Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.1 Heizölverbrauch

Um den Heizölverbrauch eines Abrechnungszeitraums zu errechnen, ist ausdrücklich der Anfangsbestand bei Beginn des Abrechnungszeitraums und der Endbestand bei dessen Ende festzustellen.[1] Der Verbrauch des Heizöls berechnet sich wie folgt: Anfangsbestand zuzüglich laufende Lieferungen abzüglich Endbestand. Die Messung des Restbestands im Öltank mit einem Peilstab oder einer...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.2 Andere zwingende Gründe

Neben dem Geräteausfall können andere Gründe vorliegen, die einem Geräteausfall gleichzusetzen sind, das heißt, dass eine Nachholung der Verbrauchserfassung objektiv unmöglich ist. Beispiele dafür sind diese Fälle: Nutzer verweigert Mitarbeitern von Servicefirmen Zutritt zu den Räumen, Nutzer reagiert nicht auf Terminvorschläge, Ablesung erfolgte nicht, da sie vergessen wurde, e...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 2.1 Korrekturmöglichkeiten bei erhöhter Rohrwärme

Für Gebäude, in denen die freiliegenden Leitungen überwiegend (also mehr als die Hälfte) ungedämmt sind, ist ein Verbrauchsanteil von generell 50 % angemessen. Begründung: Die Wärmemenge, die von ungedämmten Rohren abgegeben wird, erfassen die Ablesegeräte nur unzureichend, zudem kann der Nutzer sie nicht beeinflussen. In der Praxis gibt es jedoch Fälle, in denen es auch bei...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.2 Unmöglichkeit/Unwirtschaftlichkeit der Anschaffung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizKV)

Technische Unmöglichkeit Entweder ist die Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung selbst oder die Kostenverteilung des Wärmeverbrauchs nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die erste Variante bezieht sich auf diejenigen Fälle, in denen Räume bzw. Nutzereinheiten nicht mit der notwendigen technischen Ausstattung zur Verbrauchsmessung ausger...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.10.5 Feuerlöscher

Die Kosten der Anschaffung sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Die Wartungs- und Prüfungskosten gehören ebenfalls nicht zu den ansatzfähigen Kosten für die Heizung. Der Vermieter kann sie aber als "sonstige Betriebskosten" in der Betriebskostenabrechnung verteilen, wenn eine entsprechende mietvertragliche Regelung vorliegt.[1]mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.4 Leerstand

Oft stehen in einem Anwesen Einheiten leer, weil zum Beispiel der neue Mieter noch nicht eingezogen ist, noch kein neuer Mieter gefunden wurde oder ein Umbau ansteht. Die auf diese Flächen entfallenden Betriebskosten hat der Vermieter zu tragen. Er darf die Gesamtfläche nicht um die leerstehenden Flächen verringern.[1] Das sog. Leerstandsrisiko hat der Vermieter auch für ver...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.6.1 Wartung

Wartungsarbeiten fallen unter den Begriff der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft. Die Wartung der Heizanlage erfolgt regelmäßig durch eine Fachfirma auf Grundlage von Wartungsverträgen. Eine umlagefähige Wartung beinhaltet die Einstellung der Feuerungseinrichtungen, die Überprüfung der ze...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.6.4 Öltankreinigung

Die Kosten der Öltankreinigung, die in einem Turnus von 5 bis 7 Jahren empfohlen wird[1], sind ansetzbar.[2] Diese Arbeit ist bei ölbetriebenen Heizanlagen generell alle paar Jahre erforderlich, um zu verhindern, dass es insbesondere durch Ölschlamm zur Unterbrechung der Ölzufuhr kommt, wodurch die Heizanlage ausfallen kann. Durch die Tankreinigung werden Verschmutzungen bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 3 Rechtsstellung des Betriebsrats

Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen um ihrer Tätigkeit willen nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Bevorzugte Beförderung, erhöhte Dienstaufwandsentschädigung, vorzeitige Lohnerhöhungen usw. an Betriebsratsmitglieder sind unzulässig. Zuwiderhandlungen können gerichtlich bestraft werden.[1] Sie führen ihr Amt ehrenamtlich.[2] Die Betriebsratsmitglieder sind von ihrer ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.3 Messdifferenzen bei Wasserzählern

