des Grundstücks dar und ist zu aktivieren.[1] Formwechselnde Umwandlungen unterliegen mangels Rechtsträgerwechsels nicht der Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.7 Anfechtung

Rz. 798 Gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses kann innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung Klage erhoben werden, § 14 Abs. 1 UmwG. Als Klagegrund kommt nicht in Betracht, dass das Umtauschverhältnis oder die Gegenleistung bei Barabfindung zu niedrig bemessen wurde; für solche Fälle sieht das Gesetz ein gerichtliches Spruchverfahren nach dem Spruchverfa...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.3.2 Anzuwendende Vorschriften (Steuerrechtliche Aspekte)

Rz. 849 Bei identitätswahrendem Formwechsel: Hier tritt eine GmbH als Komplementär-GmbH ohne Kapitalanteil der GbR bei, gleichzeitig werden die bisherigen GbR-Gesellschafter Kommanditisten. Kommt es zu keiner Gewinnrealisierung, fällt der Vorgang nicht mehr unter § 24 UmwStG.[1] [2] Bringen die GbR-Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile in eine bestehende GmbH & Co. KG ein – d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 5.2 Gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB)

Rz. 73 Die gesetzliche Schriftform wird nach § 126 Abs. 1 Alt. 1 BGB dadurch erfüllt, dass die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wird. Zur Einhaltung der Schriftform des § 623 BGB muss die Kündigung also nach § 126 Abs. 1 BGB vom Erklärenden eigenhändig unterschrieben und – da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung han...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2 Rechtssicherheit durch Anrufungsauskunft

Ob der Handelsvertreter im Einzelfall selbstständig oder nichtselbstständig tätig ist, kann je nach Sachverhalt schwierige Abgrenzungsfragen auslösen. Um hier eine rechtssichere Entscheidung zu treffen, empfiehlt es sich im Einzelfall die Zuordnung im Rahmen einer kostenfreien Anrufungsauskunft durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt klären zu lassen. Das Finanzamt ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.3 Erkennbarkeit des Ausstellers

Rz. 76 Die Schriftform erfordert eine "Namensunterschrift", sodass der Aussteller der Erklärung erkennbar ist. Ausreichend ist die Unterschrift mit dem Familiennamen und, sofern die als Aussteller in Betracht kommenden Personen ohne Zweifel feststehen, auch der Vorname oder ein Pseudonym.[1] Nicht erforderlich für die Einhaltung der Schriftform des § 126 BGB ist ein lesbarer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Abschreibung bei... / 2.5 Welche Wirtschaftsgüter dürfen degressiv abgeschrieben werden?

Steuerlich gibt es die degressive Abschreibung nur für bewegliche Wirtschaftsgüter. Ob sie gebraucht oder neu sind spielt, wie erwähnt, keine Rolle. Auch aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter dürfen degressiv abgeschrieben werden. Einlagewert und damit AfA-Bemessungsgrundlage für die künftige betriebliche Nutzung ist grundsätzlich der Teil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.7 Notarielle Beurkundung und gerichtlicher Vergleich

Rz. 81 Nach § 126 Abs. 4 BGB wird die gesetzliche Schriftform auch durch die notarielle Beurkundung (§ 128 BGB) gewahrt. Da die notarielle Beurkundung bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der ZPO errichtetes Protokoll ersetzt wird (§ 127a BGB), wahrt auch der gerichtliche Vergleich, z. B. im arbeitsgerichtlichen Ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.6 Übertritt in eine andere Einrichtung

Rz. 24 Kein (weiterer) Zuständigkeitswechsel soll nach Abs. 2 Satz 2 eintreten, wenn der Leistungsberechtigte in eine andere Einrichtung oder von dort in weitere Einrichtungen übertritt. Es soll vielmehr bei der Zuständigkeit des Leistungsträgers bleiben, der für die erste Einrichtung zuständig ist. In der Literatur wird einschränkend gefordert, dass es nur dann bei der Zust...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3.1.2 Aufhebungsvertrag

Rz. 99 Entspricht der Aufhebungsvertrag nicht der gesetzlichen Schriftform, ist er ebenso unheilbar nichtig. Das hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet wurde, sondern fortbesteht. Hinsichtlich der Vergütungsansprüche gilt der Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn". Der Arbeitnehmer hat mangels ausdrücklichen Arbeitsangebots keine Ansprüche nach § 615 Satz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.6 Die Bedeutung des § 5 Abs. 3 GrEStG

Rz. 83 Der Erlass v. 26.3.2003 (BStBl I 2003, 271) befasst sich auch unter Tz. 7 ausführlich mit dem Grundstückserwerb von einem Gesellschafter. Dies rührt daher, dass zeitgleich mit der Novellierung des § 1 Abs. 2a GrEStG § 5 Abs. 3 GrEStG in das Grunderwerbsteuergesetz eingefügt wurde, der nunmehr die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur planmäßigen Grundstüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.3 Vereinigung bzw. Übertragung (Übergang) von mindestens 90 % der Anteile

Rz. 89 Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG wird für alle ab dem 1.7.2021 verwirklichten Erwerbsvorgänge eine Grunderwerbsteuerpflicht bereits dann ausgelöst, wenn unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand vereinigt (bzw. in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder in der Hand von abhängige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 1 Pflichten des Beschäftigten

