Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / Zusammenfassung

Begriff Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Grundsicherungsgeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.105 Umlaufvermögen

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmer / 1.1 Legaldefinition in § 611a BGB

Die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Definition des Arbeitnehmers ist im Wesentlichen durch die Regelung des § 611a BGB übernommen worden.[1] Die Vorschrift ist zum 1.4.2017 in Kraft getreten. Nach der gesetzlichen Regelung wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.1.2 "Dürfen"

Das Erfordernis, eine Beschäftigung auch ausüben zu "dürfen", bezieht sich auf etwaige rechtliche Hindernisse, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen. Derartige, die Verfügbarkeit ausschließende Tatbestände sind z. B. gesetzliche Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Rechtliche Hinderungsgründe können aber auch für nichtdeutsche Antragsteller bestehen. Dies ist z. B. der ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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Pfändung von Lohn / 4.2 Ende der Beschlagnahmewirkung

Die Forderungspfändung beginnt mit Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht. Sie endet mit vollständiger Erfüllung der im Pfändungsbeschluss angeführten Forderung des Gläubigers durch Überweisung der gepfändeten Forderung.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Zwangsvollstreckung fort und der Drittschuldner hat an den Gläubiger zu le...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.52 Herstellungskosten

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 5 Vorpfändung

Die Durchführung des Lohnpfändungsverfahrens beansprucht häufig nicht unerhebliche Zeit. Der Gläubiger läuft Gefahr, seine Forderung wegen zwischenzeitlich erfolgter Lohnabtretung des Arbeitnehmers oder Pfändungen anderer Gläubiger nicht realisieren zu können. Dies kann er durch eine Vorpfändung (vorläufiges Zahlungsverbot) verhindern. Diese private Zwangsvollstreckungsmaßna...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Berufsausbildung: (Rechtlic... / 5 Begriff des Auszubildenden

Der Auszubildende wird im Rahmen seiner Berufsausbildung beschäftigt. Die Berufsausbildung ist nach § 1 BBiG neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung ein Teil der Berufsbildung. Bei dem Begriff der Berufsbildung handelt es sich um den Oberbegriff dieser 3 im BBiG geregelten Ausbildungsarten. Der Begriff der Berufsausb...mehr

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Berufsausbildung: (Rechtlic... / 6 Abgrenzung zu anderen Arbeitnehmergruppen

Von den Auszubildenden, die zu dem Ausbildenden in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, sind andere Vertragsverhältnisse von Arbeitnehmergruppen zu unterscheiden, in denen gleichfalls die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten erfolgt. Als Auszubildende i. S. d. §§ 10 ff. BBiG gelten nicht: Anlernlinge, Volontäre, Praktikanten, Personen in einem Berufsausbildungsvorber...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.2 Weiterarbeit gemäß § 24 BBiG

Die zentrale Ausnahme stellt § 24 BBiG dar. Die Vorschrift lautet: "Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet." Diese Norm hat verwandte Vorschriften in § 625 BGB und § 15 Abs. 6 TzBfG. Damit die Rechtsfolge des A...mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / 3.7 Haftung des minderjährigen Auszubildenden

Es wurde bereits erwähnt, dass das Bundesarbeitsgericht dem Grunde nach keine Unterschiede zwischen der Haftung von Arbeitnehmern und der Haftung von Auszubildenden macht.[1] Da die grundlegende Entscheidung sogar zu einem zum Zeitpunkt der Schadensverursachung minderjährigen (ca. 16,5 Jahre) Auszubildenden erging, bleibt es dem Grunde nach bei den geschilderten Rechtsgrunds...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.3 Nicht bestandene Abschlussprüfung

Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis an sich ebenfalls mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Der Auszubildende kann allerdings in einem solchen Fall gemäß § 21 Abs. 3 BBiG verlangen, dass sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um 1 Jahr, verlängert. Das Gesetz sieht für das Verlängerungsve...mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / 5.2 Kündigungsschutzrecht