Regelmäßig kommt es zu unterschiedlichen Verbrauchsanzeigen am Hauptwasserzähler einerseits und allen Einzelwasserzählern insgesamt andererseits. Dabei zeigt der Hauptwasserzähler zumeist mehr an als die Summe der Zwischenzähler. Dies liegt daran, dass die Einzelwasserzähler je nach Typ und Einbaulage erst ab einem Durchfluss von 12 Litern pro Stunde zu zählen beginnen. Muss...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9.3 Kosten der Eichserviceverträge

Schließt der Gebäudeeigentümer mit der Messdienstfirma einen Eichservicevertrag ab, wonach die Firma verpflichtet ist, jeweils bei Eichfälligkeit die Messgeräte durch neu geeichte Austauschgeräte zu ersetzen, kann er die damit verbundenen Kosten auf die Nutzer umlegen.[1] Handelt es sich aber um einen Vollwartungsvertrag, bei dem die Firma nicht nur die regelmäßige Wartung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuernachforderung / Arbeitsrecht

Führt ein Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung zu wenig Lohnsteuer an das Finanzamt ab, so hat er gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung von drohenden Steuernachforderungen. Hat er die fehlende Lohnsteuer nachträglich entrichtet, so verwandelt sich dieser Freistellungsanspruch in einen Erstattungsanspruch. Wird der Arbeitgeber...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 2.3 Korrekturverfahren nach VDI 2077

Um das Korrekturverfahren nach VDI 2077 durchführen zu können, muss zuerst der sog. Korrekturwärmeanteil ermittelt werden. Das ist der Rohrwärmeanteil, der auf die Verbraucher aufgeteilt wird. Bei dem Beispiel des Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen betrug der Brennstoffverbrauch 18.000 kWh (aus...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.10.7 Leasingkosten

Leasingkosten für den Heizkessel oder den Gastank sind nicht umlagefähig. Bei ihnen handelt es sich um Anschaffungskosten, nicht um Betriebs- oder Heizkosten. Das hat der BGH auch für die Anmietkosten eines Brenners entschieden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / Zusammenfassung

Begriff Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist das zentrale Instrument zum Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit. Sie wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und enthält Angaben zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtlicher Dauer sowie Angaben dazu, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Angaben zur Diagnose enthält di...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.2 Anmietung der Geräte

Gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV kann der Gebäudeeigentümer die Verbrauchserfassungsgeräte auch mieten oder leasen. Die Kosten der Anmietung sind als Betriebskosten umlagefähig gemäß § 2 Nr. 4a, 5a BetrKV. Ist das Mietobjekt bereits mit gemieteten Erfassungsgeräten ausgestattet, so kann der Vermieter die Mietkosten im Rahmen der Abrechnung dem Mieter weiter berechnen. Beteiligungs- bz...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.4.4 Umstrukturierung

Die Umstellung der Mietstruktur ist z. B. von Bedeutung, wenn eine Bruttowarm- bzw. Inklusivmiete vereinbart wurde. Da diese Art der Mietstruktur gegen die Bestimmungen der HeizKV verstößt, besteht ein Anspruch auf Umstrukturierung. Wenn sich die Vertragsparteien nicht darauf einigen können, bei künftigen Abrechnungen der Heiz- und Warmwasserkosten die Vorgaben der HeizKV zu...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 3.3 Verteilerschlüssel und Anteil des Nutzers

Die Umlageschlüssel ergeben sich aus den §§ 7 und 8 HeizKV.[1] Der Vermieter darf grundsätzlich nicht mehr als 70 % der Gesamtkosten nach Verbrauch, mindestens 30 % und höchstens 50 % der Kosten nach einem festen Schlüssel (Grundkosten) verteilen. Die Heizkostenabrechnung muss so erstellt werden, dass der Mieter die Rechenwege und die Aufteilungen nachvollziehen kann. Die si...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9.2 Eichkosten

Eichkosten sind umlagefähige Heiznebenkosten und gemäß § 2 Nr. 4a BetrKV umlagefähige Betriebskosten. Als Eichkosten gelten die durch die Nacheichung vor Ort entstehenden Kosten. Soweit zu demselben Zweck aus Gründen der Kostenersparnis das alte Messgerät gegen ein neues ausgetauscht wird, zählen auch die Austauschkosten zu den Eichkosten gemäß § 7 Abs. 2 HeizKV. Statt der N...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.2 Gasverbrauch