Ist der Beschäftigte wegen Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, muss er sich unverzüglich – spätestens zum Zeitpunkt des geplanten Arbeitsbeginns – beim Arbeitgeber krank melden. Er muss dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, also angeben, wann er aufgrund eigener Einschätzung voraussichtlich wieder arbeiten kann (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG). D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.1 Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93k Das AmtshilfeRLUmsG ist nach dessen Art. 31 Abs. 1 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Da das Gesetz am 29.6.2013 im BGBl verkündet wurde, wäre Inkrafttretenszeitpunkt damit der 30.6.2013. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 23 Abs. 11 GrEStG ist § 1 Abs. 3a GrEStG jedoch erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem Tag des Beschlusses des De...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.7 Unklarer bzw. fehlender gewöhnlicher Aufenthalt und Eilfall

Rz. 27 Die Regelung in Abs. 2 Satz 3 betrifft 2 Fallgruppen, für die das Gesetz einen vorläufigen Leistungseintritt der nach Abs. 1 zuständigen Behörde anordnet. Fallgruppe 1 betrifft die Situation, dass spätestens 4 Wochen nach Eintritt des Leistungsfalles (Inkenntnissetzen der sachlich zuständigen Behörde durch die Einrichtung oder sonstige Kenntniserlangung der Behörde) n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG). Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags (§ 90 Abs. 1 ZVG), sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (vgl. BFH v. 6.6.19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.3 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot (Abs. 1 Nr. 6, 7)

Rz. 56 Während § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG Rechtsgeschäfte erfasst, die den (schuldrechtlichen) Anspruch auf die (dingliche) Abtretung eines Übereignungsanspruchs nach § 398 BGB betreffen, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG solche Rechtsgeschäfte besteuert, die den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot oder – dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG fol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / c) Konsequenzen für die Praxis

Für die Einbringung einer Organbeteiligung nach § 20 Abs. 1 S. 2 UmwStG 1995 hatte der BFH bereits im Jahr 2010 entschieden, dass die übernehmende Kapitalgesellschaft gem. § 22 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG 1995 umfassend und vorbehaltlos in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden eintrete – und zwar auch im Hinblick auf die körperschaftsteuerlichen Eingliederun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Rückforderung von angerechneter KapErtrSt im "cum/ex-Verfahren" ist rechtmäßig

Eine Bank, die Organgesellschaft der Klägerin war, führte außerbörsliche Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag durch. Sie erzielte dadurch in den Jahren 2007-2009 Kapitalerträge im mehrstelligen Millionenbereich. Diese wurden der Klägerin als Organträgerin der Bank steuerlich zugerechnet. Das beklagte FA rechnete ursprünglich in den KSt-Bescheiden aufgrund der Aktie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Zulässigkeit bei Betriebsstilllegung oder Stilllegung einer Betriebsabteilung

Rz. 123 Die ordentliche Kündigung ist nur ausnahmsweise zulässig, nämlich wenn der Betrieb stillgelegt oder die Betriebsabteilung stillgelegt wird, in der die geschützte Person beschäftigt wird und eine Übernahme in eine andere Betriebsabteilung aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG).[1] Auch für Initiatoren einer Betriebsratswahl nach § 15 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 2.2 Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hat folgende kennzeichnende Merkmale herausgearbeitet[1]: Wirtschaftsgüter sind die Sachen und Rechte i. S. d. § 90 BGB [2], Tiere sowie vermögenswerte Vorteile einschließlich rechtlicher und tatsächlicher Zustände, konkreter Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb.[3] Der Steuerpflichtige muss sich die Erlangung des Vermögenswerts etwas kosten lassen; es...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.4 Bedeutung der Zustimmungsersetzung für die Kündigung und einen Rechtsstreit über die Kündigung

Rz. 105 Die Zustimmungsersetzung wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam[1], sofern sich ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss nicht als offensichtlich aussichtslos darstellt[2]. Dabei ist unerheblich, ob man den Beschluss des Arbeitsgerichts einem Leistungsurteil oder einem Gestaltungsurteil gleichstellt.[3] Zieht man die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.2.1 Nutzungs- und Funktionszusammenhang

Grund und Boden und Gebäude werden je nach unterschiedlicher Nutzung und unterschiedlichen Eigentümern in jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter aufgeteilt. Das sind die eigenbetriebliche Nutzung, fremdbetriebliche Nutzung, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und Nutzung zu fremden Wohnzwecken. Jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ist als besonderes Wirtschaftsgut zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Wichtiger Grund

Rz. 51 Nach § 626 Abs. 1 BGB ist der Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.1.2 Betriebliche Zwecke

Werden Wirtschaftsgüter zu betrieblichen Zwecken genutzt, gehören sie zum notwendigen, gewillkürten oder geduldeten Betriebsvermögen. Die Art der Gewinnermittlung ist dabei grundsätzlich unerheblich.[1] 3.1.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar dazu bestimmt sind, dem Betrieb des Steuerpflichtigen zu dienen, sind notwendiges Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 1.4 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Zum gewillkürten Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter gehören, die objektiv geeignet und bestimmt sind, den Betrieb zu fördern, und die nicht zum notwendigen Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehören.[1] Ein Wirtschaftsgut kann nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn bereits bei seinem Erwerb erkennbar ist, dass es dem Betrieb keinen Nutzen, ...mehr