§ 22 BBiG (Kündigung) differenziert nicht danach, ob der Auszubildende volljährig ist oder nicht. Allerdings wird es – wie beim Direktionsrecht – häufig darauf ankommen, welcher individuelle Vorwurf gerade dem Auszubildenden gemacht werden kann. In diese Frage ist regelmäßig das Entwicklungsstadium des Auszubildenden[1] sowie der "Erziehungszweck"[2] einzubeziehen. Die gleic...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.4.3 Weitere Wiederholungsprüfung

Die Rechtsprechung lässt es auch zu, dass innerhalb der Jahresfrist eine weitere Wiederholungsprüfung abgelegt werden kann, wenn dies nach nicht bestandener Prüfung wiederum unverzüglich verlangt wird.[1] Dadurch werden § 21 Abs. 3 BBiG und § 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG in gewisser Weise harmonisiert, da dort eine 2-malige Wiederholung vorgesehen ist. Zu beachten ist in diesem Fall...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.1 Grundlagen

Ein automatischer Übergang ins Arbeitsverhältnis ist an sich nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber will offenbar beide Rechtsverhältnisse trennen und vermeiden, dass der Ausbildende wegen der Gefahr eines Arbeitsverhältnisses schon vor der Aufnahme eines Auszubildenden zurückschreckt. Auch wenn die Regelung wegen der Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBf...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Zeugnis

Anders als im Fall von § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt der Zeugnisanspruch nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BBiG an sich kein entsprechendes Verlangen des Auszubildenden voraus. Da der Auszubildende allerdings ein Wahlrecht zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis[1] und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis[2] hat, darf der Ausbildende ein entsprechendes Verlangen des Auszubilde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.4 Vorgehen bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung

Gegen den Bescheid über eine nicht bestandene Abschlussprüfung steht der Rechtsweg offen und zwar unabhängig davon, ob es sich um den ersten Versuch oder um die erste oder zweite Wiederholungsprüfung handelte. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren[1] ist normalerweise die verwaltungsrechtliche Verpflichtungsklage[2] die einschlägige Klageart.[3] Richtig kann auch sein...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.2.5 Rückwirkender Wegfall der Entgeltersatzleistung

Die Rentenversicherungspflicht wird grundsätzlich nicht rückwirkend beseitigt, wenn nachträglich die Rechtsgrundlage für die Entgeltersatzleistung entfällt oder sich der Rechtsgrund für die Entgeltersatzleistung rückwirkend ändert. Dies gilt auch für den Fall, dass die Entgeltersatzleistung rückwirkend entzogen, zurückgefordert und zurückgezahlt wird.[1] Etwas anderes gilt nu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.2.2 Teilzeitausbildung

§ 7a Abs. 1 Satz 1 BBiG bzw. § 27b HandwO lassen seit 2020[1] eine Teilzeitausbildung zu, ohne dass diese an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre. Früher war für eine Teilzeitausbildung gemäß § 8 Abs. 1. Satz 2 BBiG a.F. ein berechtigtes Interesse des Auszubildenden erforderlich. Anders als beispielsweise in § 8 TzBfG besteht vonseiten des Auszubildenden jedoch kein einklag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.2.1 Vollzeitausbildung

Wie bereits im Beitrag "Berufsausbildung: (Rechtliche) Grundlagen"[1] erwähnt, richtet sich die Dauer eines Vollzeitausbildungsverhältnisses nach der für jeden Beruf erlassenen Ausbildungsordnung . Hieran muss sich der Vertrag orientieren, da ansonsten eine Eintragung in das Verzeichnis nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBiG abgelehnt werden muss. Soweit die Ausbildungsordnung gemäß § 5...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3 Prüfungsausschuss

Grundlegende Regelungen über den Prüfungsausschuss finden sich in §§ 39, 40, 42 BBiG. Dieser wird von der zuständigen Stelle[1], also wiederum etwa der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, errichtet. § 40 BBiG lautet auszugsweise: Zitatmehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sicherer Umgang mit Lithium... / 14.2 Brandgefahr bei E-Autos

In einem Elektroauto sind diverse Sicherheitsmechanismen eingebaut, die einen Brand der Batterie verhindern sollen. So ist das Ausbrechen eines Brandes der Batterie aufgrund eines technischen Defektes äußerst selten. Nach momentanen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise, wonach Elektroautos eher zum Brennen neigen als Autos mit Verbrennungsmotor. Dies gilt auch für das Laden d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht

Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werden und nur solange rein künstliche,...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 4 Krankengeld

Das Krankengeld, das dem Arbeitnehmer von seiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlungsfrist zufließt, ist wie die übrigen Entgeltersatzleistungen steuerfrei.[1] Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, es ist also bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung für die Steuersatzberechnung zu berücksichtigen. Wichtig Kein Progressio...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 5 Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ist wie die übrigen Entgeltersatzleistungen steuerfrei.[1] Die unmittelbare Zahlungsverpflichtung hat für diese Entgeltersatzleistung der Arbeitgeber. Demzufolge ist das Kurzarbeitergeld im Lohnkonto sowie bei Beendigung des Dienstverhältnisses, spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Es unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Besondere... / 6 Vertretung vor Gericht

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen (für das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG gilt im Ergebnis nichts anderes), wird der Jugendliche als Kläger oder Beklagter im Verfahren von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten.[1] Wird der Auszubildende während des Verfahrens volljährig, werden durch die Übernahme des Verfahrens durch ihn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Besondere... / 5.1.2 Kündigung durch den Ausbildenden

Jugendliche Auszubildende sind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Eine Willenserklärung, also auch eine Kündigung, kann nicht wirksam werden, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht.[1] Hierauf ist besonders zu achten, wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt zugehen muss, etwa weil die Probezeit gemäß § 20 BBiG abzulaufen droht oder die Kündigungserklärun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 3 Elterngeld

Das Elterngeld ist steuerfrei.[1] Es wirkt sich jedoch, wie andere Entgeltersatzleistungen auch, im Rahmen des Progressionsvorbehalts auf die Höhe des Steuersatzes aus, sofern andere steuerpflichtige Einkünfte bezogen werden. Das Elterngeld ist in voller Höhe in die besondere Steuersatzberechnung einzubeziehen. Dies gilt auch für den Mindestbetrag von monatlich 300 EUR bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.2 Beiträge zur Rentenversicherung

Für Bezieher von Entgeltersatzleistungen sind die zur Rentenversicherung zu entrichtenden Beiträge ebenfalls aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Bruttoarbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens zu berechnen.[1] Hat der Entgeltersatzleistungsbezieher mit seinem zuvor erzielten Bruttoarbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, errechnen sich nach den von der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 211 Bereits in der Vergangenheit wurden in der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken (im Wesentlichen verfassungsrechtliche Zweifel an der Niedrigsteuergrenze, ein strukturelles Vollzugsdefizit sowie verfassungsrechtliche Zweifel am Treaty Override in Art. 20 Abs. 1 AStG) gegen die Hinzurechnungsbesteuerung geäußert.[1] Der BFH[2] hatte hierzu in der Vergangenheit Ste...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 1 Grundsätze (§ 1 BzG BW)

Rz. 1 (1) Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit sind sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. (2) Die Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 5 Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist

Einseitige Freistellung nur in Ausnahmefällen Ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, gerichtet auf seine tatsächliche Beschäftigung, besteht auch für die Dauer der Kündigungsfrist. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt während der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers. Ein einseit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 3.2 Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt: Nimmt der Arbeitnehmer nach einer Änderungskündigung das Änderungsangebot unter Vorbehalt an, kann er nicht auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu den ursprünglichen Bedingungen klagen. Es besteht also kein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch. Der Vorbehalt hat die Wirkung, dass die geänderten Bedingungen zunächst bis...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 8 Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Verbot von Erwerbstätigkeit und Benachteiligung (§ 8 BzG BW)

Rz. 54 (1) Während der Bildungszeit und im Fall der Erkrankung während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt und entsprechend den §§ 9, 11 und 12 des BUrlG berechnet. (2) Während der Inanspruchnahme der Bildungszeit darf keine dem Zweck dieses Gesetzes zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. (3) Niemand darf wegen der Inanspruchnahme der Bildungszeit b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1.2 Obsiegen im Kündigungsschutzprozess

Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage, überwiegen seine Beschäftigungsinteressen. Die Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber hatte jedoch Gelegenheit, in einem ordentlichen Prozessverfahren die Kündigungsgründe vorzutragen und Beweismittel zu benennen. Führt die erstinstanzliche Würdigung dennoch da...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Baden-Württe... / 7 Verfahren zur Inanspruchnahme der Bildungszeit (§ 7 BzG BW)

Rz. 34 (1) Der Anspruch auf Bildungszeit nach diesem Gesetz ist gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, spätestens aber 9 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich geltend zu machen. (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann den Anspruch nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange i. S. d. § 7 BUrlG oder genehmigte Url...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.3 Durchsetzung, Zwangsvollstreckung und Abwehr des Anspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Ursache liegt darin, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Auch bei erst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Für Ausfallzeiten wegen Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspru...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Baden-Württe... / 6 Bildungsmaßnahmen (§ 6 BzG BW)

Rz. 24 (1) Bildungsmaßnahmen im Sinne dieses Gesetzes müssen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung i. S. d. Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Einklang stehen, den Themenbereichen des § 1 BzG BW entsprechen, von anerkannten Bildungseinrichtungen i. S. v. § 9 BzG BW durchgeführt werden, als Veranstaltungen durchgeführt werden, die durc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.5 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen

Der Betriebsrat kann der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG mit der Begründung widersprechen, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei unter geänderten Bedingungen möglich, und dieser habe sein Einverständnis hiermit erklärt. Der Betriebsrat muss mitteilen, zu welchen Bedingungen die Weiterbeschäftigung möglich sei, z. B. mit geringer qualifizierten Tätigkeiten (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / Zusammenfassung

Überblick Während der Dienstwagen als Statussymbol galt, gewinnt das Dienstradleasing heute immer mehr an Bedeutung. Gründe hierfür sind der Klimaschutz, die zunehmende Urbanisierung und ein wachsendes Bewusstsein für körperliche (und mentale) Gesundheit bei gleichzeitigem beruflichem Erfolg. Arbeitgeber können daher das Dienstradleasing im War for Talents als zukunftsträcht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.1 Arbeitsverhältnis ohne Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Es stellt sich die Frage, wer für die Leasingraten aufkommt, wenn der Arbeitgeber während des laufenden Leasings nicht mehr verpflichtet ist, an den Arbeitnehmer Gehalt zu zahlen und somit keine Entgeltumwandlung mehr stattfinden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Langzeiterkrankung den gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum ü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.5 Angewandte und zeitgenössische Kunst

Rz. 769 Von den Positionen 9701, 9702 und 9703 des Zolltarifs werden grundsätzlich lediglich Originalerzeugnisse erfasst, die – mit Ausnahme von Collagen und ähnlich dekorativen Bildwerken – in bestimmten überkommenen Techniken (Malerei, Zeichnen, Drucken mit handgearbeiteten Platten oder Bildhauerei) gestaltet worden sind. Demgegenüber sind insbesondere zeitgenössische Kuns...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.6 Entbindungsantrag des Arbeitgebers und Folgekündigung

Nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitgeber sich auf Antrag durch das Arbeitsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung von der Beschäftigungspflicht entbinden lassen. Voraussetzung ist nach dieser Vorschrift, dass die Kündigungsschutzklage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder die Weiterbeschäftigung zu einer unzumutbaren wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.2 Auswirkungen von Folgekündigungen

Wird die Folgekündigung vor der arbeitsgerichtlichen Entscheidung über die frühere Kündigung ausgesprochen, muss das Arbeitsgericht sie bei der Interessenabwägung berücksichtigen. Es überwiegen durch die Folgekündigung wieder die Interessen des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung. Die Weiterbeschäftigungsklage wird abgewiesen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Folgekündi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 638 Im Einzelnen fallen unter Nr. 48 der Anlage 2 des UStG: Rz. 639mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 3.1 Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Im Hinblick auf den betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch gelten bei einer Änderungskündigung folgende Besonderheiten: Stimmt der Arbeitnehmer den geänderten Arbeitsbedingungen zu, die ihm mit der Änderungskündigung mitgeteilt werden, so kommt durch die Änderungskündigung eine Änderung der Arbeitsbedingungen zustande. Das hat zur Folge, dass der Arbeitne...mehr