Die Feststellung des Gasverbrauchs hängt vom Ableseturnus des Energieversorgers ab, der entweder monatlich oder zweimonatlich Abschlagszahlungen fordert. Stimmt der in Rechnung gestellte Verbrauchszeitraum des Energielieferers mit dem des Vermieters überein, kann der Rechnungsbetrag in voller Höhe in die Heizkostenabrechnung eingestellt werden. Endet der vom Energielieferer a...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.1 Zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV)

Hierunter werden alle Anlagen zusammengefasst, die von einem Punkt aus mehrere Räumlichkeiten und unterschiedliche Nutzer mit Wärme und Warmwasser versorgen. i. d. R. befindet sich eine solche Anlage im zu versorgenden Gebäude, z. B. im Keller. Das ist jedoch nicht zwingend, denn durch eine zentrale Anlage kann auch eine aus mehreren Gebäuden bestehende Wirtschaftseinheit ve...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 5 Aufteilung der Warmwasserkosten (§ 8 HeizKV)

Wird das Warmwasser in einer von der Heizanlage getrennten Anlage erzeugt, sind die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage gemäß § 8 Abs. 1 HeizKV in einen verbrauchsabhängigen und einen verbrauchsunabhängigen Anteil aufzuteilen. Für verbundene Anlagen, die sowohl Wärme als auch Warmwasser produzieren, gilt für die Verteilung der Kosten § 9 HeizKV.[1] W...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.3 Beheizte Fläche

Daran schließt sich gleich die Frage an, was unter "beheizten Räumen" zu verstehen ist. Zum einen besteht die Auffassung, dass es sich hierbei nur um Räume handelt, die mit einem Heizkörper ausgestattet sind.[1] Diese Auffassung vertritt auch das AG Koblenz.[2] Danach ist eine Heizkostenabrechnung ordnungsgemäß erstellt, wenn nur die Flächen der mit einem Heizkörper ausgesta...mehr

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HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 1.1 Verbrauchsunabhängige Abrechnung

Die Anwendung des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizKV setzt zunächst voraus, dass überhaupt eine Abrechnung über Heiz- und/oder Warmwasserkosten vorliegt. Diese muss verbrauchsunabhängig und entgegen den Bestimmungen der HeizKV erstellt worden sein. Verbrauchsunabhängig ist eine Abrechnung immer dann, wenn Verbrauchswerte nicht festgestellt bzw. abgelesen werden können. Dies ist nicht...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 1 Vorauszahlung auf die Heizungskosten

Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Vermieter eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu erstellen, wenn der Mieter eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten leistet (Abrechnungspflicht). Die Vorschrift nennt zwar nur die Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB), sie gilt aber ebenso für die Heizkosten, da sich § 2 BetrKV auch auf diese bezieht. Dies bedeutet ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.1.1 Kosten des Wasserverbrauchs

Der Vermieter kann nur die Kosten des tatsächlichen Wasserverbrauchs im Abrechnungszeitraum ansetzen. Unabhängig davon, ob die Wasserkosten als öffentlich-rechtliche Gebühr oder als privatrechtliches Entgelt erhoben werden, kommt es auf die in der Endabrechnung enthaltenen Wasserkosten an. Zu den Kosten der Wasserversorgung gehören die Kaltwasserkosten einschließlich der dafü...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9 Kosten für die Ausstattung zur Verbrauchserfassung samt Eichung, Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsinformationen

Unter der Position "Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung" sind in erster Linie die Ausgaben für die Wärmemessdienstfirmen zu verstehen. Darunter fallen insbesondere die Kosten für das Überwachen der Messgeräte, die Ablesung und ggf. den Austausch der Messampullen bei Verdunstungsheizkostenverteilern und der Batterien bei Wärmezählern und elektronis...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 6 Einwendungen des Mieters

Der Mieter muss dem Vermieter Einwendungen gegen die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB, Einwendungsfrist). Danach kann er keine Einwendungen mehr geltend machen (Ausschlussfrist), es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Der Mieter hat das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 1.1 Überschreitung der Höchstsätze

Nach § 10 HeizKV dürfen die in §§ 7 und 8 HeizKV enthaltenen Höchstsätze der Verbrauchsanteile durch rechtsgeschäftliche Bestimmungen überschritten werden. Der Gebäudeeigentümer darf den Verbrauchsanteil sogar auf 100 % anheben. Dies hat zur Folge, dass keine Grundkosten verteilt werden. Ob mit einem höheren Verbrauchsanteil tatsächlich mehr Energie eingespart wird, erschein...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 2.2 Pflicht zur Korrektur bei hoher Rohrwärme?

Wenn die 2 Anwendungsvoraussetzungen für das Korrekturverfahren nach der VDI-Richtlinie 2077 erfüllt sind, hat der Vermieter keinen Ermessensspielraum.[1] Freiliegende überwiegend ungedämmte Heizungsrohre Voraussetzung für das Korrekturverfahren nach VDI 2077 ist, dass die freiliegenden Heizungsrohre in den Wohnungen überwiegend ungedämmt sind. Mit freiliegend sind die sichtba...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / Zusammenfassung

Überblick Während früher sog. Warmmieten üblich waren, ist seit 1984 die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zwingend vorgeschrieben. Die Vereinbarung einer Inklusivmiete, die auch die Heizkosten beinhaltet, ist unwirksam.[1]mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.1 Duldungspflicht des Nutzers

Gebäudeeigentümer/Vermieter Damit der Gebäudeeigentümer seiner Pflicht, geeignete Erfassungsgeräte in den Räumen anzubringen (§ 4 Abs. 2 HeizKV), nachkommen kann, muss er die Räume, die einem anderen – in der Regel einem Mieter – überlassen sind, betreten dürfen. Die Verpflichtung des Mieters, diese Maßnahme zu dulden, hat der Verordnungsgeber in § 4 Abs. 2 Satz 1 HS 2 HeizKV...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.10.4 Fernüberwachung

Nicht abrechnungsfähig sind in der Regel die Kosten für eine Fernüberwachung der Heizanlage. Die hierfür anfallenden Kosten stehen zumeist nicht im Einklang mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, da eine solche Überwachung für Fernwärmeanlagen nicht notwendig ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.2 Eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV)

Hierunter fallen diejenigen Versorgungsarten, die nicht vom Gebäudeeigentümer aus seiner eigenen von ihm betriebenen Anlage geschuldet sind, sondern von einem Dritten. Der gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser liegt zumeist ein Kaufvertrag zugrunde. Im Fall der zentralen Versorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV (siehe oben) erfolgt die Verteilung der Kosten ...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 3 Inhalt der Abrechnung

Nach dem BGH[1] ist eine Heizkostenabrechnung nur dann formal ordnungsgemäß, wenn sie den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht und folgende Bestandteile enthält: Gesamtkosten aus § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 HeizKV, Aufteilungen nach § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 HeizKV, Berechnungsweg der Kosten je Verbrauchseinheit, Umlageschlüssel. 3.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten Di...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.1 Kauf der Geräte

Beim Neubau übernimmt der Gebäudeeigentümer die Kosten für die Ausstattung des Gebäudes mit Verbrauchserfassungsgeräten. Der Nutzer zahlt mit der zu entrichtenden Miete auch für deren Nutzung. Die Kosten der Erstausstattung dürfen nicht in der Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden.[1] Bei bestehenden Gebäuden stellt die nachträgliche Ausstattung mit Messgeräten ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.10.6 Anodenschutzanlagen

Der Einsatz von Anodenschutzanlagen dient dem Korrosionsschutz des Öltanks. Dadurch werden Reparaturen frühzeitig vermieden und die Anlage erhalten. Diese vorbeugenden Erhaltungskosten sind nicht umlagefähig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 6.1 Voraussetzungen

Manchmal stellt sich erst nach der erstmaligen Anwendung eines Verteilerschlüssels heraus, dass er nicht geeignet ist. Gäbe es nur die Möglichkeit einer Einigung zwischen dem Gebäudeeigentümer und allen Nutzern, wäre eine Änderung des Maßstabs kaum durchzusetzen. In § 6 Abs. 4 HeizKV ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter den einmal festgelegten Verteilers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.2.1 Zwischenablesung

Bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums muss der Gebäudeeigentümer die Verbrauchserfassungsgeräte ablesen, um die Verbrauchsanteile des alten und des neuen Mieters bestimmen zu können (§ 9b Abs. 1 HeizKV). Auch bei mehreren Nutzerwechseln während einer Abrechnungsperiode ist jedes Mal eine Zwischenablesung erforderlich. Diese Ablesung muss nicht zwingend...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 1.3 Inhalt

Das Kürzungsrecht bezieht sich lediglich auf den Kostenanteil, der nach der verbrauchsunabhängigen Verteilung auf den jeweiligen Mieter entfällt. Falsch ist es, die Kürzung auf die umlagefähigen Gesamtkosten des Gebäudes anzuwenden. Praxis-Beispiel Berechnungsbeispiel In einer Einheit wurde vergessen, die Verbräuche zu erfassen, sodass die Abrechnung nach Fläche erfolgte. Dem ...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.4.1.2 Bruttokaltmiete

Mit Ausnahme der Betriebskosten für Heizung und Warmwasser sind in der vereinbarten Miete alle übrigen Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV abgegolten. Letztere werden nicht separat durch eine Pauschale oder Vorauszahlung erhoben. Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden jedoch in diesem Fall neben der Miete entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen. P...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 5 Fälligkeit

Die Heizkostenforderung wird dann fällig, wenn der Mieter eine ordnungsgemäße und prüffähige Abrechnung erhalten hat. Der Eintritt der Fälligkeit hängt nicht davon ab, dass dem Mieter eine angemessene Frist zur Überprüfung eingeräumt wurde.[1] Der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung wird mit der Erteilung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig. Der BGH begründet s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9.1 Kosten der Zwischenablesung

§ 9b Abs. 1 HeizKV schreibt vor, dass bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung vorzunehmen ist. Nach dem BGH[1] sind die Nutzerwechselgebühr und die Kosten der Zwischenablesung nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Eine individualvertragliche Regelung, nach der dem ausziehenden Mieter die Kosten auferlegt werden, ist allerdings nach Auffassung des BGH zulässig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuernachforderung / 3 Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat.[1] Dies gilt grundsätzlich auch für die Nachforderung von Lohnsteuer. Haftungsausschluss des Arbeitgebers Der Arbeitgeber haftet jedoch nicht, soweit Lohnsteuer nachzufordern ist, wegen falscher Steuerklassen, falscher Kinderzahl, falscher Freibeträge und in den vom Arbeitgeber angezeigten Fällen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.3 Ersatzverfahren

Wenn sich aus zwingenden Gründen der Verbrauch an Wärme oder an Warmwasser nicht feststellen lässt, hat der Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, in einem Ersatzverfahren andere verbrauchsnahe Kriterien heranzuziehen. Zwischen den in § 9a Abs. 1 Satz 1 HeizKV genannten möglichen Verfahrensarten kann der Gebäudeeigentümer grundsätzlich wählen, wobei er seinen Spielraum nach bill...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 6.2 Änderung des Umlageschlüssels bei eingeschränkter Wahlfreiheit

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV müssen die Heizkosten für öl- oder gasversorgte Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994 nicht erfüllen und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Grundkosten auf die Nutzer verteilt werden. Bei Gebäuden, auf die bislang ein an...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 2 Kürzungsrecht bei Fehlen des Wärmezählers

Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizKV ist seit 31.12.2013 die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen. Daher stellt sich die Frage, ob das Kürzungsrecht auch für Fälle gilt, in denen ein Wärmezähler (noch) nicht eingebaut wurde. Der Wärmezähler hat den Zweck, die durch eine verbundene Anlage entstandenen Energiekosten aufzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.3 Keine Einflussmöglichkeit auf Wärmeverbrauch durch Nutzer (§ 11 Abs. 1 Nr. 1c HeizKV)

Räume, die vor dem 1.7.1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann, sind ebenfalls von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen. Betroffen sind hier "Altanlagen", bei denen eine Regulierbarkeit nicht möglich ist. Ein Kürzungsrecht des Mieters gemäß § 12 HeizKV besteht dann auch nicht.[1] Handelt es sich dagegen um Räum...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.4.1.1 Bruttowarm- oder Inklusivmiete

Hier wird die Miete als ein einziger Betrag ausgewiesen. Für Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV einschließlich derer für Heizung und Warmwasser wird keine gesonderte Zahlung in Form einer Pauschale oder Vorauszahlung neben der Miete vereinbart. Praxis-Beispiel Inklusivmiete Mit der Zahlung der vereinbarten Miete, hier 600 EUR, sind sämtliche anfallenden Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuernachforderung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber oder das Finanzamt fordern Lohnsteuer nach, wenn beim Lohnsteuerabzug zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde. Nachforderungen können ihre Ursache im Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers haben. Bei der Lohnsteuernachforderung ist zwischen der Haftung des Arbeitgebers und der Rückforderung von Lohnsteuer beim Arbeitnehmer zu trennen. Die Nac...mehr